03.10.2025
ONLINE-KUNSTHANDEL

Wiener Startup ArtReThought startet Plattform für digitalen Kunsthandel

Das Wiener Startup ArtReThought will mit einer kuratierten Online-Plattform für zeitgenössische Kunst die digitale Lücke im Kunsthandel schließen – mit einem Fokus auf leistbare Werke, junge Künstler:innen und Pop-up-Ausstellungen als Brücke zur analogen Welt.
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Gründer und CEO Valentin Krenkel, Foto. ArtReThought

Erste Wohnung, leere Wände und der Wunsch, dem neuen Zuhause mit einem Kunstwerk Charakter zu verleihen. Nur: Wie kommt man zu Kunst? Das fragte sich Gründer und CEO Valentin Krenkel als junger Student. Und zwar auch „für einen erschwinglichen Preis“, wie Krenkel im brutkasten-Gespräch sagt.

In einer Kulturhauptstadt wie Wien stellen sich vermutlich nicht viele Kulturinteressierte diese Frage. Immerhin gibt es zusätzlich zu den herkömmlichen, kommerziellen Galerien zwischen 80 und 100 sogenannte Off-Spaces – das heißt unabhängige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Galerien, die vor allem junger und zeitgenössischer Kunst Raum geben. Außerdem existieren diverse Kunst- und Kulturvereine wie die Semmelweisklinik, das Otto-Wagner-Areal oder der Althangrund. Wenn man aber von der charmanten analogen Welt in die digitale möchte, gibt es mittlerweile auch einige Optionen – zum Beispiel Artplattform, Kunstmatrix oder nun auch ArtReThought.

Alleinstellungsmerkmal

Im Vergleich zu herkömmlichen, kommerziellen Galerien nennt Valentin Krenkel den Vorteil, nicht auf einen Raum oder Öffnungszeiten angewiesen zu sein. Man könne sich 24/7 digital aus jedem Ort bedienen. Außerdem sei es für Künstler:innen günstiger.

ArtReThought beansprucht, abhängig vom monatlichen Abo-Modell, einen Anteil am Verkaufspreis: bei zehn Euro sind es 30 Prozent, bei 20 Euro 25 Prozent und bei 30 Euro 20 Prozent. Zum Vergleich: Klassische Galerien verlangen typischerweise 40 bis 70 Prozent, bei den eingangs erwähnten nicht kommerziellen Off-Spaces geht dagegen 100 Prozent des Verkaufspreisen an die Künstler:innen.

„Natürlich ist uns bewusst, dass es bereits große Online-Galerien gibt, die auch sehr erfolgreich sind. Sobald aber eine Online-Galerie viel zu groß wird, dann merkt man sehr oft, dass potenzielle Käufer:innen und Sammler:innen sich verloren sehen, weil es wieder ein enormes Überangebot gibt. Deswegen bewegen wir uns auch nur in der zeitgenössischen Schiene und bieten nicht alle Epochen an.“, sagt Krenkel im Interview mit brutkasten.

Hintergründe des Gründers

Sein Konzept: Junge, zeitgenössische, moderne Kunst zu einem erschwinglichen Preis. Was für Krenkel „junge, zeitgenössische Kunst“ heißt? „Für mich soll moderne Kunst den Zeitgeist treffen. Ich will mich gar nicht auf eine Epoche festlegen, einfach zeitgenössisch, in die Richtung Contemporary Art, 20. Jahrhundert aufwärts“, sagt er.

Der Gründer hatte bisher beruflich nichts mit Kunst- und Kultur zu tun, ist aber privat „kulturaffin“. Er hat Jus und General Management studiert. Als Gründer hat er beispielsweise das Unternehmen FasTest mitaufgebaut, das das erste private Corona-Testzentrum in Österreich betrieben hat und bis zu 250 Mitarbeiter:innen beschäftigte. Danach folgten mehrere Stationen: von der eigenen IT-Firma über die Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky bis hin zu invest.austria, wo er weiterhin als Deputy Managing Director agiert.

Finanzierung

Wie aber werden Künstler:innen oder Galerien auf der Plattform gelistet? Sowohl Künstler:innen als auch Galerien müssen sich bewerben und werden von einem Kurationsteam ausgewählt, das im Hintergrund arbeitet. Wer genau die Kurator:innen sind, möchte Krenkel noch nicht kommunizieren.

Ansonsten wurde das Startup bislang aus Eigenkapital finanziert. Krenkel zeigt sich jedoch offen für Business Angels und überlegt auch, Förderungen zu beantragen.

Aktuell sind 15 Künstler:innen mit ihren Werken auf der Plattform vertreten.
Im Jänner dieses Jahres gründete Krenkel die ART Connect GmbH, im März ging die Website online. Seither konnten 14 Prozent der angebotenen Kunstwerke verkauft werden. Aktuell sind 66 Werke auf der Plattform gelistet.

Von der digitalen in die analoge Welt

Am heutigen 3. Oktober findet die erste Vernissage von ArtReThought im Palais Festetics im 9. Bezirk statt. Das Pop-up-Format soll die „digitale Präsenz mit realer Begegnung“ verbinden. Der heutige Abend ist exklusiv für geladene Gäste, der morgige Tag, der 4. Oktober, ist für alle Besucher:innen kostenfrei.

Geplant sind solche Pop-up-Ausstellungen zweimal jährlich. In den nächsten Jahren möchte sich ArtReTought als Online-Plattform im DACH-Raum etablieren.

Die Vision für die nächsten fünf Jahre: „Eine Anlaufstelle für Künstler:innen, für Galeristen und für Kunstinteressierte. Egal, ob sie sich um ein erschwingliches Kunstwerk als erstes Kunstwerk in ihre neue Wohnung hängen wollen, oder ob, sie etablierte Sammlerinnen sind, die nach etwas ganz Speziellem suchen.“, sagt Krenkel.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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