11.10.2023

Wirtschaftskammer bringt sich gegen digitalen Euro in Position

Die WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung legt eine Studie vor, wonach der digitale Euro hohe Risiken birgt. Tatsächlich dürften die Banken vor allem um ihre Kundschaft bangen.
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WKO Wirtschaftskammer digitaler Euro
(c) Wirtschaftskammer Burgenland

Wir zahlen ständig digital. Auf den ersten Blick klingt der von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante „digitale Euro“ also nach keiner großen Änderung. Tatsächlich wären die Auswirkungen aber massiv. Denn die digitale Version der Währung wäre wie Bargeld handzuhaben, nur eben virtuell. Man bräuchte für digitale Zahlungen also bloß eine Wallet und nicht wie bislang ein Bankkonto.

Kann der digitale Euro das nicht gehaltene Bitcoin-Versprechen erfüllen?

Davon könnten nicht nur all jene stark profitieren, die aus unterschiedlichen Gründen kein Bankkonto haben können. Denn sie wären perspektivisch nicht mehr von allen Zahlungen ausgeschlossen, die heute digital erfolgen müssen – womit es dem digitalen Euro gelingen könnte, ein nicht gehaltenes Versprechen von Bitcoin zu erfüllen: „bank the unbanked“. Generell würden in der Wallet für das einfache Halten von Geldvermögen keine Gebühren oder Zinsen anfallen – das könnte für einen noch viel größeren Personenkreis interessant sein.

Banken geben sich via Wirtschaftskammer kritisch

Soweit zu den Versprechungen des digitalen Euro. Doch natürlich gibt es auch Kritik am Konzept. Und die kommt – nicht ganz überraschend – von Seiten der Banken bzw. deren Interessensvertretungen. Schließlich geht es um den potenziellen Verlust von Kundschaft bzw. Einlage-Vermögen.

Hierzulande brachte sich nun die Wirtschaftskammer mit einer Studie gegen die EZB-Digital-Währung in Position. Konkret der Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung Willibald Cernko, der (nicht ganz) nebenbei auch CEO von Österreichs größter Bankengruppe Erste Group ist. Für die Studie beauftragt wurden die deutschen Ökonomen Peter Bofinger und Thomas Haas von der Uni Würzburg.

Cernko fürchtet um Sicherheit und Privatsphäre

„Eine derart weitgehende europäische Weichenstellung wie die Einführung eines digitalen Euro braucht klare Antworten auf die vielen offenen Fragen dieses Projektes. Schließlich geht es unter anderem um die Sicherung der Wahlfreiheit beim Bezahlen, die Sicherheit des Geldes und den Schutz der Privatsphäre“, so Cernko in einer Aussendung.

„Grundlegender Eingriff in das Geld- und Finanzsystem“

Der digitale Euro sei ein grundlegender Eingriff in das Geld- und Finanzsystem, meint Bofinger. Die EZB begebe sich damit in ein Geschäftsfeld, das bisher rein privat von Banken und Zahlungsdienstleistern betrieben wurde. Aus ordnungspolitischer Sicht lasse sich das nur rechtfertigen, wenn ein Marktversagen identifiziert werden könne. Das sei bislang jedoch nicht gelungen, argumentiert der Ökonom.

Bofinger sieht „keine überzeugenden Anwendungsfälle“ für digitalen Euro

Er sieht zudem „keine überzeugenden Anwendungsfälle“ und erwartet: „Wer nicht möchte, dass seine Zahlungen in irgendeiner Weise erfasst werden, wird auch weiterhin anstelle des digitalen Bargelds das altbewährte physische Bargeld verwenden“.

Digitaler Euro: Zwang zu Gratis-Kontos für Banken?

„Den allenfalls mit Mühe erkennbaren Vorteilen stehen erhebliche Kosten gegenüber, da für den digitalen Euro eine parallele, komplett neue Zahlungsverkehrsinfrastruktur geschaffen werden muss“. konstatiert Bofinger weiter. Die EZB wolle dazu Zahlungsdienstleister und Banken verpflichten, behauptet der Ökonom. Zweitere sollen das Eröffnen und das Führen von digitalen Euro-Konten ermöglichen. „Aus ordnungspolitischer Sicht ist das ähnlich absurd, wie wenn man Bäcker verpflichten würde, neben ihrem regulären Angebot kostenlose Euro-Semmeln anzubieten, weil der Verzehr von Semmeln ein Grundrecht darstelle“, so Bofinger.

Zudem befürchtet der Wissenschaftler, dass US-Zahlungsdienstleister ihre Position in der EU durch die Einführung des digitalen Euro verstärken könnten. Auch Ängste vor der Abschaffung des Bargelds bringen sie ins Spiel, ebenso wie jene vor „digitalen bank runs“.

Fehlende Obergrenze als Gefahr für Banken-Refinanzierung

Problematisch sei auch, dass keine verbindliche Obergrenze für das Halten von digitalen Euros vorgesehen ist. „Ohne Obergrenze besteht die Gefahr, dass Guthaben über 100.000 Euro die zu Wertspeicher-Zwecken gehalten werden, von den Geschäftsbanken auf die EZB übertragen werden. Die Banken würden damit größere Teile ihrer Refinanzierung verlieren und damit deutlich stärker als bisher in ihrem Kreditgeschäft von der Refinanzierungspolitik der EZB abhängig werden“, heißt es dazu in der Aussendung.

Ökonomen empfehlen von Banken getragene Alternative

Als Alternative empfehlen die Ökonomen die von einer Reihe von europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern getragene European Payments Initiative (EPI), die an einem eigenen elektronischen Zahlungssystem für ganz Europa arbeitet. Im Gegensatz zum digitalen Euro könne man bei diesem die bestehenden Zahlungsverkehrs-Infrastrukturen nutzen, so die Ökonomen. Zudem wäre der Verbreitungsbereich mit der gesamten EU, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich deutlich größer als beim digitalen Euro, der auf den Euroraum begrenzt wäre.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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