03.10.2025
ONLINE-KUNSTHANDEL

Wiener Startup ArtReThought startet Plattform für digitalen Kunsthandel

Das Wiener Startup ArtReThought will mit einer kuratierten Online-Plattform für zeitgenössische Kunst die digitale Lücke im Kunsthandel schließen – mit einem Fokus auf leistbare Werke, junge Künstler:innen und Pop-up-Ausstellungen als Brücke zur analogen Welt.
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Gründer und CEO Valentin Krenkel, Foto. ArtReThought

Erste Wohnung, leere Wände und der Wunsch, dem neuen Zuhause mit einem Kunstwerk Charakter zu verleihen. Nur: Wie kommt man zu Kunst? Das fragte sich Gründer und CEO Valentin Krenkel als junger Student. Und zwar auch „für einen erschwinglichen Preis“, wie Krenkel im brutkasten-Gespräch sagt.

In einer Kulturhauptstadt wie Wien stellen sich vermutlich nicht viele Kulturinteressierte diese Frage. Immerhin gibt es zusätzlich zu den herkömmlichen, kommerziellen Galerien zwischen 80 und 100 sogenannte Off-Spaces – das heißt unabhängige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Galerien, die vor allem junger und zeitgenössischer Kunst Raum geben. Außerdem existieren diverse Kunst- und Kulturvereine wie die Semmelweisklinik, das Otto-Wagner-Areal oder der Althangrund. Wenn man aber von der charmanten analogen Welt in die digitale möchte, gibt es mittlerweile auch einige Optionen – zum Beispiel Artplattform, Kunstmatrix oder nun auch ArtReThought.

Alleinstellungsmerkmal

Im Vergleich zu herkömmlichen, kommerziellen Galerien nennt Valentin Krenkel den Vorteil, nicht auf einen Raum oder Öffnungszeiten angewiesen zu sein. Man könne sich 24/7 digital aus jedem Ort bedienen. Außerdem sei es für Künstler:innen günstiger.

ArtReThought beansprucht, abhängig vom monatlichen Abo-Modell, einen Anteil am Verkaufspreis: bei zehn Euro sind es 30 Prozent, bei 20 Euro 25 Prozent und bei 30 Euro 20 Prozent. Zum Vergleich: Klassische Galerien verlangen typischerweise 40 bis 70 Prozent, bei den eingangs erwähnten nicht kommerziellen Off-Spaces geht dagegen 100 Prozent des Verkaufspreisen an die Künstler:innen.

„Natürlich ist uns bewusst, dass es bereits große Online-Galerien gibt, die auch sehr erfolgreich sind. Sobald aber eine Online-Galerie viel zu groß wird, dann merkt man sehr oft, dass potenzielle Käufer:innen und Sammler:innen sich verloren sehen, weil es wieder ein enormes Überangebot gibt. Deswegen bewegen wir uns auch nur in der zeitgenössischen Schiene und bieten nicht alle Epochen an.“, sagt Krenkel im Interview mit brutkasten.

Hintergründe des Gründers

Sein Konzept: Junge, zeitgenössische, moderne Kunst zu einem erschwinglichen Preis. Was für Krenkel „junge, zeitgenössische Kunst“ heißt? „Für mich soll moderne Kunst den Zeitgeist treffen. Ich will mich gar nicht auf eine Epoche festlegen, einfach zeitgenössisch, in die Richtung Contemporary Art, 20. Jahrhundert aufwärts“, sagt er.

Der Gründer hatte bisher beruflich nichts mit Kunst- und Kultur zu tun, ist aber privat „kulturaffin“. Er hat Jus und General Management studiert. Als Gründer hat er beispielsweise das Unternehmen FasTest mitaufgebaut, das das erste private Corona-Testzentrum in Österreich betrieben hat und bis zu 250 Mitarbeiter:innen beschäftigte. Danach folgten mehrere Stationen: von der eigenen IT-Firma über die Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky bis hin zu invest.austria, wo er weiterhin als Deputy Managing Director agiert.

Finanzierung

Wie aber werden Künstler:innen oder Galerien auf der Plattform gelistet? Sowohl Künstler:innen als auch Galerien müssen sich bewerben und werden von einem Kurationsteam ausgewählt, das im Hintergrund arbeitet. Wer genau die Kurator:innen sind, möchte Krenkel noch nicht kommunizieren.

Ansonsten wurde das Startup bislang aus Eigenkapital finanziert. Krenkel zeigt sich jedoch offen für Business Angels und überlegt auch, Förderungen zu beantragen.

Aktuell sind 15 Künstler:innen mit ihren Werken auf der Plattform vertreten.
Im Jänner dieses Jahres gründete Krenkel die ART Connect GmbH, im März ging die Website online. Seither konnten 14 Prozent der angebotenen Kunstwerke verkauft werden. Aktuell sind 66 Werke auf der Plattform gelistet.

Von der digitalen in die analoge Welt

Am heutigen 3. Oktober findet die erste Vernissage von ArtReThought im Palais Festetics im 9. Bezirk statt. Das Pop-up-Format soll die „digitale Präsenz mit realer Begegnung“ verbinden. Der heutige Abend ist exklusiv für geladene Gäste, der morgige Tag, der 4. Oktober, ist für alle Besucher:innen kostenfrei.

Geplant sind solche Pop-up-Ausstellungen zweimal jährlich. In den nächsten Jahren möchte sich ArtReTought als Online-Plattform im DACH-Raum etablieren.

Die Vision für die nächsten fünf Jahre: „Eine Anlaufstelle für Künstler:innen, für Galeristen und für Kunstinteressierte. Egal, ob sie sich um ein erschwingliches Kunstwerk als erstes Kunstwerk in ihre neue Wohnung hängen wollen, oder ob, sie etablierte Sammlerinnen sind, die nach etwas ganz Speziellem suchen.“, sagt Krenkel.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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