15.10.2024
FINANZIERUNG

Wiener BioTech invIOs erhält 8,2 Millionen Euro zur Behandlung von Hirntumoren

Es arbeitet an einer Heilung bislang unheilbarer Krebsarten: Das Wiener BioTech invIOs, das aus Apeiron hervorgegangen ist, vermeldet dafür nun ein Millioneninvestment.
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invIOs-CEO und -CFEO Peter Llewellyn-Davies (c) BioTech Austria / invIOs

Das im Vienna Biocenter sitzende BioTech-Unternehmen invIOS hat sich auf die Entdeckung und Entwicklung neuartiger Krebstherapien spezialisiert. invIOs steht für innovative Immuno-Onkologie. 2022 entstand das Startup aus der Apeiron Biologics AG heraus, deren CEO bis Juli 2024 der heutige Biotech Austria-Präsident Peter Llewellyn-Davies war. Apeiron wurde schließlich für 100 Millionen US-Dollar verkauft – an das US-Unternehmen Ligand Pharmaceuticals. Es hat bereits Jahre vor dem Exit ein Medikament gegen eine Form von Krebs, die nur bei Kindern auftritt, auf den Markt gebracht. Mit dem Nachfolger invIOs hat sich CEO und CFO Llewellyn-Davies ein Millioneninvestment geholt.

Behandlung für unheilbare Hirntumore

Mit dem Startup invIOS arbeitet dasselbe Team nun an einem neuen Medikament gegen eine andere Krebsart – konkret an einem Mittel gegen Glioblastome, also einer Art von bislang gänzlich unheilbaren Hirntumor. Dafür entwickelt es individualisierte und zielgerichtete Ansätze, die auf der Aktivierung des Immunsystems basieren.

In einem Interview für das kürzlich erschienene brutkasten Printmagazin „Kettenreaktion“ verrät Llewellyn-Davies, welchen Plan er mit invIOS verfolgt: „Wir bringen das Medikament bis zum Clinical Proof of Concept. Dann steigt ein Groß-Pharmaunternehmen ein. Das kann auch schon während der Phase zwei der klinischen Studie passieren. Damit arbeiten wir dann schon wirtschaftlich und haben eine Wertschöpfung und eine Wertsteigerung geschaffen.“

8,2 Millionen Euro u.a. von Apeiron-Käufer

Nun vermeldet das aus Apeiron entstandene BioTech den Abschluss einer Series-A-Finanzierungsrunde: Das Unternehmen hat dabei 8,2 Millionen Euro eingeholt. An der Runde beteiligt seien unter anderem bestehende Anteilseigner sowie Ligand Pharmaceuticals – der Käufer der früheren invIOs-Mutter Apeiron, heißt es vom Unternehmen.

Die Finanzierung soll den „laufenden Fortschritt der Pipeline und das Erreichen klinischer und präklinischer Meilensteine bis 2025“ sichern, heißt es per Aussendung.

Peter Llewellyn-Davies, aktuell als CEO und CFO bei invIOs tätig, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass wir diese Mittel eingeworben haben, die es uns ermöglichen, unsere Programme wie geplant voranzutreiben. Ich bin besonders dankbar für die starke Unterstützung der bestehenden Investoren sowie für das Engagement unseres neuen Anteilseigners Ligand Pharmaceuticals.“

Fortschritt bei Krebsmedikamenten sichtbar

Überdies kommunizierte invIOs seinen Fortschritt bei zwei seiner führenden Krebsmedikamente – namentlich INV441 und INV501. Das Unternehmen arbeitet bei beiden Programmen mit dem Dana-Farber Cancer Institute (DFCI) im Bereich Glioblastom zusammen. Die Besonderheit dabei: Das „oral einzunehmende kleine Molekül INV501“.

INV501 ist nämlich „das erste oral verfügbare kleine Molekül seiner Klasse.“ Präklinische Tests hätten bereits Wirksamkeits- und Sicherheitsergebnisse in Brustkrebs- und Melanom-Modellen gezeigt, heißt es. Toxikologische Studien seien im Gange. „Die Arbeiten zur Target-Validierung sollen im ersten Quartal 2025 abgeschlossen“ sowie Details zum Wirkmechanismus vorgelegt werden.

„Großer Bedarf bei Behandlung tödlicher Tumore“

„Wir sind begeistert von den Fortschritten unserer Zusammenarbeit mit dem DFCI“, heißt es von Romana Gugenberger, Chief Medical und Scientific Officer von invIOs. Mit den beiden Ansätzen entwicklte invIOs „Krebstherapien, die das Potenzial haben, einen großen ungedeckten Bedarf bei der Behandlung tödlicher Tumore zu decken.“

Die Forschungskooperationen werden von David Reardon, klinischer Direktor des Zentrums für Neuro-Onkologie am DFCI und Professor für Medizin an der Harvard Medical School, geleitet. Reardon hat sich als Experte für Hirntumore, insbesondere bei der Erforschung und Behandlung von Glioblastomen, bereits einen internationalen Expertenstatus erarbeitet.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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