26.02.2025
SNACKNX

Wiener Snack-Startup erhält sechsstelliges Investment – Ex-Kelly-CEO an Bord

Das Wiener Startup SnackNX sichert sich ein mittleres sechsstelliges Investment, um seine Plattform für herzhafte Protein-Snacks zu starten.
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Helmut Franceschini, CEO und Gründer von SnackNX © SnackNX

Während es mittlerweile eine große Auswahl an süßen Protein-Riegeln gibt, fehlen oft salzige Alternativen. Laut dem Gründer von SnackNX sind herzhafte Protein-Riegel im Food-Markt kaum zu finden – eine Lücke, die das Wiener Startup nun schließen will.

Dafür erhält SnackNX rund um CEO und Gründer Helmut Franceschini nun ein mittleres sechsstelliges Investment. „Das zeigt, dass Investoren an unser Konzept glauben“, sagt Franceschini im Gespräch mit brutkasten. Zu den Investor:innen zählt die Rizzi Group aus Latsch, ein international tätiges Unternehmen mit Fokus auf Bio-Obst und -Gemüse. Außerdem mit an Bord ist Wolfgang Hötschl, ehemaliger CEO der bekannten Intersnack-Group Kelly, sowie seine Frau Maria Hötschl.

Launch des ersten Produkts auf SnackNX

Nach zwei Jahren Entwicklung bringt SnackNX vorige Woche sein erstes Produkt auf den Markt: die „Fredz Veggie Twins“ – ein herzhafter Protein-Snack auf Gemüsebasis, der laut Unternehmen „gesund, sättigend und ohne zugesetzten Zucker“ sein soll.

„Unsere Snacks liefern pflanzliche Proteine für Energie, Ballaststoffe gegen den Hunger – und das alles komplett vegan, mit minimalem Zuckergehalt, der rein aus dem Gemüse stammt“, so Franceschini. Die Fredz-Snacks sollen zudem hochwertige Zutaten und wertvolle Nährstoffe enthalten. Die erste Sorte Basilikum-Tomate ist bereits im Online-Shop verfügbar. Als nächstes sind die Geschmacksrichtungen Karotte-Ingwer und Rote Bete-Paprika geplant.

Besonderheit: Konsistenz des Protein-Riegels

Die Entwicklung der Rezeptur stellte eine besondere Herausforderung dar, erzählt der Gründer. „Ein völlig neues Produkt bedeutet auch neue Herstellungsprozesse, die erst einmal funktionieren müssen.“ Die nächste große Hürde für das Jungunternehmen sei nun, das Produkt erfolgreich am Markt zu etablieren.

Ein weiteres Problem war die Konsistenz des Riegels, da der fehlende Zuckergehalt auch eine Fettbasis ersetzt. Das führe dazu, dass der Riegel bröckelig wird, erklärt der Gründer. Mit der richtigen Rührgeschwindigkeit und ausgewählten Zutaten konnte von SnackNX jedoch eine riegelähnliche Konsistenz entwickeln. „Dafür haben wir jetzt eineinhalb Jahre lang mit einem Produzenten in Deutschland daran getüftelt“, sagt Franceschini gegenüber brutkasten.

Die Verpackung und das Etikett werden von der Sozialgenossenschaft GWB in Bozen gefertigt – „Ein kleiner, aber wertvoller USP, der uns besonders am Herzen liegt“. Denn die Produkte seien „nicht nur nachhaltig in der Ernährung, sondern auch sozial nachhaltig“, so Franceschini.

Ehemaliger Kelly-CEO mit an Bord

Das Startup steckt noch in den Anfängen: Erst im April vergangenen Jahres wurde es von CEO Helmut Franceschini offiziell gegründet. Wie er im Gespräch mit brutkasten verrät, hat er bereits vor der Gründung und während der Produktoptimierung die Zusage der Investor:innen erhalten. Aktuell besteht SnackNX aus insgesamt drei internen Teammitgliedern.

Bei der Suche nach potenziellen Investor:innen wurde Franceschini in seinem eigenen Bekanntenkreis fündig. Den ehemaligen Kelly-CEO Wolfgang Hötschl lernte er während seines Studiums kennen. „Wir haben da mal über einen salzigen Riegel geredet. Das habe ich dann im Hinterkopf behalten und ihn dann nach 15 Jahren wieder angerufen und habe gesagt, ja, wir haben es jetzt probiert.“ Nachdem Hötschl den Prototypen verkostet hatte, war er sofort dabei, erzählt Franceschini. Die Investor:innen „unterstützen uns auch tatkräftig im Advisory Board und helfen uns viel Lehrgeld und leere Kilometer zu sparen“.

Ausweitung des Sortiments geplant

Derzeit arbeitet das Startup daran, neue Protein-Riegel-Sorten zu entwickeln. Nicht nur weitere Geschmacksrichtungen des Fredz-Snacks sind geplant, sondern auch komplett neue Produkte. So will SnackNX künftig sein Sortiment laufend erweitern. „Unser Ziel ist ganz klar: Nummer eins für Protein-Snacks auf Gemüsebasis werden – über alle Vertriebswege hinweg“, sagt der Gründer. In knapp zwei Jahren soll der Online-Shop bereits etabliert sein. Außerdem soll SnackNX bis dahin in den wichtigsten Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im DACH-Raum vertreten sein.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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