08.07.2020

Wiener PropTech docu tools ist insolvent

Das Wiener PropTech docu tools musste laut dem KSV1870 und Alpenländischen Kreditorenverband Insolvenz anmelden. Eine Tochtergesellschaft des Unternehmens in Deutschland ist von der Insolvenz nicht betroffen.
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docu tools: Gerd Ingo Janitschek
(c) docu tools: Gerd Ingo Janitschek

Das Wiener PropTech docu tools, das eine cloudbasierte Software für Baudokumentation, Mängel- und Aufgaben­management entwickelt hat, musste Insolvenz anmelden. Das gaben der KSV1870 und Alpenländischer Kreditorenverband zu Wochenbeginn bekannt.

Konkursverfahren eröffnet

Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Die Verbindlichkeiten sollen sich laut dem Alpenländischen Kreditorenverband auf rund 900.000 Euro belaufen. Die Anzahl der Gläubiger ist noch nicht bekannt.

Auf der Website des Alpenländischen Kreditorenverband heißt es weiters: „Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Schuldnerin darauf zurück, dass erhebliche Innovationen und Investitionen notwendig gewesen wären, um wettbewerbsfähig zu bleiben, doch konnten diese nicht finanziert werden.“

docu tools expandierte nach Deutschland

Mitte letzten Jahres expandierte das Wiener PropTech nach Deutschland. Dafür wurde eine eigene Tochtergesellschaft in Deutschland gegründet und Büros in Berlin und Regensburg eröffnet – der brutkasten berichtete.

Zur Expansion hieß es damals in einer Aussendung: „Die Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft in Deutschland mit den Büroeröffnungen in Berlin und Regensburg war ein logischer und notwendiger Schritt in unserer Unternehmensentwicklung, da sich die Anzahl der Kunden in Deutschland rasant entwickelt hat.“

Deutschland-Tochter nicht insolvent

Geschäftsführer der Deutschland-Tochter wurde Mitte 2019 BIM-Experte Sven Wiegand. Auf Rückfrage des brutkasten bestätigte Wiegand, dass die Deutschland-Tochter von docu tools nicht Insolvenz anmelden musste.

Update am 30.04.2021: 

Als Know-How-Träger der ehemaligen docu tools GmbH wurde mit der DDS Digital Documentation Systems GmbH ein neues Unternehmen gegründet. Bereits im Juli 2020 wurde das gesamte – für den Weiterbetrieb der docu tools Software erforderliche – Vermögen wie Source Code, Marke und Kundenstock aus der Insolvenzmasse übernommen.

„In der Folge haben wir sämtliche Leistungsträger in unser neues Unternehmen übernommen mit denen wir die, bei den Nutzern bewährte und beliebte, docu tools-Software ohne Unterbrechung und in gewohnter Qualität weiter betreiben und weiter verbessern konnten. So haben wir kaum Kunden verloren sondern eine Reihe von Neukunden gewonnen und sind damit bereits nach wenigen Monaten und trotz der aktuellen Covid Situation in einer guten wirtschaftlichen Lage“; so CEO Maximilian Vladimir Allmayer-Beck in einem Statement gegenüber dem Brutkasten.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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