27.08.2024
STARTUP POLITIK

Wirtschaftsminister Kocher spricht sich für Dachfonds aus – in der nächsten Regierung

Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte am European Forum Alpbach (EFA) eine Bilanz seiner Startup-Politik - angefangen von der neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligung bis hin zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Und spricht über Maßnahmen seiner Startup-Politik, die nicht umgesetzt wurden.
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(c) Viktoria Waba / brutkasten

Die Forderung nach der Schaffung eines Dachfonds für institutionelle Investoren, der auf die Stärkung des Kapitalmarkts für Startups abzielt, ist keineswegs neu. Seit Jahren wird in der Startup-Politik darüber diskutiert. Erst Ende Juni präsentierten invest.austria, AustrianStartups, die Junge Wirtschaft und StartupNOW ihre Vision 2030. Darin enthalten ist die altbekannte Forderung nach einem Dachfonds. In diesem soll Kapital unter anderem von Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen und Banken gebündelt werden. Vorbild soll ein vergleichbarer Dachfonds aus Dänemark sein, der seit 1992 in rund 7.900 Unternehmen investiert hat (brutkasten berichtete).

Kocher spricht sich für Dachfonds aus

Von Seiten der Politik kam es jedoch bislang nicht zur Umsetzung eines derartigen Dachfonds. Nun greift Wirtschaftsminister Martin Kocher kurz vor der Wahl am 29. September und seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung – er wechselt in die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – das Thema auf. Am European Forum Alpbach sprach er sich vor einer Runde an Journalisten – darunter auch brutkasten – für die Schaffung eines Dachfonds aus. Dieser sollte seiner Meinung nach über ein Fondsvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro bis einer Milliarde verfügen.

Auf die Frage, warum die Forderung nicht in der Legislaturperiode umgesetzt wurde antwortet Kocher: „Es wäre ein Paket gewesen, das einfach nicht zustande gekommen ist, weil wir auf die flexible Kapitalgesellschaft konzentriert haben. Und das hat ziemlich lange gedauert, bis alles gepasst hat.“

Die Bereitschaft von Seiten des Koalitionspartners hätte es – im Gegensatz zum Beteiligungsfreibetrag – dafür gegeben. „Es gab mit dem Koalitionspartner, was den Beteiligungsbeitrag betrifft, unterschiedliche Auffassungen, da gab es einfach keine Mehrheit dafür“, so Kocher. Die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags ist auch eine Maßnahme, die er der nächsten Regierung ans Herz legen würde.

Wie sollte der Fonds ausgestaltet sein

Im Gespräch mit brutkasten machte Kocher auch Aussagen zu einer möglichen Ausgestaltung eines Dachfonds. So sollte die öffentliche Hand den institutionellen Rahmen bereitstellen, während die private Seite das Kapital beisteuert. Denkbar wären darüber hinaus auch Garantie-Elemente, sodass insgesamt bei Verlusten die öffentliche Hand einen bestimmten Anteil ersetzt.

Die genaue Ausgestaltung des Rot-Weiß-Rot-Fonds müsste laut Kocher noch Gegenstand tiefergehender Gespräche sein. Der Vorschlag sieht jedoch vor, dass der Dachfonds in Venture Capital-Fonds investiert, die wiederum in Startups investieren – angelehnt an das Modell Fund of Funds.

Für die Ansiedlung des Fonds könnte sich Kocher beispielsweise die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice (aws) vorstellen, wobei der Fonds von professionellen Fondsmanagern verwaltet werden sollte. „Es muss in einem öffentlichen Bereich sein, weil es eine gewisse öffentliche Kontrolle braucht, aber natürlich nicht direkt in einem Ministerium“, so Kocher.

Auf die Frage, wie realistisch die Umsetzung in einer neuen Regierung sei antwortet Kocher: „Ich gehe auch davon aus, dass in einer neuen Regierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, die Argumente für einen Rot-Weiß-Rot-Fonds eigentlich überzeugend sein sollten“

Mitarbeiterbeteiligung und Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Zudem nahm Kocher auch Bezug zu Maßnahmen, die noch in seiner Legislaturperiode umgesetzt wurden – darunter die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). So wurden mit 26. August bereits über 500 flexible Kapitalgesellschaften ins Firmenbuch eingetragen. Da die Gründung erst seit Jahresbeginn 2024 möglich ist, entspricht dies laut Kocher im Schnitt über zwei Gründungen pro Tag. Zudem sind derzeit ungefähr zehn Prozent aller Gesellschaften, die in Österreich gegründet werden, flexible Kapitalgesellschaften. Bei Startups sind es hingegen 90 Prozent aller Gründungen.

„Ich gehe davon aus, dass sie künftig noch mehr an Zuspruch finden wird, weil sie eigentlich fast alles abdeckt, was eine GmbH auch abdeckt, aber noch zusätzliche Möglichkeiten bietet für die Gründerinnen und Gründer“, so Kocher.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Mitarbeiterbeteiligung. Hier gab es in der Vergangenheit in der Startup-Szene Kritik an der festgelegten Grenze von 100 Mitarbeiter:innen. Sie schließt aktuell sehr viele Scaleups von den neu geschaffen Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung aus. Dazu hält der Wirtschaftsminister fest: „Das war natürlich ein Diskussionsprozess. Wir wollten zunächst sehen, wie das funktioniert.“ Und merkt an: „Wir werden das auf jeden Fall evaluieren. Aber persönlich bin ich der Meinung, dass es durchaus eine höhere Grenze geben könnte.“

Wirtschaftsminister Martin Kocher über die Bilanz seiner Startup-Politik im brutkasten Talk am European Forum Alpbach

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Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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