26.11.2024
BOEHRINGER INGELHEIM

Wiener MedTech-Startup Ablevia wird mit Innovation Prize ausgezeichnet

Das Wiener MedTech-Startup Ablevia gewinnt für ihre SADC-Technologie den Innovation Prize von Boehringer Ingelheim.
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Gründer Oskar Smrzka (vordere Reihe, links) (c) LISAvienna

Das Unternehmen rund um Gründer und Forscher Oskar Smrzka setzt auf eine Lösung für ein bekanntes Problem: Die wiederholte Anwendung von Biologika kann Immunreaktionen auslösen, bei denen Anti-Arzneimittel-Antikörper (ADAs) entstehen. Diese beeinträchtigen die Wirksamkeit der Medikamente erheblich.

Ablevia biotech GmbH, mit Sitz in Wien, entwickelte Therapeutika, um solche unerwünschten und krankheitsauslösenden Antikörper gezielt zu entfernen. Für ihren Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitssystems erhielt das Startup am Samstag den Innovation Prize von Boehringer Ingelheim.

Unterstützung von Life-Science-Unternehmen

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize würdigt die Herausforderungen und das Engagement, die mit der Gründung eines neuen Unternehmens verbunden sind. Ziel der Auszeichnung ist es, den Innovationsprozess zu fördern und herausragende Life-Science-Unternehmer zu unterstützen.

Guido Boehmelt, Leiter von Research Beyond Borders bei Boehringer Ingelheim Wien, sagt zur Auszeichnung: „Ablevia ist ein hervorragendes Beispiel für die Art anwendungsorientierter Forschung, die wir damit gerne unterstützen. Sie haben einen verblüffend innovativen Ansatz ausgearbeitet, der ein sehr wichtiges Problem grundlegend lösen könnte, welches häufig bei der Entwicklung und klinischen Anwendung von therapeutischen Biologika auftritt. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten dieses Ansatzes, die von Ablevia mit überzeugenden Daten untermauert wurden, hat die Jury beeindruckt“.

Im Rahmen der Auszeichnung stellt Boehringer Ingelheim dem Startup kostenfreie Büro- und Laborflächen sowie Mentoring-Programme zur Verfügung. Diese Unterstützung bietet Ablevia „wertvolle Ressourcen, um seine vielversprechenden Ansätze weiterzuentwickeln“, heißt es in der Aussendung.

Entwicklung von Medikamenten im Fokus

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize entstand im Jahr 2015 in Boston. Er verfolgt das Ziel, das Wachstum junger Unternehmen zu fördern und ihnen zu ermöglichen, sich auf die Entwicklung bahnbrechender Medikamente zu konzentrieren. Seit 2020 wird dieser renommierte Preis auch in Österreich verliehen. Weltweit wurden seither über 20 Unternehmen mit Preisen im Gesamtwert von mehr als 1 Million US-Dollar ausgezeichnet.

Oskar Smrzka, Gründer von Ablevia, zeigte sich dankbar für die Anerkennung: „Wir sind davon überzeugt, dass unser Ansatz der selektiven und schnellen Entfernung von schädlichen und unerwünschten Antikörpern den Patientinnen und der Wissenschaft in vielen therapeutischen Bereichen dienen kann: von der präklinischen Prüfung menschlicher Biotherapeutika im Tierversuch bis hin zur Behandlung seltener Krankheiten und Krebs. Das Unternehmen widmet sich der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit von Biotherapeutika für Patientinnen, die mit ADA-Problemen konfrontiert sind, sowie den Bemühungen, den Zugang zur Gentherapie zu verbessern“.

Ablevia entwickelt SADC-Technologie

Das 2018 gegründete Startup Ablevia spezialisiert sich auf präklinische Forschung und Entwicklung. Gemeinsam mit Co-Founder Christof Paparella entwickelte Oskar Smrzka peptidbasierte Verbindungen namens SADC (Selective Antibody Depletion Compounds). Diese ermöglichen es, schädliche Antikörper gezielt zu entfernen, ohne dabei das Immunsystem zu beeinträchtigen. Ziel des Unternehmens ist es, ein therapeutisches Verfahren zu etablieren, das krankheitsverursachende und medikamentenneutralisierende Antikörper schnell und präzise beseitigt.

Das Startup erhielt private Investitionen durch Bundesinstitutionen, die Ablevia dabei unterstützten, seine „SADC-Technologie und Unabhängigkeit in der frühen Seed-Phase aufzubauen“. Ablevia erhielt in der Vergangenheit Förderungen von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Wirtschaftsagentur Wien. Darüber hinaus wurde es durch eine Seed-Finanzierung der österreichischen Förderbank aws unterstützt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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