19.02.2025
APPRICOT

Wiener Startup macht „unverschämtes Angebot“ – Investor verlässt 2m2m-Studio

Das Startup Appricot bietet eine App an, auf der Nutzer:innen Dienstleistungen gegen andere Dienstleistungen tauschen können. Mit dieser Idee stellte sich der Wiener Gründer Faton Topallaj der Jury bei "2 Minuten 2 Millionen" - und sorgte dafür, dass ein Investor das Studio verließ.
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Investor Christian Jäger verlässt verärgert das 2m2m-Studio. © Gerry Frank Photography

Ob Friseur:in, Reinigungskraft oder Nachhilfelehrer:in – solche Dienstleistungen sind oft teuer oder mit langen Wartezeiten verbunden. Genau das will das Wiener Startup „Appricot Networking“ nun mit seiner Service-Börsen-App ändern.

Auf der Suche nach Kapital wagte sich das Startup in die Pitching-Show „2 Minuten 2 Millionen“ – die Folge wird diesen Donnerstag auf Puls 4 ausgestrahlt. Doch die Forderungen des Gründers Faton Topallaj stießen bei den Investor:innen offenbar nicht auf große Begeisterung.

Gründer fordert 600.000 Euro für 15 Prozent

Nach dem Pitch des Appricot-Gründers soll Neo-Investor Christian Jäger wütend das Studio mit folgenden Worten verlassen haben: „Sich da hinzustellen, 600.000 Euro für 15 Prozent, kein proof of concept. Sorry, das mag ich nicht“. Auch Jurymitglied Alexander Schütz zeigte sich wenig überzeugt: „Für mich ist das Thema erledigt, da brauchen wir gar nicht drüber reden, ob das jetzt g’scheit oder nicht g’scheit ist“. Investorin Katharina Schneider sagt dazu: „Keiner von uns ist irgendwo hingegangen und hat so unverschämte Angebote gemacht“.

Neben Appricot sind in der kommenden „2 Minuten 2 Millionen“-Folge am Donnerstag auch Heizma, Happy TipToes und CellGenius mit dabei.

Auftritt als Marketing-Maßnahme?

Einige „2 Minuten 2 Millionen“-Zuschauer:innen dürften bei dieser Szene ein Deja-Vu bekommen. Die Situation erinnert an den Pitch des niederösterreichischen Startups Wunderkern im Jahr 2023, als Hans Peter Haselsteiner und Christian Jäger ebenfalls wütend das Studio verließen – brutkasten berichtete. Schon damals stand die Vermutung im Raum, dass die Gründer lediglich für Werbezeit in der Sendung seien, da die aufgerufene Firmenbewertung „außerhalb jeglicher Vernunft“ läge, wie Haselsteiner damals klarstellte.

Appricot: digitale Tauschbörse für Dienstleistungen

Der Wiener Faton Topallaj gründete im Jahr 2022 sein Startup Appricot. Mit dem Social Network sollen Nutzer:innen Dienstleistungen auf einem digitalen Marktplatz untereinander tauschen können. Die Tauschbörse ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen angedacht. Anstatt mit Geld wird mit einer eigenen Dienstleistung bezahlt.

Durch Appricot könne man von einem starken Netzwerk profitieren und gleichzeitig Geld für Dienstleistungen sparen, heißt es vom Gründer. Die App soll insbesondere eine Lösung für Menschen bieten, die nicht über das nötige Budget verfügen, um für bestimmte Services zu bezahlen.

„Wir glauben, dass es wichtig ist, den Menschen in unserer Gemeinschaft zu helfen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Talente miteinander zu teilen. Wir alle können durch den Austausch von Fähigkeiten profitieren und eine starke und verbundene Gemeinschaft aufbauen“, so das Startup.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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