07.03.2022

Wiener Startup TeleDoc wollte am 1. März in Ukraine launchen – nun gratis Health-Service für Ukrainer:innen

TeleDoc hatte bereits ein fünfköpfiges Team in der Ukraine und war bereit für den Launch. Doch der Krieg kam dem Wiener Telehealth-Startup in die Quere. Nun will man helfen.
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Teledoc: Gründer Florian Brandstetter
(c) Teledoc: Gründer Florian Brandstetter

Osteuropa spielt in der Expansionsstrategie des Wiener Telehealth-Startups TeleDoc eine zentrale Rolle – der brutkasten berichtete im Oktober. Auch ein Launch in die Ukraine war schon länger geplant. Am 1. März sollte es soweit sein. Partner vor Ort waren längst gewonnen. Ein Team aus fünf Personen vor Ort war aufgebaut – hinzu kam ein Netzwerk aus Ärzt:innen. Doch dann war plötzlich Krieg.

Ukrainische Team-Mitglieder nach Wien geholt

„Es ist surreal. Am Montag habe ich zwei Mitarbeitern noch unterschriebene Dokumente für den Notar in der Ukraine mitgegeben. Drei Tage später am Donnerstag hat die Invasion begonnen“, erzählt TeleDoc-Gründer Florian Brandstetter. Die beiden Mitarbeiter seien bei der Ausreise zusammen mit Flüchtenden im Stau gestanden. Auch die weiblichen Mitglieder des lokalen Teams hole man nach Wien. Die männlichen dürfen nicht ausreisen. „Dass es wirklich so eskaliert, war niemandem von uns bewusst“, sagt der Gründer.

Information von TeleDoc für Ukrainer:innen

TeleDoc підтримує громадян України (всередині та за межами країни) безкоштовною медичною консультацією! Щоб отримати…

Posted by TeleDoc Ukraine on Monday, March 7, 2022

TeleDoc-Hilfe bei Haus- und Kinderarzt-Fragen

Die ukrainischen Ärzt:innen, mit denen man zusammenarbeiten wollte, seien nun natürlich im Dauereinsatz vor Ort. Man habe in den vergangenen Tagen aber so schnell wie möglich ein neues Service mit im Ausland lebenden ukrainisch- und russisch-sprachigen Ärzt:innen aufgebaut, erzählt Brandstetter. Dieses wurde heute gelauncht und steht nun Ukrainer:innen – egal ob vor Ort oder auf der Flucht – kostenlos zu Verfügung. „Wir haben bislang rund 60 Ärzt:innen dafür gewonnen und geprüft. Damit können wir täglich zwei Leitungen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr durchgehend besetzen und Ukrainer:innen ärztliche Beratung bieten“, erklärt der Gründer. Melden kann man sich bei den TeleDoc-Ärzt:innen mit klassischen Fragen für Haus- bzw. Kinderarzt. „Hier können wir in rund 70 Prozent der Fälle weiterhelfen“, sagt Brandstetter.

Service soll möglichst schnell bekannt werden

Wenn man noch mehr Ärzt:innen gewinne – und die Resonanz sei sehr positiv – wolle man das Service noch auf 24 Stunden pro Tag ausbauen. Daneben arbeite man gerade vor allem daran, das Service möglichst schnell bekannt zu machen. Dazu kooperiere man bereits mit NGOs, habe Kontakt mit offiziellen Stellen in mehreren Ländern aufgenommen , betreibe eine Social Media-Kampagne und verteile Flyer an den Grenzen zur Ukraine. „Wir wollen, das die Menschen dieses Angebot wirklich nutzen. Wir versuchen jetzt in der Situation das bestmögliche zu tun. Es ist ein kleiner Beitrag, aber den leisten wir gerne“, sagt Brandstetter.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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