06.08.2019

Crowdinvesting: WIR Energie und Collective Energy gehen Partnerschaft ein

Das Kärntner Unternehmen WIR Energie hat sich auf die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Bürgerkraftwerke spezialisiert. Über eine eigens entwickelte Crowdinvesting-Plattform können sich Kleininvestoren an Sonnenpaneelen beteiligen, die auf Dachflächen von Wohnanlagen, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen montiert werden. WIR Energie ist nun eine Franchise-Partnerschaft mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eingegangen, an dem auch die Blue Minds Company von Eveline Steinberger-Kern und Christian Kern beteiligt ist.
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WIR Energie
(c) der brutkasten / Martin Pacher: (v.l.n.r.): Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, und Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie

In Österreich erhebt der „Photovoltaic-Austria-Verband“ jährlich die Anzahl der neu installierten Photovoltaik-Anlagen und deren kumulierter Leistung. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass sich die Leistung der Anlagen in den letzten zehn Jahren exponentiell entwickelt hat. Belief sich im Jahr 2008 die Leistung noch auf rund 30 Megawatt, so waren es im Jahr 2018 bereits rund 1.500 Megawatt. Dieser Anstieg ist nicht nur auf das verstärkte Bewusstsein für erneuerbare Energien zurückzuführen, sondern auch auf den Wunsch nach mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Energiekosten. Die Devise lautet “Unabhängigkeit vom Weltmarkt”, der sich durch schwankende Preise für Erdöl und Gas auszeichnet.

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Planungssicherheit bei Energiekosten

Um eine vom Weltmarkt unabhängige Energieerzeugung zu gewährleisten, greifen immer mehr private Haushalte, Unternehmen aber auch Gemeinden auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zurück. Dafür sind allerdings Anfangsinvestitionen nötig, die sich oftmals nur durch die Aufnahme von Fremdkapital, wie einem Kredit inklusive Zinsen, finanzieren lassen. In den letzten Jahren kommt allerdings eine alternative Finanzierungsform immer stärker zum Vorschein nämlich die des Crowdinvesting. Ein führender Dienstleister, der sich in diesem Segment in Österreich etabliert hat, ist das Kärntner Unternehmen WIR Energie.

Anlagen für KMU, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden und Wohnanlagen

Wie Matthias Nadrag, Co-Founder und CEO von WIR Energie, gegenüber dem brutkasten erläutert, hat sein Unternehmen seit der Gründung im Jahr 2013 rund 70 Kraftwerksprojekte umgesetzt. Dazu zählen Anlagen, die auf Dächern von privaten Wohnanlagen, landwirtschaftlichen Betrieben, Produktionsstätten von KMU und öffentlichen Gebäuden errichtet wurden. Unter ihnen sind auch große Player, wie beispielsweise die Villacher Brauerei. Auf deren Dach wurden 3286 Photovoltaik-Module auf einer Fläche von 5.400 Quadratmetern verlegt. Das entspricht der Energie für 462 Haushalte, wobei damit ein Drittel des Jahresenergiebedarfs der Brauerei gedeckt werden kann. „Auch größere Unternehmen setzen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Crowdinvesting, da die Investitionssummen im siebenstelligen Bereich liegen können. Im Contracting-Modell von WIR Energie sinken für den Betrieb die Energiekosten vom ersten Moment an ohne Investition“, so Nadrag. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Das bisher größte Projekt von WIR Energie wurde auf dem Dach der Villacher Brauerei umgesetzt.

Wie funktioniert das Crowdinvesting?

Bei der Finanzierung der Anlagen kommt ein sogenanntes „Sale-and-Lease-back-Modell“ zum Einsatz, bei dem Interessierte eine Investitionssumme zwischen 3.000 Euro und 21.000 Euro tätigen können. Im Gegenzug werden sie Eigentümer der Sonnenpaneele. Ein Panel schlägt dabei mit 250 Euro zu Buche. Neben dem Erwerb wird den Kleininvestoren jährlich ein Zwölftel der Investitionssumme retourniert, wobei zusätzlich eine Rendite von 3,2 Prozent ausgeschüttet wird. Nach Ende der zwölfjährigen Laufzeit werden die Investitionen zu 100 Prozent zurückgezahlt. WIR Energie verdient hingegen am Verkauf des produzierten Stroms an den Liegenschaftseigentümer. Überschüsse fließen wiederum zurück ins öffentliche Netz. Das Modell erfreut sich großem Interesse: Bisher konnte laut Nadrag jedes Projekt ausfinanziert werden, wobei sich die gesamte Investitionssumme auf sieben Millionen Euro beläuft. 

Lokale Partner für die Errichtung

Die WIR Energie ist neben der Finanzierung auch für die Errichtung der Kraftwerke und den Betrieb der Kraftwerke verantwortlich. Das Unternehmen greift dabei auf lokale Partner zurück, die sich auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben. Die Paneele werden zum größten Teil von Kioto Solar bezogen, einem Kärntner Hersteller im Photovoltaikbereich. 

WIR Energie
(c) WIR Energie: Auch öffentliche Einrichtungen, wie die Volksschule in Velden am Wörthersee, setzen auf Sonnenenergie

Skalierbarkeit durch Digitalisierung

Die Crowdinvesting-Plattform ist seit zirka einem Jahr online. Liefen zuvor die Beteiligungen über handschriftliche Verträge und die Ausgabe von physischen Anteilsscheinen, so konnte WIR Energie laut Nadrag den gesamten Beteiligungsprozess digitalisieren. Dadurch sei das Finanzierungsmodell auch leicht skalierbar. Derzeit wird das WIR Energie Franchise-Modell österreichweit ausgerollt. So konnten bereits in Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark zu 100 Prozent durch Bürgerbeteiligung finanzierte Kraftwerke errichtet werden.

WIR Energie Partnerschaft mit Collective Energy

Um den Ausbau von bürgerfinanzierten Photovoltaik-Anlagen in Österreich zu forcieren, ist WIR Energie nun mit dem im Wiener weXelerate ansässigen Startup Collective Energy eine Franchise-Partnerschaft eingegangen. Im Gegensatz zu WIR Energie erhalten die Investoren bei Collective Energy bislang keine monetäre Gegenleistung, sondern auf Basis eines Reward-Systems Gutscheine zur Einlösung für das unterstützte Unternehmen. Dabei handelt es sich meist um landwirtschaftliche Betriebe, die im Gegenzug am Hof produzierte Lebensmittel anbieten. Darunter befindet sich auch der Mostviertler Wagyuhof, der die Kleininvestoren mit hochwertigem Rindfleisch vom Wagyu-Rind und Gutscheinen versorgt. Das Unternehmen konnte für die Erreichung seines Sonnenkraftwerks rund 53.000 Euro einsammeln (der brutkasten berichtete).

+++ Crowdfundig: Tausche Sonnenstrom gegen Rindfleisch +++

Franchise-Partnerschaft für Erweiterung des Angebots

Wie Christoph Zinganell, Managing Director von Collective Energy, erläutert, würden derzeit mit dem Reward-Gutscheinmodell nur Unternehmen erreicht werden, die für den Endkundenmarkt produzieren. Um künftig ein gesamtheitliches Angebot anbieten zu können und auch Gewerbebetriebe zu erreichen, die ein Zwischenprodukt erzeugen, ist sein Startup mit WIR Energie die Franchise-Partnerschaft eingegangen. Dadurch sollen Kleininvestoren, die über Collective Energy Photovoltaik-Projekte finanzieren, künftig neben Gutscheinen und landwirtschaftlichen Produkten auch monetäre Gegenleistungen erhalten können.

Angebot für breite Bevölkerungsschicht

Durch die Digitalisierung und Skalierung soll gewährleistet werden, dass das Angebot einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht wird. “Früher waren Finanzierungsformen auf große Anlagen und finanzstarke Investoren limitiert. Zudem waren die Beteiligungen mit viel Papierarbeit verbunden. Mit Hilfe der Digitalisierung können wir die Skalierung sicherstellen und unsere Grundvision verfolgen, nicht nur ein Beteiligungsmodell für klassische Großinvestoren zu schaffen, sondern für die restlichen 99 Prozent der Österreicher ”, so Zinganell.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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