10.03.2023

So wird Wien zur Technologie-Metropole

Bereits zum sechsten Mal unterzeichneten die Wiener Industriellenvereinigung (IV) und Vertreter der Stadtregierung ein Standortabkommen. Ziel ist es, Wien wirtschaftlich weiter zu attraktivieren.
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Die Wien Energie Müllverbrennungsanlage Spittelau spielt eine wichtige Rolle in der Wärmeversorgung der Stadt
Die Wien Energie Müllverbrennungsanlage Spittelau spielt eine wichtige Rolle in der Wärmeversorgung der Stadt | © Wien Energie/Christian Hofer

Die Welt steht vor großen Herausforderungen. Der Klimawandel, der Krieg in der Ukraine und die fortschreitente Digitalisierung werden auch auf das wirtschaftliche Leben in Wien große Auswirkungen haben. Bürgermeister Michael Ludwig, IV-Wien Präsident Christian C. Pochtler, Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke sowie der Geschäftsführer der Industriellenvereinigung Wien, Johannes Höhrhan haben daher am Dienstag das sechste gemeinsame Standortabkommen unterzeichnet.

Wien soll zur Technologie-Metropole werden

Das gemeinsame Ziel, dass das Abkommen verfolgt, ist es Wien als Wirtschafts-, Industrie- und Arbeitsstandort zu einer Technologie-Metropole von Weltrang zu entwickeln. Diesbezüglich haben sich die Vertreter aus Wirtschaft und Politik fünf Ziele definiert, die man in den nächsten Jahren umsetzen will:

  • Jährliches „Wiener Industriegespräch“, um zentrale Herausforderungen zu definieren und gemeinsam Lösungen zu finden.
  • Weitere Leitprojekte im Rahmen der Initiative „WIEN 2030–Wirtschaft & Innovation“ mit der Wiener Industrie umsetzen.
  • Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Forschung kontinuierlich stärken.
  • Zusätzliche Fachkräfte für die Technologiemetropole Wien entwickeln und fördern, um damit noch mehr qualitative Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen.
  • Die Initiative „Made in Vienna“ soll die Sichtbarkeit Wiens als Technologiemetropole international erhöhen und damit die Wachstumschancen steigern.

Offene Innovationskultur mit ViennaUP und Co.

Das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt Wien liege in einem „guten Mix aus etablierten Industrieunternehmen, zahlreichen KMUs und innovativen Startups“. Die Stadt Wien und die Industriellenvereinigung bekennen sich demnach dazu, eine „offene Innovationskultur“ für junge Unternehmen in der Bundeshauptstadt bereitzustellen. Dies soll nicht zuletzt durch das Startup-Festival ViennaUP gewährleistet sein, das als „starker Hebel für die internationale Standortpositionierung“ gesehen wird.

Um im Bereich der Innovation nicht den Anschluss zu verlieren, sei vor allem die Digitalisierung ein wichtiger Faktor. So hat die Stadt Wien bereits ein 20 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgesetzt, um den 5G-Ausbau zu beschleunigen.

Problemstellungen in der Ausbildung

Das Papier enthält zudem einige Problemstellungen, denen die Stadt Wien in Zukunft besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen will. Konkret will man gemeinsam mit der IV analysieren, wieso die TU Wien seit Jahren wenige Absolvent:innen im Elektrotechnik-Studiengang hervorbringt.

Allgemein will man die Zahl der AbsolventInnen von tertiären Ausbildungsangeboten im Bereich Naturwissenschaft und Technik, Digitalisierung und Nachhaltigkeit erhöhen. Zusätzlich dazu soll das Arbeitskräfteangebot im mittleren Ausbildungssegment gesteigert werden. Dafür verständigten sich Stadt Wien und IV auf folgende fünf Punkte.

  • Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit im Rahmen der Pflichtschule bzw. von PflichtschulabsolventInnen.
  • Zusätzliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge zur Erhöhung der erfolgreichen Lehrabschlussprüfungen sowie spezielle Angebote für zugewanderte Personen.
  • Entwicklung neuer Kooperationen zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Lehrausbildung sowie zusätzlicher Ausbildungsinhalte mit dem Ziel der Fachkräftesicherung.
  • Maßnahmen zum Nachholen von Lehrabschlüssen auf Basis des Qualifikationsplan Wien 2030 (berufliche Erwachsenenbildung).
  • Prüfung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für eine rasche Realisierung zusätzlicher HTL-Schulplätze in Wien im Bereich IT und Nachhaltigkeit
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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