09.03.2026
ECONETIX

Wiener Startup will 300.000 Arbeitsplätze in der Dem. Rep. Kongo schaffen

In einem millionenschweren Deal mit der Demokratischen Republik Kongo sichert sich das Wiener Carbon-Asset-Management-Startup Econetix gemeinsam mit seinem Projektpartner Altech Group den Auftrag für ein Großprojekt.
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Econetix Gründer Jakob Zenz beim Unterzeichnungstermin in Kinshasa mit Umweltministerin Marie Nyange Ndambo | (c) Econetix
Econetix Gründer Jakob Zenz beim Unterzeichnungstermin in Kinshasa mit Umweltministerin Marie Nyange Ndambo | (c) Econetix

Für europäische Kunden ist das Produkt des Startups Econetix mit Sitzen in Wien und Abu Dhabi schnell erklärt: Es handelt mit CO2-Zertifikaten. Spannender wird es auf der „anderen Seite“ – dort, wo mit entsprechenden Klimaschutz-Projekten die Zertifikate generiert werden. Man betreibe bereits Projekte in 15 verschiedenen Ländern, erzählten die beiden Econetix-Gründer Jakob Zenz und Paul Nimmerfall im vergangenen Herbst im brutkasten-Talk. Einige Monate zuvor hatten sie ihre Seed-Finanzierungsrunde auf 4,5 Millionen Euro erweitert.

„Zugang zu grünem und bezahlbarem Strom für Millionen Menschen“

Nun kommt ein weiteres Großprojekt am afrikanischen Kontinent hinzu – bereits seit einiger Zeit betreibt das Wiener Startup unter anderem einen Standort in Uganda. In einem Millionendeal mit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo in Zentralafrika wurde gemeinsam mit Partner Altech Group ein groß angelegtes Programm für erneuerbare Energien und nachhaltige Entwicklung vereinbart. „Das Ziel der kongolesischen Regierung ist es, gemeinsam mit unseren Partnern bis zu 300.000 Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig Millionen Menschen Zugang zu grünem und bezahlbarem Strom zu ermöglichen“, fasst Econetix-Co-Founder Zenz zusammen.

Letter of Authorization ermöglicht Emissionshandel in der EU

Das Projekt soll großen Teilen der Bevölkerung vor Ort erstmals Zugang zu zuverlässiger und sauberer Energie verschaffen. Dabei sollen bis 2030 750.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Die wiederum kommen dann in Form von Zertifikaten auf den Markt. Econetix hat dazu nach eigenen Angaben als erstes Unternehmen einen entsprechenden offiziellen Letter of Authorization (LoA) der kongolesischen Regierung erhalten.

Diese Genehmigung ermögliche es, die im Projekt entstehenden Carbon Credits auch an Käufer in der Europäischen Union zu verkaufen, insbesondere im Kontext der europäischen Klimaziele. Das Vorhaben werde dadurch als Kooperationsprojekt unter Artikel 6 des Paris Agreement anerkannt, der es Staaten und Unternehmen ermöglicht, durch internationale Zusammenarbeit Emissionsreduktionen transparent und regelkonform zu handeln.

„Für uns steht im Mittelpunkt, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und nachhaltige Entwicklung ermöglicht“

„Dieses Projekt zeigt, wie internationale Klimafinanzierung konkret wirken kann – durch Investitionen in Energie, Infrastruktur und Beschäftigung. Für uns steht im Mittelpunkt, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und nachhaltige Entwicklung ermöglicht“, kommentiert Econetix-Co-Founder Nimmerfall.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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