22.06.2020

Wiener Linien sind Corporate Partner bei weXelerate

Das Innovationsnetzwerk weXelerate und die Wiener Linien sind eine neue Partnerschaft eingegangen und holen den Verkehrsbetrieb als "Corporate Partner" an Bord. Die Wiener Linien waren unter anderem schon Teil von weXelerate Batch 5 und haben gemeinsam mit Startups bereits erste Use-Cases definiert.
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Wiener Linien
Awi Lifshitz, Geschäftsführer von weXelerate und Alexandra Reinagl, Geschäftsführerin der Wiener Linien. Fotohinweis: © Raphael Moser, Optic Engineers

Die Wiener Linien sind ab sofort Corporate Partner des Innovationsnetzwerks weXelerate, das an den beiden Hubs Wien und Dornbirn Innovation Services anbietet, um neue Geschäftsideen, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

weXelerate Geschäftsführer Awi Lifshitz erläutert in einer Aussendung am Montag: „Mit den Wiener Linien haben wir nun einen weiteren innovativen Corporate Partner an Bord – mit dem wir ein gemeinsames Verständnis, was Innovation bedeutet und was sie alles bewirken kann, teilen. Wir freuen uns auf viele gemeinsame spannende Projekte“.

Mittlerweile zählt das weXelerate über 20 Corporates als Partner und verfolgt dabei einen sogenannten „Cross Corpoarte Ansatz“. Dabei wird der Fokus auf Jungunternehmen und Projekte gelegt, die mit mehreren Corporate Partnern gemeinsam bearbeitet werden.

+++ Corporates, Startups, Kollaborationen: Das war das Finale des weXelerate Batch 5 +++

Teil von Batch 5

Die Zusammenarbeit zwischen den Wiener Linien und dem weXelerate hat auch eine Vorgeschichte: Der städtische Verkehrsbetrieb war Teil des 5. weXelerate Batches und hat somit erste Vernetzungen mit anderen Unternehmen im Innovationsnetzwerk forciert – der brutkasten berichtete über das Finale des 5. Batches.

Alexandra Reinagl, Geschäftsführerin der Wiener Linien, über die neue Partnerschaft: „Wir waren bereits im Batch 5 mit dabei und haben für uns jede Menge Erfahrung und neue Kontakte mitgenommen. Der große Vorteil von weXelerate ist es, dass Firmen zusammengebracht werden, die womöglich nie aufeinandergetroffen wären. In einer derartigen Zusammenarbeit entstehen ganz neue Lösungsansätze, die man sonst nicht gehabt hätte.“

Vorselektion und Branchenvielfalt

Wie Reinagl weiters ausführt, sei die Vorselektion der Startups durch das weXelerate ein großer Vorteil. „Wir müssen nicht aus 100 oder mehr Startups die für uns interessanten aussuchen“, so Reinagl.

Zudem würde der Verkehrsbetrieb laut Cornelia Nussbaumer, Innovationsmanagerin bei den Wiener Linien, die Branchenvielfalt schätzen: „Oftmals entsteht gerade durch die branchenübergreifende Zusammenarbeit eine interessante Lösung.“

Der Verkehrsbetrieb lernte übrigens bereits zwei Startups kennen, mit denen neuen Use Cases definiert wurden. Einer von diesen sieht vor, dass analogen Stammkunden ein Anreiz geboten wird, zu digitalen Kunden zu werden.

Neue Mobilitätsformen & Nachhaltigkeit

Wie Reinagl abschließend betont, geht es unter anderem auch um die Weiterentwicklung von innovativen Mobilitätsformen, die sich durch Nachhaltigkeit auszeichnen: „Wir als Wiener Linien haben eine sehr lange Tradition im Bereich Forschung und Innovation. Von der ersten Pferdetramway 1865 bis zum autonomen Bus der Gegenwart: Die Geschichte der Wiener Linien ist ein Gradmesser für die Entwicklung der Stadt Wien. Ziel ist, neue Mobilitätsformen miteinander zu vernetzen und unser Unternehmen noch umweltfreundlicher und innovativer zu machen.“


=> zur Page des weXelerate

Leaders Panel – Mobilität nach der Coronakrise

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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