10.08.2022

Analyse: Was die neue UVP-Novelle für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeutet

Ende Juli hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Begutachtung geschickt. Wir haben mit Energie- und Klimarechtsexperten Florian Stangl darüber gesprochen, was dies für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeuten könnte.
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Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl zu Gast im Talk | (c) brutkasten / Adobestock

Bis 2030 möchte Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, bedarf es eines enormen Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bei der Windkraft soll die jährliche Stromerzeugung auf 10 TWh gesteigert werden. In der Vergangenheit kritisieren Branchenverterter:innen allerdings die Rahmenbedingungen für den Ausbau. Insbesondere Genehmigungsverfahren für größere Projekte würden sich unnötig in die Länge ziehen. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau. So existiert in einigen Ländern eine Energieraumplanung, in anderen wiederum nicht.

Novelle soll den Ausbau der Windkraft beschleunigen

Abhilfe soll nun ein sogenanntes „Beschleunigungspaket“ schaffen, das die Regierung Ende Juli auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), die sich aktuell in der Begutachtung befindet.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bisher braucht es für eine UVP nämlich eine entsprechende Flächenwidmung, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die Idee dahinter: Eine fehlende Energieraumplanung soll künftig die Errichtung von Windkrafträdern nicht mehr blockieren können.

Eine derartige Energieraumplanung gibt es derzeit nur in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland, wie Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl von nhp Rechtsanwälte im brutkasten Talk erläutert. Im Rahmen der Energieraumplanung werden überregional Zonen festgeschrieben, die sich für den Ausbau der Windkraft eignen. Die westlichen Bundesländer, wie Vorarlberg oder Tirol, standen bislang beim Ausbau der Windkraft allerdings auf der Bremse. In Salzburg ist hingegen ein entsprechender Entwurf in Planung.

Die Reaktionen auf die Novelle fielen laut dem Experten durchwegs positiv aus. Derzeit werden die entsprechenden Stellungnahmen von Interessensverbänden eingeholt. „Ich gehe davon aus, dass sobald der Nationalrat nach den Sommerferien wieder zusammentreten wird, bereits eine politische Entscheidung gefunden wurde“, so Stangl. Verfahrensbeschleunigungen bräuchte es allerdings auch in Bezug auf Genehmigungsverfahren bei Photovoltaik-Anlagen. „Hier bräuchte es auch für PV-Anlagen ein schlankeres Anlagenrecht, im Idealfall mit einer einheitlichen Anlaufstelle“, wie der Experte anfügt.

REPowerEU-Plan könnte Karten neu mischen

Wie Stangl im Talk weiters ausführt, gibt es allerdings auch auf europäischer Ebene aktuell Bestrebungen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und verweist in diesem Zusammenhang auf den REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Go-To-Areas für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausweisen, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie wir sie derzeit kennen, mehr erforderlich sind. Dies könnte laut dem Experten zu einem Systemumbruch führen. Allerdings müssten hierfür noch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wobei mit einer breit angelegten Diskussion noch zu rechnen ist, wie Stangl abschließend anmerkt.


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