16.03.2026
LIQUIDATION

Wiener Energy-Startup Balun stellt Betrieb ein: „Idee nicht wirtschaftlich tragfähig“

Nach etwas mehr als zwei Jahren stellt das Wiener Energy-Startup Balun seinen Geschäftsbetrieb ein. Gegenüber brutkasten erläutert Co-Founder Giovanni Superti-Furga die Hintergründe der Liquidation.
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Das Gründertrio von Balun | (c) Balun

Das Unternehmen wurde 2023 von Giovanni Superti-Furga gemeinsam mit Yury Zhuk und Josef Schenk gegründet. Ziel des Startups war es, eine Forecasting-Lösung für erneuerbare Energien zu entwickeln. Hintergrund ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende: Strom aus Quellen wie Solar- und Windenergie unterliegt starken Schwankungen, da die Produktion stark von Wetterbedingungen abhängt. Präzise Prognosen gelten daher als entscheidend, um erneuerbare Energie effizient in das Stromnetz zu integrieren.

Im Jänner 2024 erhielt das Startup für seine Lösung ein sechsstelliges Investment. An der Finanzierungsrunde beteiligten sich die Hans(wo)men Group rund um Business Angel Hansi Hansmann sowie Push Ventures mit den Founding Partnern Lukas Püspök und Laurenz Simbruner (brutkasten berichtete).

Knapp zwei Jahre später endet nun die unternehmerische Reise: Laut Eintrag im Firmenbuch wird Balun liquidiert.

Herausforderungen am Markt

Die Technologie von Balun setzte auf Forecasting-Modelle, die mithilfe von Wetterprognosen und historischen Daten die künftige Stromproduktion vorhersagen sollten. Besonders bei der Modellierung lokaler Gegebenheiten – etwa Windschatteneffekten innerhalb eines Windparks – habe die Lösung laut Superti-Furga tatsächlich Verbesserungen gebracht.

Problematisch erwies sich jedoch der Einsatz im sogenannten Day-Ahead-Markt. “Dort ist die dominante Fehlerquelle meist nicht die lokale Modellierung am Windpark, sondern die Qualität der zugrundeliegenden Wetterprognose. Unsere Verbesserungen bei der lokalen Komponente waren daher zwar real, im Gesamtbild aber oft nicht groß genug, um daraus ein langfristig tragfähiges Geschäftsmodell mit ausreichendem Umsatz zu machen”, erklärt der Co-Founder gegenüber brutkasten.

Hinzu kam ein weiterer struktureller Faktor: Die Erstellung der Prognosen erforderte einen hohen operativen Aufwand. “Dadurch blieb wenig Raum, um parallel ein Produkt zu bauen, das für Trader und kleinere Energieunternehmen wirklich einfach und umfassend nutzbar ist”, so Superti-Furga. Für größere Marktteilnehmer wiederum seien die Setup-Kosten häufig zu hoch gewesen. “In einem bestehenden Markt mit etablierten, günstigeren Alternativen war unser Angebot daher wirtschaftlich schwer genug zu skalieren”, ergänzt er.

Fokus auf ordentliche Abwicklung

Das Startup befindet sich nun im Liquidationsprozess. Nach aktuellem Stand gehe man davon aus, dass die bestehenden Verbindlichkeiten ohne größere unvorhergesehene Entwicklungen bedient werden können, heißt es von Unternehmensseite.

Für die entwickelte Technologie ist derzeit keine gesonderte Weiterverwertung geplant. “Uns war wichtig, den Pilotkunden, mit denen wir gearbeitet haben und die uns in dieser Zeit stark unterstützt haben, möglichst viel von unserem Know-how mitzugeben”, so Superti-Furga. “Unser Fokus liegt jetzt darauf, Balun sauber und ordentlich abzuwickeln und uns bei allen Unterstützern zu bedanken. Wir hatten die Möglichkeit, mit großartigen Investoren, Partnern und Kunden zusammenzuarbeiten, die offen für ein riskantes Deeptech-Projekt waren.“

Energiewende als große Chance

Trotz des Scheiterns sieht Superti-Furga weiterhin große Chancen für Innovationen im europäischen Energiesektor. “Wir haben es leider nicht geschafft, unsere Idee in ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zu übersetzen. Viele andere schaffen das sehr wohl, und ich sehe darin weiterhin eine große Chance für Europa. Entscheidend ist, weiter in Innovation zu investieren und auch gescheiterte Versuche als Lernchance zu begreifen”, sagt er.

Die europäische Energiewirtschaft befinde sich in einem historischen Transformationsprozess, in dem sich innerhalb einer Generation ein gesamtes Energiesystem verändere. Dafür brauche es sowohl technologische Innovationskraft als auch erhebliche Investitionen.

Ob die drei Gründer künftig wieder unternehmerisch tätig werden, lässt Superti-Furga zumindest offen: “Ich glaube schon, dass wir Unternehmer genug sind, um bald wieder etwas Neues zu versuchen”.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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