10.08.2022

Analyse: Was die neue UVP-Novelle für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeutet

Ende Juli hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Begutachtung geschickt. Wir haben mit Energie- und Klimarechtsexperten Florian Stangl darüber gesprochen, was dies für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeuten könnte.
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Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl zu Gast im Talk | (c) brutkasten / Adobestock

Bis 2030 möchte Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, bedarf es eines enormen Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bei der Windkraft soll die jährliche Stromerzeugung auf 10 TWh gesteigert werden. In der Vergangenheit kritisieren Branchenverterter:innen allerdings die Rahmenbedingungen für den Ausbau. Insbesondere Genehmigungsverfahren für größere Projekte würden sich unnötig in die Länge ziehen. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau. So existiert in einigen Ländern eine Energieraumplanung, in anderen wiederum nicht.

Novelle soll den Ausbau der Windkraft beschleunigen

Abhilfe soll nun ein sogenanntes „Beschleunigungspaket“ schaffen, das die Regierung Ende Juli auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), die sich aktuell in der Begutachtung befindet.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bisher braucht es für eine UVP nämlich eine entsprechende Flächenwidmung, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die Idee dahinter: Eine fehlende Energieraumplanung soll künftig die Errichtung von Windkrafträdern nicht mehr blockieren können.

Eine derartige Energieraumplanung gibt es derzeit nur in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland, wie Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl von nhp Rechtsanwälte im brutkasten Talk erläutert. Im Rahmen der Energieraumplanung werden überregional Zonen festgeschrieben, die sich für den Ausbau der Windkraft eignen. Die westlichen Bundesländer, wie Vorarlberg oder Tirol, standen bislang beim Ausbau der Windkraft allerdings auf der Bremse. In Salzburg ist hingegen ein entsprechender Entwurf in Planung.

Die Reaktionen auf die Novelle fielen laut dem Experten durchwegs positiv aus. Derzeit werden die entsprechenden Stellungnahmen von Interessensverbänden eingeholt. „Ich gehe davon aus, dass sobald der Nationalrat nach den Sommerferien wieder zusammentreten wird, bereits eine politische Entscheidung gefunden wurde“, so Stangl. Verfahrensbeschleunigungen bräuchte es allerdings auch in Bezug auf Genehmigungsverfahren bei Photovoltaik-Anlagen. „Hier bräuchte es auch für PV-Anlagen ein schlankeres Anlagenrecht, im Idealfall mit einer einheitlichen Anlaufstelle“, wie der Experte anfügt.

REPowerEU-Plan könnte Karten neu mischen

Wie Stangl im Talk weiters ausführt, gibt es allerdings auch auf europäischer Ebene aktuell Bestrebungen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und verweist in diesem Zusammenhang auf den REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Go-To-Areas für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausweisen, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie wir sie derzeit kennen, mehr erforderlich sind. Dies könnte laut dem Experten zu einem Systemumbruch führen. Allerdings müssten hierfür noch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wobei mit einer breit angelegten Diskussion noch zu rechnen ist, wie Stangl abschließend anmerkt.


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(c) N26
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Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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