15.04.2020

Wiener Stadtrat Hanke für schnellere Öffnung der Gastronomie

Der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke sprach sich am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz der Stadt Wien dafür aus, dass die Gastronomie schon früher als bisher von der Bundesregierung geplant öffnen sollte. Zudem nannte erste Namen für den Expertenausschuss, der über die Beteiligung an Wiener Unternehmen entscheiden soll.
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Hanke
Der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke im Rahmen der Pressekonferenz | (c) Stadt Wien

Im Rahmen einer Pressekonferenz der Wiener Stadtregierung sprach sich der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke für eine schneller Öffnung der Gastronomie aus, als dies bisher von der österreichischen Bundesregierung vorgesehen ist.

Der derzeitige Plan sieht ein „schrittweises Aufsperren“ der Lokale für Mitte Mai vor. „Bis Mitte Mai ist noch ein weiter Weg. Ich würde mich freuen, wenn wir mit Vernunft zu einer schnelleren Lösung kommen würden“, so Hanke. Zwar bestehen laut Hanke Lieferservicemöglichkeiten, dennoch leiden die Betriebe massiv unter der derzeitigen Situation.

Unter Einhaltung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste sieht er in zwei Wochen schon einen „möglichen Termin“ zur Öffnung der Gastronomie. Als erster Schritt könnte zumindest die „Mittagsverpflegung“ wieder gewährleistet werden.

Zudem begrüßte der Finanzstadtrat den gestrigen Schritt in Richtung Öffnung kleinerer Geschäfte sowie Bau- und Gartenmärkte, forderte aber zugleich, dass auch der Möbel- und Autohandel wieder aufsperren darf. „Wir sehen, dass die Wirtschaft massiv unter dem derzeitigen Druck leidet. Jeder Tag der uns früher zur Normalität führt, ist ein wichtiger Tag“, so Hanke.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Unternehmensbeteiligung durch die Stadt Wien

Anfang April hat die Stadt Wien bekannt gegeben, dass mit der „StolzaufWien Beteiligungs GmbH“ eine eigene Gesellschaft gründen wird, die sich „temporär“ an Unternehmen beteiligt, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist – der brutkasten berichtete. Nähere Details zur Ausgestaltung der GmbH nannte Hanke in Rahmen der Pressekonferenz noch nicht. Diese sollen erst Mitte Mai folgen.

Mittlerweile hätten sich aber laut Hanke bereits erste Unternehmen gemeldet. Konkrete Namen wollte er aber nicht nennen. „Es haben sich Unternehmen gemeldet, erlauben Sie mir aber, dass ich derzeit keine Unternehmen nenne, da ich dies aus wirtschaftlichen Überlegungen für nicht vernünftig halte. Ab Mitte Mai werden wir vollständig funktionsfähig sein“, so Hanke.

Die GmbH sieht ein Beteiligungsvolumen von insgesamt 50 Millionen Euro vor – davon sollen 20 Millionen Euro von der Stadt Wien kommen, weitere 30 Millionen von Privatstiftungen, institutionellen Investoren und Einzelpersonen.

Die Beteiligungen sollen von einem Expertenausschuss genehmigt werden. Hanke bestätigte, dass dem Ausschuss der Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky, Finanzdirektor der Stadt Wien Dietmar Griebler und der österreichische Industrielle und ehemalige ÖVP-Politiker Josef Taus angehören wird.

Hilfsmaßnahmen und Aufbau von Onlineshops

Weiters informierte Hanke über die aktuellen Hilfsmaßnahmen und das Thema der Kurzarbeit. Bisher haben rund 16.000 Wiener Betriebe mit insgesamt 178.000 Mitarbeitern Kurzarbeit beantragt.

Der Finanzstadtrat verwies zudem auf einen sieben Millionen Euro schweren Fördertopf für den Auf- und Ausbau von Online-Shops.

Die Förderungen werden seit 10. April über die Wirtschaftsagentur Wien abgewickelt und richten sich an KMU. Zudem können Unternehmen aus den Bereichen „Nahversorgung“ und „Kreativwirtschaft“ um Förderungen ansuchen.

Die Förderquote beträgt 75 Prozent bei einer maximalen Förderung von 10.000 Euro. Die Förderungen können noch bis 10. Juni über die Wirtschaftsagentur Wien beantragt werden.

Digitale Bildungsstrategie

Im Rahmen Pressekonferenz thematisierte Hanke zudem die digitale Bindungsstrategie der Stadt Wien, die im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Sie beinhaltet einen Maßnahmenplan für die weitere Digitalisierung des Wiener Bildungswesens.

Neben der Modernisierung der Infrastruktur umfasst die Strategie den Einsatz von digitalen Tools im Unterricht und die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Schüler.

Die digitale Bildungsstrategie – deren Zeithorizont reicht bis 2030 – soll nun früher als geplant umgesetzt werden. „Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt die digitale Bildungsstrategie früher zu starten als wir dies vorgehabt haben“, so Hanke.

Schüler, Eltern und Lehrer sind seit heute eingeladen, sich an der digitalen Bildungsstrategie zu beteiligen. Über www.partizipation.wien.gv.at können Gedanken und Ideen geteilt werden, wie der „ideale Schultag“ im Jahr 2030 aussehen soll.


=> zur Page der Stadt Wien

Videoarchiv: Peter Hanke über die konkreten Umsetzungen der Digitalisierungs- und Wirtschaftspläne

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Wiener Stadtrat Hanke für schnellere Öffnung der Gastronomie

  • Der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke forderte am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz der Wiener Stadtregierung, dass die Gastronomie schon früher als geplant öffnen sollte.
  • Zudem gab er bekannt, dass die Stadt Wien die Umsetzung der digitalen Bildungsstrategie vorziehen wird.

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