06.08.2019

Crowdinvesting: WIR Energie und Collective Energy gehen Partnerschaft ein

Das Kärntner Unternehmen WIR Energie hat sich auf die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Bürgerkraftwerke spezialisiert. Über eine eigens entwickelte Crowdinvesting-Plattform können sich Kleininvestoren an Sonnenpaneelen beteiligen, die auf Dachflächen von Wohnanlagen, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen montiert werden. WIR Energie ist nun eine Franchise-Partnerschaft mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eingegangen, an dem auch die Blue Minds Company von Eveline Steinberger-Kern und Christian Kern beteiligt ist.
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WIR Energie
(c) der brutkasten / Martin Pacher: (v.l.n.r.): Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, und Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie

In Österreich erhebt der „Photovoltaic-Austria-Verband“ jährlich die Anzahl der neu installierten Photovoltaik-Anlagen und deren kumulierter Leistung. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass sich die Leistung der Anlagen in den letzten zehn Jahren exponentiell entwickelt hat. Belief sich im Jahr 2008 die Leistung noch auf rund 30 Megawatt, so waren es im Jahr 2018 bereits rund 1.500 Megawatt. Dieser Anstieg ist nicht nur auf das verstärkte Bewusstsein für erneuerbare Energien zurückzuführen, sondern auch auf den Wunsch nach mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Energiekosten. Die Devise lautet “Unabhängigkeit vom Weltmarkt”, der sich durch schwankende Preise für Erdöl und Gas auszeichnet.

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Planungssicherheit bei Energiekosten

Um eine vom Weltmarkt unabhängige Energieerzeugung zu gewährleisten, greifen immer mehr private Haushalte, Unternehmen aber auch Gemeinden auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zurück. Dafür sind allerdings Anfangsinvestitionen nötig, die sich oftmals nur durch die Aufnahme von Fremdkapital, wie einem Kredit inklusive Zinsen, finanzieren lassen. In den letzten Jahren kommt allerdings eine alternative Finanzierungsform immer stärker zum Vorschein nämlich die des Crowdinvesting. Ein führender Dienstleister, der sich in diesem Segment in Österreich etabliert hat, ist das Kärntner Unternehmen WIR Energie.

Anlagen für KMU, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden und Wohnanlagen

Wie Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie, gegenüber dem brutkasten erläutert, hat sein Unternehmen seit der Gründung im Jahr 2013 rund 70 Kraftwerksprojekte umgesetzt. Dazu zählen Anlagen, die auf Dächern von privaten Wohnanlagen, landwirtschaftlichen Betrieben, Produktionsstätten von KMU und öffentlichen Gebäuden errichtet wurden. Unter ihnen sind auch große Player, wie beispielsweise die Villacher Brauerei. Auf deren Dach wurden 3286 Photovoltaik-Module auf einer Fläche von 5.400 Quadratmetern verlegt. Das entspricht der Energie für 462 Haushalte, wobei damit ein Drittel des Jahresenergiebedarfs der Brauerei gedeckt werden kann. „Auch größere Unternehmen setzen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Crowdinvesting, da die Investitionssummen im siebenstelligen Bereich liegen können. Im Contracting-Modell von WIR Energie sinken für den Betrieb die Energiekosten vom ersten Moment an ohne Investition“, so Nadrag. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Das bisher größte Projekt von WIR Energie wurde auf dem Dach der Villacher Brauerei umgesetzt.

Wie funktioniert das Crowdinvesting?

Bei der Finanzierung der Anlagen kommt ein sogenanntes „Sale-and-Lease-back-Modell“ zum Einsatz, bei dem Interessierte eine Investitionssumme zwischen 3.000 Euro und 21.000 Euro tätigen können. Im Gegenzug werden sie Eigentümer der Sonnenpaneele. Ein Panel schlägt dabei mit 250 Euro zu Buche. Neben dem Erwerb wird den Kleininvestoren jährlich ein Zwölftel der Investitionssumme retourniert, wobei zusätzlich eine Rendite von 3,2 Prozent ausgeschüttet wird. Nach Ende der zwölfjährigen Laufzeit werden die Investitionen zu 100 Prozent zurückgezahlt. WIR Energie verdient hingegen am Verkauf des produzierten Stroms an den Liegenschaftseigentümer. Überschüsse fließen wiederum zurück ins öffentliche Netz. Das Modell erfreut sich großem Interesse: Bisher konnte laut Nadrag jedes Projekt ausfinanziert werden, wobei sich die gesamte Investitionssumme auf sieben Millionen Euro beläuft. 

Lokale Partner für die Errichtung

Die WIR Energie ist neben der Finanzierung auch für die Errichtung der Kraftwerke und den Betrieb der Kraftwerke verantwortlich. Das Unternehmen greift dabei auf lokale Partner zurück, die sich auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben. Die Paneele werden zum größten Teil von Kioto Solar bezogen, einem Kärntner Hersteller im Photovoltaikbereich. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Auch öffentliche Einrichtungen, wie die Volksschule in Velden am Wörthersee, setzen auf Sonnenenergie

Skalierbarkeit durch Digitalisierung

Die Crowdinvesting-Plattform ist seit zirka einem Jahr online. Liefen zuvor die Beteiligungen über handschriftliche Verträge und die Ausgabe von physischen Anteilsscheinen, so konnte WIR Energie laut Nadrag den gesamten Beteiligungsprozess digitalisieren. Dadurch sei das Finanzierungsmodell auch leicht skalierbar. Derzeit wird das WIR Energie Franchise-Modell österreichweit ausgerollt. So konnten bereits in Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark zu 100 Prozent durch Bürgerbeteiligung finanzierte Kraftwerke errichtet werden.

WIR Energie Partnerschaft mit Collective Energy

Um den Ausbau von bürgerfinanzierten Photovoltaik-Anlagen in Österreich zu forcieren, ist WIR Energie nun mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eine Franchise-Partnerschaft eingegangen. Im Gegensatz zu WIR Energie erhalten die Investoren bei Collective Energy bislang keine monetäre Gegenleistung, sondern auf Basis eines Reward-Systems Gutscheine zur Einlösung für das unterstützte Unternehmen. Dabei handelt es sich meist um landwirtschaftliche Betriebe, die im Gegenzug am Hof produzierte Lebensmittel anbieten. Darunter befindet sich auch der Mostviertler Wagyuhof, der die Kleininvestoren mit hochwertigem Rindfleisch vom Wagyu-Rind und Gutscheinen versorgt. Das Unternehmen konnte für die Erreichung seines Sonnenkraftwerks rund 53.000 Euro einsammeln (der brutkasten berichtete).

+++ Crowdfundig: Tausche Sonnenstrom gegen Rindfleisch +++

Franchise-Partnerschaft für Erweiterung des Angebots

Wie Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, erläutert, würden derzeit mit dem Reward-Gutscheinmodell nur Unternehmen erreicht werden, die für den Endkundenmarkt produzieren. Um künftig ein gesamtheitliches Angebot anbieten zu können und auch Gewerbebetriebe zu erreichen, die ein Zwischenprodukt erzeugen, ist sein Startup mit WIR Energie die Franchise-Partnerschaft eingegangen. Dadurch sollen Kleininvestoren, die über Collective Energy Photovoltaik-Projekte finanzieren, künftig neben Gutscheinen und landwirtschaftlichen Produkten auch monetäre Gegenleistungen erhalten können.

Angebot für breite Bevölkerungsschicht

Durch die Digitalisierung und Skalierung soll gewährleistet werden, dass das Angebot einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht wird. “Früher waren Finanzierungsformen auf große Anlagen und finanzstarke Investoren limitiert. Zudem waren die Beteiligungen mit viel Papierarbeit verbunden. Mit Hilfe der Digitalisierung können wir die Skalierung sicherstellen und unsere Grundvision verfolgen, nicht nur ein Beteiligungsmodell für klassische Großinvestoren zu schaffen, sondern für die restlichen 99 Prozent der Österreicher ”, so Zinganell.


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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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