26.11.2024
BOEHRINGER INGELHEIM

Wiener MedTech-Startup Ablevia wird mit Innovation Prize ausgezeichnet

Das Wiener MedTech-Startup Ablevia gewinnt für ihre SADC-Technologie den Innovation Prize von Boehringer Ingelheim.
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Gründer Oskar Smrzka (vordere Reihe, links) (c) LISAvienna

Das Unternehmen rund um Gründer und Forscher Oskar Smrzka setzt auf eine Lösung für ein bekanntes Problem: Die wiederholte Anwendung von Biologika kann Immunreaktionen auslösen, bei denen Anti-Arzneimittel-Antikörper (ADAs) entstehen. Diese beeinträchtigen die Wirksamkeit der Medikamente erheblich.

Ablevia biotech GmbH, mit Sitz in Wien, entwickelte Therapeutika, um solche unerwünschten und krankheitsauslösenden Antikörper gezielt zu entfernen. Für ihren Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitssystems erhielt das Startup am Samstag den Innovation Prize von Boehringer Ingelheim.

Unterstützung von Life-Science-Unternehmen

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize würdigt die Herausforderungen und das Engagement, die mit der Gründung eines neuen Unternehmens verbunden sind. Ziel der Auszeichnung ist es, den Innovationsprozess zu fördern und herausragende Life-Science-Unternehmer zu unterstützen.

Guido Boehmelt, Leiter von Research Beyond Borders bei Boehringer Ingelheim Wien, sagt zur Auszeichnung: „Ablevia ist ein hervorragendes Beispiel für die Art anwendungsorientierter Forschung, die wir damit gerne unterstützen. Sie haben einen verblüffend innovativen Ansatz ausgearbeitet, der ein sehr wichtiges Problem grundlegend lösen könnte, welches häufig bei der Entwicklung und klinischen Anwendung von therapeutischen Biologika auftritt. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten dieses Ansatzes, die von Ablevia mit überzeugenden Daten untermauert wurden, hat die Jury beeindruckt“.

Im Rahmen der Auszeichnung stellt Boehringer Ingelheim dem Startup kostenfreie Büro- und Laborflächen sowie Mentoring-Programme zur Verfügung. Diese Unterstützung bietet Ablevia „wertvolle Ressourcen, um seine vielversprechenden Ansätze weiterzuentwickeln“, heißt es in der Aussendung.

Entwicklung von Medikamenten im Fokus

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize entstand im Jahr 2015 in Boston. Er verfolgt das Ziel, das Wachstum junger Unternehmen zu fördern und ihnen zu ermöglichen, sich auf die Entwicklung bahnbrechender Medikamente zu konzentrieren. Seit 2020 wird dieser renommierte Preis auch in Österreich verliehen. Weltweit wurden seither über 20 Unternehmen mit Preisen im Gesamtwert von mehr als 1 Million US-Dollar ausgezeichnet.

Oskar Smrzka, Gründer von Ablevia, zeigte sich dankbar für die Anerkennung: „Wir sind davon überzeugt, dass unser Ansatz der selektiven und schnellen Entfernung von schädlichen und unerwünschten Antikörpern den Patientinnen und der Wissenschaft in vielen therapeutischen Bereichen dienen kann: von der präklinischen Prüfung menschlicher Biotherapeutika im Tierversuch bis hin zur Behandlung seltener Krankheiten und Krebs. Das Unternehmen widmet sich der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit von Biotherapeutika für Patientinnen, die mit ADA-Problemen konfrontiert sind, sowie den Bemühungen, den Zugang zur Gentherapie zu verbessern“.

Ablevia entwickelt SADC-Technologie

Das 2018 gegründete Startup Ablevia spezialisiert sich auf präklinische Forschung und Entwicklung. Gemeinsam mit Co-Founder Christof Paparella entwickelte Oskar Smrzka peptidbasierte Verbindungen namens SADC (Selective Antibody Depletion Compounds). Diese ermöglichen es, schädliche Antikörper gezielt zu entfernen, ohne dabei das Immunsystem zu beeinträchtigen. Ziel des Unternehmens ist es, ein therapeutisches Verfahren zu etablieren, das krankheitsverursachende und medikamentenneutralisierende Antikörper schnell und präzise beseitigt.

Das Startup erhielt private Investitionen durch Bundesinstitutionen, die Ablevia dabei unterstützten, seine „SADC-Technologie und Unabhängigkeit in der frühen Seed-Phase aufzubauen“. Ablevia erhielt in der Vergangenheit Förderungen von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Wirtschaftsagentur Wien. Darüber hinaus wurde es durch eine Seed-Finanzierung der österreichischen Förderbank aws unterstützt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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