08.07.2020

Wiener PropTech docu tools ist insolvent

Das Wiener PropTech docu tools musste laut dem KSV1870 und Alpenländischen Kreditorenverband Insolvenz anmelden. Eine Tochtergesellschaft des Unternehmens in Deutschland ist von der Insolvenz nicht betroffen.
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docu tools: Gerd Ingo Janitschek
(c) docu tools: Gerd Ingo Janitschek

Das Wiener PropTech docu tools, das eine cloudbasierte Software für Baudokumentation, Mängel- und Aufgaben­management entwickelt hat, musste Insolvenz anmelden. Das gaben der KSV1870 und Alpenländischer Kreditorenverband zu Wochenbeginn bekannt.

Konkursverfahren eröffnet

Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Die Verbindlichkeiten sollen sich laut dem Alpenländischen Kreditorenverband auf rund 900.000 Euro belaufen. Die Anzahl der Gläubiger ist noch nicht bekannt.

Auf der Website des Alpenländischen Kreditorenverband heißt es weiters: „Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz führt die Schuldnerin darauf zurück, dass erhebliche Innovationen und Investitionen notwendig gewesen wären, um wettbewerbsfähig zu bleiben, doch konnten diese nicht finanziert werden.“

docu tools expandierte nach Deutschland

Mitte letzten Jahres expandierte das Wiener PropTech nach Deutschland. Dafür wurde eine eigene Tochtergesellschaft in Deutschland gegründet und Büros in Berlin und Regensburg eröffnet – der brutkasten berichtete.

Zur Expansion hieß es damals in einer Aussendung: „Die Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft in Deutschland mit den Büroeröffnungen in Berlin und Regensburg war ein logischer und notwendiger Schritt in unserer Unternehmensentwicklung, da sich die Anzahl der Kunden in Deutschland rasant entwickelt hat.“

Deutschland-Tochter nicht insolvent

Geschäftsführer der Deutschland-Tochter wurde Mitte 2019 BIM-Experte Sven Wiegand. Auf Rückfrage des brutkasten bestätigte Wiegand, dass die Deutschland-Tochter von docu tools nicht Insolvenz anmelden musste.

Update am 30.04.2021: 

Als Know-How-Träger der ehemaligen docu tools GmbH wurde mit der DDS Digital Documentation Systems GmbH ein neues Unternehmen gegründet. Bereits im Juli 2020 wurde das gesamte – für den Weiterbetrieb der docu tools Software erforderliche – Vermögen wie Source Code, Marke und Kundenstock aus der Insolvenzmasse übernommen.

„In der Folge haben wir sämtliche Leistungsträger in unser neues Unternehmen übernommen mit denen wir die, bei den Nutzern bewährte und beliebte, docu tools-Software ohne Unterbrechung und in gewohnter Qualität weiter betreiben und weiter verbessern konnten. So haben wir kaum Kunden verloren sondern eine Reihe von Neukunden gewonnen und sind damit bereits nach wenigen Monaten und trotz der aktuellen Covid Situation in einer guten wirtschaftlichen Lage“; so CEO Maximilian Vladimir Allmayer-Beck in einem Statement gegenüber dem Brutkasten.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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