07.03.2022

Wiener Startup TeleDoc wollte am 1. März in Ukraine launchen – nun gratis Health-Service für Ukrainer:innen

TeleDoc hatte bereits ein fünfköpfiges Team in der Ukraine und war bereit für den Launch. Doch der Krieg kam dem Wiener Telehealth-Startup in die Quere. Nun will man helfen.
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Teledoc: Gründer Florian Brandstetter
(c) Teledoc: Gründer Florian Brandstetter

Osteuropa spielt in der Expansionsstrategie des Wiener Telehealth-Startups TeleDoc eine zentrale Rolle – der brutkasten berichtete im Oktober. Auch ein Launch in die Ukraine war schon länger geplant. Am 1. März sollte es soweit sein. Partner vor Ort waren längst gewonnen. Ein Team aus fünf Personen vor Ort war aufgebaut – hinzu kam ein Netzwerk aus Ärzt:innen. Doch dann war plötzlich Krieg.

Ukrainische Team-Mitglieder nach Wien geholt

„Es ist surreal. Am Montag habe ich zwei Mitarbeitern noch unterschriebene Dokumente für den Notar in der Ukraine mitgegeben. Drei Tage später am Donnerstag hat die Invasion begonnen“, erzählt TeleDoc-Gründer Florian Brandstetter. Die beiden Mitarbeiter seien bei der Ausreise zusammen mit Flüchtenden im Stau gestanden. Auch die weiblichen Mitglieder des lokalen Teams hole man nach Wien. Die männlichen dürfen nicht ausreisen. „Dass es wirklich so eskaliert, war niemandem von uns bewusst“, sagt der Gründer.

Information von TeleDoc für Ukrainer:innen

TeleDoc підтримує громадян України (всередині та за межами країни) безкоштовною медичною консультацією! Щоб отримати…

Posted by TeleDoc Ukraine on Monday, March 7, 2022

TeleDoc-Hilfe bei Haus- und Kinderarzt-Fragen

Die ukrainischen Ärzt:innen, mit denen man zusammenarbeiten wollte, seien nun natürlich im Dauereinsatz vor Ort. Man habe in den vergangenen Tagen aber so schnell wie möglich ein neues Service mit im Ausland lebenden ukrainisch- und russisch-sprachigen Ärzt:innen aufgebaut, erzählt Brandstetter. Dieses wurde heute gelauncht und steht nun Ukrainer:innen – egal ob vor Ort oder auf der Flucht – kostenlos zu Verfügung. „Wir haben bislang rund 60 Ärzt:innen dafür gewonnen und geprüft. Damit können wir täglich zwei Leitungen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr durchgehend besetzen und Ukrainer:innen ärztliche Beratung bieten“, erklärt der Gründer. Melden kann man sich bei den TeleDoc-Ärzt:innen mit klassischen Fragen für Haus- bzw. Kinderarzt. „Hier können wir in rund 70 Prozent der Fälle weiterhelfen“, sagt Brandstetter.

Service soll möglichst schnell bekannt werden

Wenn man noch mehr Ärzt:innen gewinne – und die Resonanz sei sehr positiv – wolle man das Service noch auf 24 Stunden pro Tag ausbauen. Daneben arbeite man gerade vor allem daran, das Service möglichst schnell bekannt zu machen. Dazu kooperiere man bereits mit NGOs, habe Kontakt mit offiziellen Stellen in mehreren Ländern aufgenommen , betreibe eine Social Media-Kampagne und verteile Flyer an den Grenzen zur Ukraine. „Wir wollen, das die Menschen dieses Angebot wirklich nutzen. Wir versuchen jetzt in der Situation das bestmögliche zu tun. Es ist ein kleiner Beitrag, aber den leisten wir gerne“, sagt Brandstetter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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