30.10.2018

Wiener Startup Waterdrop mit Millionendeal bei Die Höhle der Löwen

Der Microdrink-Hersteller Waterdrop hat bei Höhle der Löwen einen beachtenswerten Deal eingefahren. Das Wiener Startup erhält von Dagmar Wöhrl und Ralf Dümmel insgesamt eine Million Euro für 12.5 Prozent Firmenanteile. Im Gespräch mit dem brutkasten erzählt einer der drei Gründer, Martin Murray, über die Erlebnisse und über den Auftritt bei der beliebten TV-Show.
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Waterdrop, Die Höhle der Löwen, Investment
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Die Wiener Christoph Hermann, Martin Murray und Thomas Henry Wieser, Gründer von Waterdrop, beim TV-Auftritt, der alles veränderte.

„Es war extrem aufregend und surreal. Wir wurden dreimal geschminkt und umgezogen und mussten vorher und nachher Interviews geben. Es gab ‚pre-pichtes‘ und ‚pre-pre-pitches‘. Eine kleine Reizüberflutung“, sagt Martin Murray noch immer sichtlich bewegt vom Auftritt seines Startups Waterdrop bei Die Höhle der Löwen. Der Gründer, der zusammen mit Henry Wieser und Christoph Hermann das Unternehmen schuf, nennt es eine spezielle Erfahrung, die ihm auch alles abverlangte.

Murray hatte sich vor der Sendung bei seiner Tochter angesteckt und war krank zum Dreh gefahren. Er hätte jedoch „auf den Punkt genau funktioniert“, wie er sagt. Die Bilanz stimmt jedenfalls. Waterdrop erhielt jeweils eine halbe Million Euro Kapital für je 6,25 Prozent von Dagmar Wöhrl und Ralf Dümmel. Zusätzlich erhielten die Investoren eine Umsatzbeteiligung: 5 Prozent im ersten, 3 Prozent im zweiten und 1,5 Prozent im dritten Jahr).

+++ Microdrink-Startup bringt exklusiven Deal mit BIPA ins Trockene +++

Vier Millionen Euro Jahresumsatz

Bereits vor dem Millionen-Investment konnte Waterdrop große Erfolge einfahren. Seit September 2017 führt die Drogeriekette BIPA den Microdrink in ihren rund 600 Filialen. Seitdem ist das Produkt flächendeckend in ganz Österreich erhältlich. „Wir sind stolz das innovative Lifestyle- und Gesundheitssegment von BIPA weiter ergänzen zur dürfen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit“, so Waterdrop-Geschäftsführer Martin Murray damals im Gespräch mit dem brutkasten. Mittlerweile sind die Brausewürfel auch bei Merkur erhältlich. Zudem hat das Startup in Salzburg, Wien, Vösendorf, München und Hamburg eigene Stores und hat allein heuer zehn Millionen Drops verkauft – bei einem Umsatz von vier Millionen Euro. „Das entspricht mehr als einer Verfünffachung zum Vorjahr“, sagt Murray.

Waterdrop, Höhle der Löwen
(c) Waterdrop – Das Wiener Startup Waterdrop konnte deutsche Investoren mit ihrem Micro-Drink überzeugen.

Dagmar Wöhrl als Multiplikator

Der aktuelle Erfolg bei Die Höhle der Löwen bedeutet für Waterdrop neue Möglichkeiten. Allein durch Investorin Dagmar Wöhrl, ehemalige Politikerin und Miss Germany, werde das Unternehmen, laut Gründer, nun auch in zwei bis drei Hotelketten und auf einem Kreuzfahrtschiff verfügbar sein. „Wöhrl als Testimonial ist für uns wie ein Multiplikator“, sagt Murray, der zugleich von der unkomplizierten Vorgangsweise der Sendeverantwortlichen angetan war. „Direkt nach dem Pitch vor laufender Kamera wurden erste Details des Deals besprochen. Es gab keine Nachverhandlungen und Aussagen wie, ‚komm, das war fürs TV‘, sondern man hält sich an alles, wie in der Show besprochen“, zeigt sich Murray überrascht und erfreut.

Doch etwas anders…

Dennoch gab es nach der Show eine kleine Änderung. Auf den Deal mit Ralf Dümmel wurde vorerst verzichtet, wie Murray erzählt. Man wolle mit der flächendeckenden Platzierung in Deutschland noch etwas warten und zuerst den deutschen Markt verstehen und eigene Organisationen aufbauen. 2019 soll es mit dem Investor erneut Gespräche über eine Partnerschaft geben.

„Gehversuche“ in den USA

Die nächsten Ziele des Wiener Startups beinhalten „ganz Europa zu erobern“. Zuerst stehen dabei Tschechien, die Schweiz und Dänemark im Fokus, bevor 2019 der Rest des Kontinents angestrebt wird. Auch in den USA und im Mittleren Osten werde es erste „Gehversuche“ geben, während in Frankreich und in Großbritannien Tochtergesellschaften implementiert würden.

Waterdrop: sechs Geschmacksrichtungen

Das Wiener Microdrink-Startup wurde im Jänner 2017 gegründet. Es produziert kleine, zuckerfreie Brausewürfel, die einfaches Wasser mit Aromen, Frucht- und Pflanzenextrakten und Vitaminen anreichern. Die Geschmacksrichtungen: „Boost“ schmeckt nach schwarzer Johannisbeere, Holunderblüte und Açaí. „Defence“ enthält Cranberry, Hagebutte und Moringa. „Focus“ schmeckt nach Zitrus, Limette, grünen Kaffee und Baobab. „Glow“ kombiniert Mango, Kaktusfeige und Artischocke, während „Relax“ Hibiskus, Acerola und Aronia beinhaltet. Und in den „Youth“ Drops stecken Pfirsich, Ingwer und Ginseng.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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