02.06.2020

Wirtschaftsministerium erhält neue Sektionschefin für Digitalisierung

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bestellt im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) mit Maria Ulmer eine neue Sektionschefin für Digitalisierung.
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Sektionschefin
Maria Ulmer wird Sektionschefin für Digitalisierung | (c) BMDW/Dolenc

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) erhält mit Maria Ulmer eine neue Sektionschefin für Digitalisierung. Die 50-jährige Juristin ist laut einer Aussendung des BMDW seit 1999 in Führungsfunktionen im Wirtschaftsministerium tätig.

Zuletzt war Ulmer als Stellvertreterin des Generalsekretärs zusätzlich betraut mit dem Projekt der IT-Konsolidierung. Zudem war sie als Leiterin der Gruppe „Personal“ für HR-Strategien und Compliance zuständig.

+++ „Mehr Schlagkraft“: BRZ wird in Digitalisierungsministerium eingegliedert +++ 

Chief Digital Officer (CDO) im Bund

Mit der Leitung der Sektion übernimmt sie auch die Funktion des Chief Digital Officer (CDO) im Bund.  In die Verantwortung der Sektion fallen die Digitalisierung und das E-Government der Republik Österreich.

„Mit Maria Ulmer übernimmt eine bestens qualifizierte Frau die Leitung einer der zentralen Sektionen in meinem Ressort. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, um die Digitalisierung in Österreich weiter voran zu treiben“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich der Bestellung:

Die Aufgaben der Sektion „Digitalisierung“

Die Sektion „Digitalisierung“ ist im Wirtschaftsministerium für eine Reihe an Aufgaben zuständig. Dazu zählen beispielsweise die Entwicklung und Koordination der Digitalisierungs- und Artificial Intelligence-Strategie. Zudem ist die Sektion mit den Angelegenheiten der Digitalisierungsagentur DIA vertraut.

Weiters fallen auch zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen, wie Fit4Internet oder die App „Digitales Amt“, in den Kompetenzbereich der Sektion. Zudem wird die Eigentümervertretung der Bundesrechenzentrums GmbH (BRZ) wahrgenommen. Die Eingliederung des BRZ ins BMDW erfolgte Anfang Jänner – der brutkasten berichtete über die Hintergründe der Eingliederung.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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