29.06.2018

Wiener Startup Luke Roberts launcht Online-Shop für smarte Lampe

Die Gründer von Luke Roberts, Lukas Pilat und Robert Kopka, haben mit dem Model F eine smarte Designer-Lampe entwickelt, die per App in einem Raum jede erdenkliche Lichtsituation erzeugen kann. Nach einer sehr erfolgreichen Kickstarter-Kampagne vor mehr als zwei Jahren hat das Unternehmen nun seinen Online-Shop gelauncht.
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Luke Roberts
(c) Luke Roberts - Die beiden Founder Lukas Pilat und Robert Kopka starten Online-Shop für smarte Designer-Lampe Model F.

Model F ist eine Aluminium-Leuchte des Unternehmens Luke Roberts, die vom Berliner Produktdesigner Benjamin Beck gestaltet wurde. Mittels App am Handy ist es bei der Lampe möglich, diverse Ausrichtungen des Lichtes einzustellen. Etwa eine stärkere Beleuchtung am Frühstückstisch oder eine gemütliche Beleuchtung für den abendlichen TV-Konsum. Kopka nennt es „Licht zeichnen“, da man mit dem Finger über das Handy-Display fährt und der Lichtstrahl vom Model F in Echtzeit folgt. „Nicht nur das, die Lampe lernt auch und merkt sich Einstellungen“, erzählt Robert Kopka dem Brutkasten, „Sieht man jeden Abend um 20 Uhr fern, oder steht morgens täglich um 6 Uhr auf, dann merkt sich die Lampe das und stellt automatisch die Lichtsituationen darauf ein, wenn man den bestimmten Bereich betritt“.

+++ Lichtprojekt: Crowdinvesting als “Werbekampagne” eingesetzt +++

Luke Roberts: Made in Europe

Mit dem Launch des Online-Shops ist für Luke Roberts nun der nächste Schritt getan und es wurden, laut Gründer, bereits mehrere Hundert Stück des Model F verkauft. Die Erstellung des Web-Shops sei dabei noch das Leichteste gewesen, wie uns Kopka wissen lässt, „die Koordination der Zulieferung war die die größte Hürde. Wir lassen alles in Österreich beziehungsweise in Europa fertigen, weil uns das ‚Made in Europe‘ wichtig war“, sagt der Founder. In einem früheren Gespräch mit dem Brutkasten, erklärten die beiden Gründer, was das Problem mit einer Produktion in Asien sei, wenn es um Kleinserien-Aufträge ginge und warum es für ein Hardware-Startup schwer wäre Fuß zu fassen. Die große Konkurrenz in dem Bereich führte auch dazu, dass Pilat und Kopka ein eigenes Patent eingereicht haben, um sich vor möglichen Klagen von Branchenriesen zu schützen.

Model F: Über 20 verschiedene Einstellungen möglich

Die Designer-Lampe gibt es für 699 Euro zu erstehen. Ein stolzer Preis, den Kopka damit begründet, dass sehr viel High-Tech in dem Produkt drin steckt. Mitgründer Pilat hat Elektrotechnik studiert und an CERN mitgearbeitet. Er war es auch, der die Lampe weitgehend entwickelt hat. Das Model F besteht aus 200 LEDs, von denen jede einzelne eine eigene Linse hat, mit der man das Licht lenken kann. Durch das „smart-learning“ der Lampe haben Luke Roberts ein Produkt geschaffen, das sich, so Kopka, über 20 Einstellungen merken kann. „Im Schnitt benötigen Kunden fünf bis acht verschiedene Lichtsituationen“, sagt er. Er selbst habe privat zwei Lampen daheim, die er je nach Bedarf per App einstellt. „Für die offene Küche, den Esstisch oder aber auch für die Couch beim Lesen. Und auch eine indirekte Beleuchtung fürs Fernsehen“, erzählt Kopka.

Per Lichtschalter-Klick Einstellungen wechseln

Die Bedienung der Lampe per Handy lässt zu, dass man zwischen den verschiedenen Einstellungen schnell hin und her wechseln kann. Da, so die Founder in einem früheren Gespräch mit dem Brutkasten, Frauen eher weniger zur App greifen, um das Licht zu steuern, ist es auch möglich, das Model F mittels Lichtschalter zu bedienen. „Wenn man vom Schlafzimmer ins Wohnzimmer geht und mal sein Handy vergisst, oder auch mal die Oma zu Besuch ist“, sagt Kopka. Dies funktioniert dermaßen, dass mit jedem Mal Lichtschalter schnell Ein- und Ausschalten zur nächsten gespeicherten Lichtsituation gewechselt werden kann.

Produktpalette wird ausgebaut

Das Startup, das vor ein paar Jahren bemerkenswerte 540.000 Euro an Crowdfunding über Kickstarter lukrieren konnte, hat als nächstes Ziel die Entwicklung neuer Produkte, die sich miteinander vernetzen lassen. „Wir wollen im Premium-Bereich bleiben und nicht ins Billig-Segment wechseln. Unser Team hat bewiesen, dass es die Lampe produzieren kann. Und wenn die Leute in ein paar Jahren über smarte Beleuchtung reden, möchten wir, dass sie an Luke Roberts denken“, erklärt Kopka. In Sachen Finanzierung ist das Startup derzeit auf der Suche nach Investoren und möchte im nächsten Jahr eine weitere Finanzierungsrunde abschließen, um zu skalieren und die Produktpalette auszubauen, wie Kopka erzählt.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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