26.02.2025
SNACKNX

Wiener Snack-Startup erhält sechsstelliges Investment – Ex-Kelly-CEO an Bord

Das Wiener Startup SnackNX sichert sich ein mittleres sechsstelliges Investment, um seine Plattform für herzhafte Protein-Snacks zu starten.
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Helmut Franceschini, CEO und Gründer von SnackNX © SnackNX

Während es mittlerweile eine große Auswahl an süßen Protein-Riegeln gibt, fehlen oft salzige Alternativen. Laut dem Gründer von SnackNX sind herzhafte Protein-Riegel im Food-Markt kaum zu finden – eine Lücke, die das Wiener Startup nun schließen will.

Dafür erhält SnackNX rund um CEO und Gründer Helmut Franceschini nun ein mittleres sechsstelliges Investment. „Das zeigt, dass Investoren an unser Konzept glauben“, sagt Franceschini im Gespräch mit brutkasten. Zu den Investor:innen zählt die Rizzi Group aus Latsch, ein international tätiges Unternehmen mit Fokus auf Bio-Obst und -Gemüse. Außerdem mit an Bord ist Wolfgang Hötschl, ehemaliger CEO der bekannten Intersnack-Group Kelly, sowie seine Frau Maria Hötschl.

Launch des ersten Produkts auf SnackNX

Nach zwei Jahren Entwicklung bringt SnackNX vorige Woche sein erstes Produkt auf den Markt: die „Fredz Veggie Twins“ – ein herzhafter Protein-Snack auf Gemüsebasis, der laut Unternehmen „gesund, sättigend und ohne zugesetzten Zucker“ sein soll.

„Unsere Snacks liefern pflanzliche Proteine für Energie, Ballaststoffe gegen den Hunger – und das alles komplett vegan, mit minimalem Zuckergehalt, der rein aus dem Gemüse stammt“, so Franceschini. Die Fredz-Snacks sollen zudem hochwertige Zutaten und wertvolle Nährstoffe enthalten. Die erste Sorte Basilikum-Tomate ist bereits im Online-Shop verfügbar. Als nächstes sind die Geschmacksrichtungen Karotte-Ingwer und Rote Bete-Paprika geplant.

Besonderheit: Konsistenz des Protein-Riegels

Die Entwicklung der Rezeptur stellte eine besondere Herausforderung dar, erzählt der Gründer. „Ein völlig neues Produkt bedeutet auch neue Herstellungsprozesse, die erst einmal funktionieren müssen.“ Die nächste große Hürde für das Jungunternehmen sei nun, das Produkt erfolgreich am Markt zu etablieren.

Ein weiteres Problem war die Konsistenz des Riegels, da der fehlende Zuckergehalt auch eine Fettbasis ersetzt. Das führe dazu, dass der Riegel bröckelig wird, erklärt der Gründer. Mit der richtigen Rührgeschwindigkeit und ausgewählten Zutaten konnte von SnackNX jedoch eine riegelähnliche Konsistenz entwickeln. „Dafür haben wir jetzt eineinhalb Jahre lang mit einem Produzenten in Deutschland daran getüftelt“, sagt Franceschini gegenüber brutkasten.

Die Verpackung und das Etikett werden von der Sozialgenossenschaft GWB in Bozen gefertigt – „Ein kleiner, aber wertvoller USP, der uns besonders am Herzen liegt“. Denn die Produkte seien „nicht nur nachhaltig in der Ernährung, sondern auch sozial nachhaltig“, so Franceschini.

Ehemaliger Kelly-CEO mit an Bord

Das Startup steckt noch in den Anfängen: Erst im April vergangenen Jahres wurde es von CEO Helmut Franceschini offiziell gegründet. Wie er im Gespräch mit brutkasten verrät, hat er bereits vor der Gründung und während der Produktoptimierung die Zusage der Investor:innen erhalten. Aktuell besteht SnackNX aus insgesamt drei internen Teammitgliedern.

Bei der Suche nach potenziellen Investor:innen wurde Franceschini in seinem eigenen Bekanntenkreis fündig. Den ehemaligen Kelly-CEO Wolfgang Hötschl lernte er während seines Studiums kennen. „Wir haben da mal über einen salzigen Riegel geredet. Das habe ich dann im Hinterkopf behalten und ihn dann nach 15 Jahren wieder angerufen und habe gesagt, ja, wir haben es jetzt probiert.“ Nachdem Hötschl den Prototypen verkostet hatte, war er sofort dabei, erzählt Franceschini. Die Investor:innen „unterstützen uns auch tatkräftig im Advisory Board und helfen uns viel Lehrgeld und leere Kilometer zu sparen“.

Ausweitung des Sortiments geplant

Derzeit arbeitet das Startup daran, neue Protein-Riegel-Sorten zu entwickeln. Nicht nur weitere Geschmacksrichtungen des Fredz-Snacks sind geplant, sondern auch komplett neue Produkte. So will SnackNX künftig sein Sortiment laufend erweitern. „Unser Ziel ist ganz klar: Nummer eins für Protein-Snacks auf Gemüsebasis werden – über alle Vertriebswege hinweg“, sagt der Gründer. In knapp zwei Jahren soll der Online-Shop bereits etabliert sein. Außerdem soll SnackNX bis dahin in den wichtigsten Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im DACH-Raum vertreten sein.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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