02.06.2020

Wirtschaftsministerium erhält neue Sektionschefin für Digitalisierung

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bestellt im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) mit Maria Ulmer eine neue Sektionschefin für Digitalisierung.
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Sektionschefin
Maria Ulmer wird Sektionschefin für Digitalisierung | (c) BMDW/Dolenc

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) erhält mit Maria Ulmer eine neue Sektionschefin für Digitalisierung. Die 50-jährige Juristin ist laut einer Aussendung des BMDW seit 1999 in Führungsfunktionen im Wirtschaftsministerium tätig.

Zuletzt war Ulmer als Stellvertreterin des Generalsekretärs zusätzlich betraut mit dem Projekt der IT-Konsolidierung. Zudem war sie als Leiterin der Gruppe „Personal“ für HR-Strategien und Compliance zuständig.

+++ „Mehr Schlagkraft“: BRZ wird in Digitalisierungsministerium eingegliedert +++ 

Chief Digital Officer (CDO) im Bund

Mit der Leitung der Sektion übernimmt sie auch die Funktion des Chief Digital Officer (CDO) im Bund.  In die Verantwortung der Sektion fallen die Digitalisierung und das E-Government der Republik Österreich.

„Mit Maria Ulmer übernimmt eine bestens qualifizierte Frau die Leitung einer der zentralen Sektionen in meinem Ressort. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, um die Digitalisierung in Österreich weiter voran zu treiben“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich der Bestellung:

Die Aufgaben der Sektion „Digitalisierung“

Die Sektion „Digitalisierung“ ist im Wirtschaftsministerium für eine Reihe an Aufgaben zuständig. Dazu zählen beispielsweise die Entwicklung und Koordination der Digitalisierungs- und Artificial Intelligence-Strategie. Zudem ist die Sektion mit den Angelegenheiten der Digitalisierungsagentur DIA vertraut.

Weiters fallen auch zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen, wie Fit4Internet oder die App „Digitales Amt“, in den Kompetenzbereich der Sektion. Zudem wird die Eigentümervertretung der Bundesrechenzentrums GmbH (BRZ) wahrgenommen. Die Eingliederung des BRZ ins BMDW erfolgte Anfang Jänner – der brutkasten berichtete über die Hintergründe der Eingliederung.


=> zur Page des BMDW

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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