06.08.2019

Crowdinvesting: WIR Energie und Collective Energy gehen Partnerschaft ein

Das Kärntner Unternehmen WIR Energie hat sich auf die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Bürgerkraftwerke spezialisiert. Über eine eigens entwickelte Crowdinvesting-Plattform können sich Kleininvestoren an Sonnenpaneelen beteiligen, die auf Dachflächen von Wohnanlagen, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen montiert werden. WIR Energie ist nun eine Franchise-Partnerschaft mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eingegangen, an dem auch die Blue Minds Company von Eveline Steinberger-Kern und Christian Kern beteiligt ist.
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WIR Energie
(c) der brutkasten / Martin Pacher: (v.l.n.r.): Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, und Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie

In Österreich erhebt der „Photovoltaic-Austria-Verband“ jährlich die Anzahl der neu installierten Photovoltaik-Anlagen und deren kumulierter Leistung. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass sich die Leistung der Anlagen in den letzten zehn Jahren exponentiell entwickelt hat. Belief sich im Jahr 2008 die Leistung noch auf rund 30 Megawatt, so waren es im Jahr 2018 bereits rund 1.500 Megawatt. Dieser Anstieg ist nicht nur auf das verstärkte Bewusstsein für erneuerbare Energien zurückzuführen, sondern auch auf den Wunsch nach mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Energiekosten. Die Devise lautet “Unabhängigkeit vom Weltmarkt”, der sich durch schwankende Preise für Erdöl und Gas auszeichnet.

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Planungssicherheit bei Energiekosten

Um eine vom Weltmarkt unabhängige Energieerzeugung zu gewährleisten, greifen immer mehr private Haushalte, Unternehmen aber auch Gemeinden auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zurück. Dafür sind allerdings Anfangsinvestitionen nötig, die sich oftmals nur durch die Aufnahme von Fremdkapital, wie einem Kredit inklusive Zinsen, finanzieren lassen. In den letzten Jahren kommt allerdings eine alternative Finanzierungsform immer stärker zum Vorschein – nämlich die des Crowdinvesting. Ein führender Dienstleister, der sich in diesem Segment in Österreich etabliert hat, ist das Kärntner Unternehmen WIR Energie.

Anlagen für KMU, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden und Wohnanlagen

Wie Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie, gegenüber dem brutkasten erläutert, hat sein Unternehmen seit der Gründung im Jahr 2013 rund 70 Kraftwerksprojekte umgesetzt. Dazu zählen Anlagen, die auf Dächern von privaten Wohnanlagen, landwirtschaftlichen Betrieben, Produktionsstätten von KMU und öffentlichen Gebäuden errichtet wurden. Unter ihnen sind auch große Player, wie beispielsweise die Villacher Brauerei. Auf deren Dach wurden 3286 Photovoltaik-Module auf einer Fläche von 5.400 Quadratmetern verlegt. Das entspricht der Energie für 462 Haushalte, wobei damit ein Drittel des Jahresenergiebedarfs der Brauerei gedeckt werden kann. „Auch größere Unternehmen setzen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Crowdinvesting, da die Investitionssummen im siebenstelligen Bereich liegen können. Im Contracting-Modell von WIR Energie sinken für den Betrieb die Energiekosten vom ersten Moment an ohne Investition“, so Nadrag. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Das bisher größte Projekt von WIR Energie wurde auf dem Dach der Villacher Brauerei umgesetzt.

Wie funktioniert das Crowdinvesting?

Bei der Finanzierung der Anlagen kommt ein sogenanntes „Sale-and-Lease-back-Modell“ zum Einsatz, bei dem Interessierte eine Investitionssumme zwischen 3.000 Euro und 21.000 Euro tätigen können. Im Gegenzug werden sie Eigentümer der Sonnenpaneele. Ein Panel schlägt dabei mit 250 Euro zu Buche. Neben dem Erwerb wird den Kleininvestoren jährlich ein Zwölftel der Investitionssumme retourniert, wobei zusätzlich eine Rendite von 3,2 Prozent ausgeschüttet wird. Nach Ende der zwölfjährigen Laufzeit werden die Investitionen zu 100 Prozent zurückgezahlt. WIR Energie verdient hingegen am Verkauf des produzierten Stroms an den Liegenschaftseigentümer. Überschüsse fließen wiederum zurück ins öffentliche Netz. Das Modell erfreut sich großem Interesse: Bisher konnte laut Nadrag jedes Projekt ausfinanziert werden, wobei sich die gesamte Investitionssumme auf sieben Millionen Euro beläuft. 

Lokale Partner für die Errichtung

Die WIR Energie ist neben der Finanzierung auch für die Errichtung der Kraftwerke und den Betrieb der Kraftwerke verantwortlich. Das Unternehmen greift dabei auf lokale Partner zurück, die sich auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben. Die Paneele werden zum größten Teil von Kioto Solar bezogen, einem Kärntner Hersteller im Photovoltaikbereich. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Auch öffentliche Einrichtungen, wie die Volksschule in Velden am Wörthersee, setzen auf Sonnenenergie

Skalierbarkeit durch Digitalisierung

Die Crowdinvesting-Plattform ist seit zirka einem Jahr online. Liefen zuvor die Beteiligungen über handschriftliche Verträge und die Ausgabe von physischen Anteilsscheinen, so konnte WIR Energie laut Nadrag den gesamten Beteiligungsprozess digitalisieren. Dadurch sei das Finanzierungsmodell auch leicht skalierbar. Derzeit wird das WIR Energie Franchise-Modell österreichweit ausgerollt. So konnten bereits in Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark zu 100 Prozent durch Bürgerbeteiligung finanzierte Kraftwerke errichtet werden.

WIR Energie Partnerschaft mit Collective Energy

Um den Ausbau von bürgerfinanzierten Photovoltaik-Anlagen in Österreich zu forcieren, ist WIR Energie nun mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eine Franchise-Partnerschaft eingegangen. Im Gegensatz zu WIR Energie erhalten die Investoren bei Collective Energy bislang keine monetäre Gegenleistung, sondern auf Basis eines Reward-Systems Gutscheine zur Einlösung für das unterstützte Unternehmen. Dabei handelt es sich meist um landwirtschaftliche Betriebe, die im Gegenzug am Hof produzierte Lebensmittel anbieten. Darunter befindet sich auch der Mostviertler Wagyuhof, der die Kleininvestoren mit hochwertigem Rindfleisch vom Wagyu-Rind und Gutscheinen versorgt. Das Unternehmen konnte für die Erreichung seines Sonnenkraftwerks rund 53.000 Euro einsammeln (der brutkasten berichtete).

+++ Crowdfundig: Tausche Sonnenstrom gegen Rindfleisch +++

Franchise-Partnerschaft für Erweiterung des Angebots

Wie Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, erläutert, würden derzeit mit dem Reward-Gutscheinmodell nur Unternehmen erreicht werden, die für den Endkundenmarkt produzieren. Um künftig ein gesamtheitliches Angebot anbieten zu können und auch Gewerbebetriebe zu erreichen, die ein Zwischenprodukt erzeugen, ist sein Startup mit WIR Energie die Franchise-Partnerschaft eingegangen. Dadurch sollen Kleininvestoren, die über Collective Energy Photovoltaik-Projekte finanzieren, künftig neben Gutscheinen und landwirtschaftlichen Produkten auch monetäre Gegenleistungen erhalten können.

Angebot für breite Bevölkerungsschicht

Durch die Digitalisierung und Skalierung soll gewährleistet werden, dass das Angebot einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht wird. “Früher waren Finanzierungsformen auf große Anlagen und finanzstarke Investoren limitiert. Zudem waren die Beteiligungen mit viel Papierarbeit verbunden. Mit Hilfe der Digitalisierung können wir die Skalierung sicherstellen und unsere Grundvision verfolgen, nicht nur ein Beteiligungsmodell für klassische Großinvestoren zu schaffen, sondern für die restlichen 99 Prozent der Österreicher ”, so Zinganell.


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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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