26.11.2025
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Wiener Börse verlängert CEO-Vertrag mit Christoph Boschan

Damit bleibt Boschan, seit 2017 an der Spitze der Börsengruppe, weiterhin für die strategische Entwicklung der Wiener Börse und ihrer internationalen Beteiligungen verantwortlich.
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Boschan, Wiener Börse
© Wiener Börse/Alexander Felten - Andrea Herrmann, Christoph Boschan (m.) und Petr Koblic.

Der Aufsichtsrat der Wiener Börse AG hat den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Christoph Boschan um weitere fünf Jahre verlängert. Damit tritt Boschan seine dritte Vorstandsperiode an der Spitze der Börsengruppe an, zu der neben der österreichischen Nationalbörse auch die Börse Prag und Beteiligungen an Energiebörsen zählen.

Boschan seit 2017 Vorstandsvorsitzender

Der gebürtige Deutsche sitzt dem Vorstand der Wiener Börse seit 2017 vor. Das Top-Management der Börse setzt sich somit in den kommenden Jahren weiterhin aus Boschan, Andrea Herrmann, Chief Financial Officer und Petr Koblic, Vorstand Beteiligungen, zusammen.

Wettbewerbsfähigkeit Europas ein Thema

Auch inhaltlich hat der alte und neue Börse-CEO zuletzt klare Akzente gesetzt: Im brutkasten-Talk aus dem Vorjahr betonte Boschan etwa die Bedeutung einer Rückkehr der Behaltefrist, die Einführung eines Vorsorgedepots sowie eine stärkere Verknüpfung des Pensionssystems mit dem Kapitalmarkt. Diese Schritte würden nicht nur Wachstum und Innovationsfinanzierung stärken, sondern auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit sichern. Europa brauche – wie hier nachzulesen – große Kapitalsammelstellen, um international konkurrenzfähig zu bleiben und heimischen Unternehmen besseren Zugang zu Kapital zu ermöglichen.

„Beitrag für leistungsfähigen Finanzmarkt“

Mit der aktuellen Vertragsverlängerung setzt der Aufsichtsrat der Wiener Börse auf ein „bewährtes Management-Team, das sowohl die Märkte versteht als auch Zukunft gestaltet“, wie Aufsichtsratsvorsitzender Heimo Scheuch die Entscheidung kommentiert: „Unter dem Vorsitz von Christoph Boschan hat die Wiener Börse in den vergangenen Jahren nicht nur operative Exzellenz bewiesen, sondern den Kurs der Börsengruppe strategisch klug und mit großem wirtschaftlichem Erfolg weiterentwickelt. Zugleich leistet sie einen entscheidenden Beitrag für einen leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Finanzmarkt – eine zentrale Voraussetzung für Wachstum, Innovation und die langfristige Finanzierung der österreichischen Wirtschaft.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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