27.08.2024
STARTUP POLITIK

Wirtschaftsminister Kocher spricht sich für Dachfonds aus – in der nächsten Regierung

Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte am European Forum Alpbach (EFA) eine Bilanz seiner Startup-Politik - angefangen von der neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligung bis hin zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Und spricht über Maßnahmen seiner Startup-Politik, die nicht umgesetzt wurden.
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(c) Viktoria Waba / brutkasten

Die Forderung nach der Schaffung eines Dachfonds für institutionelle Investoren, der auf die Stärkung des Kapitalmarkts für Startups abzielt, ist keineswegs neu. Seit Jahren wird in der Startup-Politik darüber diskutiert. Erst Ende Juni präsentierten invest.austria, AustrianStartups, die Junge Wirtschaft und StartupNOW ihre Vision 2030. Darin enthalten ist die altbekannte Forderung nach einem Dachfonds. In diesem soll Kapital unter anderem von Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen und Banken gebündelt werden. Vorbild soll ein vergleichbarer Dachfonds aus Dänemark sein, der seit 1992 in rund 7.900 Unternehmen investiert hat (brutkasten berichtete).

Kocher spricht sich für Dachfonds aus

Von Seiten der Politik kam es jedoch bislang nicht zur Umsetzung eines derartigen Dachfonds. Nun greift Wirtschaftsminister Martin Kocher kurz vor der Wahl am 29. September und seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung – er wechselt in die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – das Thema auf. Am European Forum Alpbach sprach er sich vor einer Runde an Journalisten – darunter auch brutkasten – für die Schaffung eines Dachfonds aus. Dieser sollte seiner Meinung nach über ein Fondsvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro bis einer Milliarde verfügen.

Auf die Frage, warum die Forderung nicht in der Legislaturperiode umgesetzt wurde antwortet Kocher: “Es wäre ein Paket gewesen, das einfach nicht zustande gekommen ist, weil wir auf die flexible Kapitalgesellschaft konzentriert haben. Und das hat ziemlich lange gedauert, bis alles gepasst hat.”

Die Bereitschaft von Seiten des Koalitionspartners hätte es – im Gegensatz zum Beteiligungsfreibetrag – dafür gegeben. “Es gab mit dem Koalitionspartner, was den Beteiligungsbeitrag betrifft, unterschiedliche Auffassungen, da gab es einfach keine Mehrheit dafür”, so Kocher. Die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags ist auch eine Maßnahme, die er der nächsten Regierung ans Herz legen würde.

Wie sollte der Fonds ausgestaltet sein

Im Gespräch mit brutkasten machte Kocher auch Aussagen zu einer möglichen Ausgestaltung eines Dachfonds. So sollte die öffentliche Hand den institutionellen Rahmen bereitstellen, während die private Seite das Kapital beisteuert. Denkbar wären darüber hinaus auch Garantie-Elemente, sodass insgesamt bei Verlusten die öffentliche Hand einen bestimmten Anteil ersetzt.

Die genaue Ausgestaltung des Rot-Weiß-Rot-Fonds müsste laut Kocher noch Gegenstand tiefergehender Gespräche sein. Der Vorschlag sieht jedoch vor, dass der Dachfonds in Venture Capital-Fonds investiert, die wiederum in Startups investieren – angelehnt an das Modell Fund of Funds.

Für die Ansiedlung des Fonds könnte sich Kocher beispielsweise die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice (aws) vorstellen, wobei der Fonds von professionellen Fondsmanagern verwaltet werden sollte. “Es muss in einem öffentlichen Bereich sein, weil es eine gewisse öffentliche Kontrolle braucht, aber natürlich nicht direkt in einem Ministerium”, so Kocher.

Auf die Frage, wie realistisch die Umsetzung in einer neuen Regierung sei antwortet Kocher: “Ich gehe auch davon aus, dass in einer neuen Regierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, die Argumente für einen Rot-Weiß-Rot-Fonds eigentlich überzeugend sein sollten”

Mitarbeiterbeteiligung und Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Zudem nahm Kocher auch Bezug zu Maßnahmen, die noch in seiner Legislaturperiode umgesetzt wurden – darunter die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). So wurden mit 26. August bereits über 500 flexible Kapitalgesellschaften ins Firmenbuch eingetragen. Da die Gründung erst seit Jahresbeginn 2024 möglich ist, entspricht dies laut Kocher im Schnitt über zwei Gründungen pro Tag. Zudem sind derzeit ungefähr zehn Prozent aller Gesellschaften, die in Österreich gegründet werden, flexible Kapitalgesellschaften. Bei Startups sind es hingegen 90 Prozent aller Gründungen.

“Ich gehe davon aus, dass sie künftig noch mehr an Zuspruch finden wird, weil sie eigentlich fast alles abdeckt, was eine GmbH auch abdeckt, aber noch zusätzliche Möglichkeiten bietet für die Gründerinnen und Gründer”, so Kocher.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Mitarbeiterbeteiligung. Hier gab es in der Vergangenheit in der Startup-Szene Kritik an der festgelegten Grenze von 100 Mitarbeiter:innen. Sie schließt aktuell sehr viele Scaleups von den neu geschaffen Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung aus. Dazu hält der Wirtschaftsminister fest: “Das war natürlich ein Diskussionsprozess. Wir wollten zunächst sehen, wie das funktioniert.” Und merkt an: “Wir werden das auf jeden Fall evaluieren. Aber persönlich bin ich der Meinung, dass es durchaus eine höhere Grenze geben könnte.”

Wirtschaftsminister Martin Kocher über die Bilanz seiner Startup-Politik im brutkasten Talk am European Forum Alpbach

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Vorsorgekasse Valida
(c) iStock

1,53 Prozent des Bruttolohns zahlt jede erwerbstätige Person, egal ob angestellt oder nach dem GSVG pflichtversichert, im Rahmen der „Abfertigung Neu“ in eine Vorsorgekasse ein. Verantwortlich dafür sind die Arbeitgeber:innen – nur Selbstständige müssen sich also selbst darum kümmern.

Auch wenn der eingezahlte Anteil immer gleich hoch ist – was herauskommt, kann sich deutlich unterscheiden. Zwar müssen alle Vorsorgekassen das Geld konservativ veranlagen, weil sie auch eine Kapitalgarantie bieten müssen, doch manche performen deutlich besser und bringen somit höhere Abfertigungen für die Mitarbeiter:innen. So überzeugt etwa die Valida Vorsorgekasse 2024 mit einem Veranlagungsergebnis von 5,26 Prozent und liegt damit über dem Branchenschnitt von 4,72 Prozent.

Die Wahl der richtigen Vorsorgekasse zahlt sich also aus. Oder besser: Überhaupt zu wählen zahlt sich aus – denn viele Unternehmen nutzen ihre Wahlmöglichkeit aktuell noch immer nicht, obwohl alle Arbeitgeber:innen ab Mitarbeiter:in Nummer eins eine Vorsorgekasse benötigen. Wer sich nämlich nicht innerhalb von sechs Monaten frei entscheidet, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugewiesen – und reduziert damit möglicherweise unwissentlich die zukünftige Abfertigung der eigenen Mitarbeiter:innen.

Wahl der Vorsorgekasse verschlafen?

Klar, Gründer:innen haben gerade in der frühen Phase viele andere Themen im Kopf. Keine Sorge: Auch wenn man die Wahl der Vorsorgekasse innerhalb der Frist versäumt hat, ist nicht aller Tage Abend. Unternehmen können den Anbieter auch jährlich bis 30.06. wechseln. Der Wechsel selbst ist auch nicht schwierig – alle Infos hier.

Und noch eine Wahl zahlt sich aus – die einer (nicht verpflichtenden) Pensionskasse. Bei diesem attraktiven Benefit für Mitarbeiter:innen haben Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum in der Ausgestaltung und die Anbieter mehr Flexibilität in der Veranlagung. In der Pensionskasse erreicht die Valida ein Veranlagungsergebnis von 8,62 Prozent und liegt damit über dem Durchschnitt aller überbetrieblichen Pensionskassen von 7,84 Prozent.

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