15.10.2024
FINANZIERUNG

Wiener BioTech invIOs erhält 8,2 Millionen Euro zur Behandlung von Hirntumoren

Es arbeitet an einer Heilung bislang unheilbarer Krebsarten: Das Wiener BioTech invIOs, das aus Apeiron hervorgegangen ist, vermeldet dafür nun ein Millioneninvestment.
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invIOs-CEO und -CFEO Peter Llewellyn-Davies (c) BioTech Austria / invIOs

Das im Vienna Biocenter sitzende BioTech-Unternehmen invIOS hat sich auf die Entdeckung und Entwicklung neuartiger Krebstherapien spezialisiert. invIOs steht für innovative Immuno-Onkologie. 2022 entstand das Startup aus der Apeiron Biologics AG heraus, deren CEO bis Juli 2024 der heutige Biotech Austria-Präsident Peter Llewellyn-Davies war. Apeiron wurde schließlich für 100 Millionen US-Dollar verkauft – an das US-Unternehmen Ligand Pharmaceuticals. Es hat bereits Jahre vor dem Exit ein Medikament gegen eine Form von Krebs, die nur bei Kindern auftritt, auf den Markt gebracht. Mit dem Nachfolger invIOs hat sich CEO und CFO Llewellyn-Davies ein Millioneninvestment geholt.

Behandlung für unheilbare Hirntumore

Mit dem Startup invIOS arbeitet dasselbe Team nun an einem neuen Medikament gegen eine andere Krebsart – konkret an einem Mittel gegen Glioblastome, also einer Art von bislang gänzlich unheilbaren Hirntumor. Dafür entwickelt es individualisierte und zielgerichtete Ansätze, die auf der Aktivierung des Immunsystems basieren.

In einem Interview für das kürzlich erschienene brutkasten Printmagazin „Kettenreaktion“ verrät Llewellyn-Davies, welchen Plan er mit invIOS verfolgt: „Wir bringen das Medikament bis zum Clinical Proof of Concept. Dann steigt ein Groß-Pharmaunternehmen ein. Das kann auch schon während der Phase zwei der klinischen Studie passieren. Damit arbeiten wir dann schon wirtschaftlich und haben eine Wertschöpfung und eine Wertsteigerung geschaffen.“

8,2 Millionen Euro u.a. von Apeiron-Käufer

Nun vermeldet das aus Apeiron entstandene BioTech den Abschluss einer Series-A-Finanzierungsrunde: Das Unternehmen hat dabei 8,2 Millionen Euro eingeholt. An der Runde beteiligt seien unter anderem bestehende Anteilseigner sowie Ligand Pharmaceuticals – der Käufer der früheren invIOs-Mutter Apeiron, heißt es vom Unternehmen.

Die Finanzierung soll den „laufenden Fortschritt der Pipeline und das Erreichen klinischer und präklinischer Meilensteine bis 2025“ sichern, heißt es per Aussendung.

Peter Llewellyn-Davies, aktuell als CEO und CFO bei invIOs tätig, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass wir diese Mittel eingeworben haben, die es uns ermöglichen, unsere Programme wie geplant voranzutreiben. Ich bin besonders dankbar für die starke Unterstützung der bestehenden Investoren sowie für das Engagement unseres neuen Anteilseigners Ligand Pharmaceuticals.“

Fortschritt bei Krebsmedikamenten sichtbar

Überdies kommunizierte invIOs seinen Fortschritt bei zwei seiner führenden Krebsmedikamente – namentlich INV441 und INV501. Das Unternehmen arbeitet bei beiden Programmen mit dem Dana-Farber Cancer Institute (DFCI) im Bereich Glioblastom zusammen. Die Besonderheit dabei: Das „oral einzunehmende kleine Molekül INV501“.

INV501 ist nämlich „das erste oral verfügbare kleine Molekül seiner Klasse.“ Präklinische Tests hätten bereits Wirksamkeits- und Sicherheitsergebnisse in Brustkrebs- und Melanom-Modellen gezeigt, heißt es. Toxikologische Studien seien im Gange. „Die Arbeiten zur Target-Validierung sollen im ersten Quartal 2025 abgeschlossen“ sowie Details zum Wirkmechanismus vorgelegt werden.

„Großer Bedarf bei Behandlung tödlicher Tumore“

„Wir sind begeistert von den Fortschritten unserer Zusammenarbeit mit dem DFCI“, heißt es von Romana Gugenberger, Chief Medical und Scientific Officer von invIOs. Mit den beiden Ansätzen entwicklte invIOs „Krebstherapien, die das Potenzial haben, einen großen ungedeckten Bedarf bei der Behandlung tödlicher Tumore zu decken.“

Die Forschungskooperationen werden von David Reardon, klinischer Direktor des Zentrums für Neuro-Onkologie am DFCI und Professor für Medizin an der Harvard Medical School, geleitet. Reardon hat sich als Experte für Hirntumore, insbesondere bei der Erforschung und Behandlung von Glioblastomen, bereits einen internationalen Expertenstatus erarbeitet.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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