06.10.2023

Wie sich regulatorische Initiativen auf Web3-Startups in Österreich auswirken

In einem Gastbeitrag geht Bernhard Blaha, CEO der dezentralen Organisation "The People's SCE, der Frage nach, welche Bedeutung regulatorische Initiativen für Web3-Startups und Unternehmen in Österreich haben.
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Bernhard Blaha CEO von "The People's SCE" | (c) The People's SCE

Wenn sich Technologien rasant entwickeln und neue Produkte den Markt erschließen, kommen Gesetzgeber oft nicht schnell genug hinterher, einen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem sich Startups bewegen können. Innerhalb der Web3-Branche, also jene Unternehmen, die auf Blockchain-Technologie und Dezentralisierung setzen, sind in den letzten Jahren viele Startups entstanden. Doch der Weg von der Idee über den Gesetzesentwurf bis hin zur tatsächlichen Umsetzung ist langwierig und nicht immer können Startups von Fördergeldern oder staatlichen Institutionen profitieren. Österreichs Startup Förderungsgesetz wurde im Mai 2023 in Begutachtung geschickt, bis heute gibt es noch keinen Beschluss.

Fördergelder: Herausforderungen und Anlaufstellen

Ich habe wiederholt die Erfahrung gemacht, dass Fördergelder nachschüssig – also nach Abschluss des Projekts – ausbezahlt werden. In der Zwischenzeit müssen Startups in Vorfinanzierung gehen, denn bis die Fördermittel ausbezahlt werden, kann selbst nach Freigabe ein halbes Jahr vergehen. Für die meisten Gründerinnen und Gründer ist dies in der Anfangsphase kaum tragbar. Außerdem sind staatliche Förderungen nicht immer praxisnah ausgerichtet und führen dazu, dass Startups ihr Geschäftsmodell anpassen müssen, um den Anforderungen der Förderprogramme zu entsprechen.

Während Initiativen auf nationalem Level größtenteils mit überschaubarem Aufwand einhergehen, haben wir in der Vergangenheit oft auf Förderungen auf EU-Ebene verzichtet. Der damit verbundene bürokratische Aufwand war für uns als Startup nicht zu stemmen. In Österreich ist es für Startups sehr einfach, Förderanträge, zum Beispiel bei der FFG, zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Unterstützung seitens Beratungsfirmen, die Gründerinnen und Gründer beim Antragsprozess begleiten.

Unterstützung aus der Industrie: Mentoring, LinkedIn, Beiräte 

Bei Web3-Startups, also Unternehmen, die auf Blockchain Technologie setzen und AI-Unternehmen werden Ideen oftmals konkretisiert, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden. Dadurch wird Unternehmertum maßgeblich durch den Wissensaustausch, die finanzielle Unterstützung und durch Mentorenprogramme von der Industrie gefördert. Wichtig finde ich dabei, dass Wissen auch außerhalb von Events wie beispielsweise Startuplive, bei deren Events ich Stammmentor bin, in der Szene weitergegeben wird. So bin ich bei mehreren Startups als ständiger Begleiter und Mentor ehrenamtlich tätig. Oftmals entwickeln sich dadurch auch engere Zusammenarbeiten, beziehungsweise tätige ich auch kleinere Angel-Investments in Startups, die mich im Zuge des Mentorings überzeugen.

Ein Instrument, das zunehmend Relevanz bekommt, ist in meinem Fall LinkedIn. Oft werde ich von Gründerinnen und Gründern kontaktiert, die um Ratschläge zu bestimmten Themen bitten. Gerade für diese Art von Nachrichten bin ich – und auch viele andere – stets offen. Die gestellten Fragen sind sehr unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Entwicklungsstadium der Startups ab. Häufig geht es um Themen wie Teamstrukturierung, die Bestimmung des Marktpotenzials oder die Effizienzsteigerung innerhalb des Unternehmens. Darüber hinaus teile ich auch meine eigenen Erfahrungen mit Fehlern, die ich gemacht habe, um anderen dabei zu helfen, diese zu vermeiden.

Langfristig kommen Startups wesentlich besser mit Unterstützung des Gesetzgebers aus, wobei Staaten hier natürlich nicht über Gebühr die eigene Wirtschaft stärken dürfen. Anderenfalls kommt es zu Situationen wie dem Wirtschaftskrieg zwischen Frankreich und den USA durch die Boeing/Airbus Causa. Mit Österreichs Startup-Rat und Fintech-Beirat wurden auf nationaler Ebene bereits Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen geschaffen. In Österreichs Fintech Beirat bin ich auch über meine Boardposition in der Digital Asset Association Austria (DAAA) involviert und habe dadurch die Möglichkeit, den zahlreichen Mitgliedern, die hinter uns stehen, eine Stimme zu verleihen. Viel öfter als man von außen einschätzen würde, findet das Feedback in diesen Beiräten tatsächlich Gehör.

Eine Win-win-Situation für Web3-Startups in Österreich

Eine klare Regulierung kann die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Institutionen erleichtern. Bestehende Web3-Startups haben die Möglichkeit sich an beschlossene Gesetze anzupassen und diejenigen, die neu gründen wollen, haben ebenfalls Rechtssicherheit. Die ökonomischen Risiken aufgrund unklarer Regularien können zu ähnlichen Situationen führen, wie sie derzeit in den USA zu beobachten sind. Aufgrund mangelnder Regulierungsvorschriften und Intransparenz kommt es dort vermehrt zu Klagen gegen Web3-Unternehmen, die in dem Land tätig sind. Es verabschieden sich dadurch immer mehr Web3-Startups aus den USA und suchen sich neue, regulierte Standorte.

Durch die Senkung regulatorischer Hürden können Unternehmen effektiver zusammenarbeiten und Synergien schaffen, was wiederum zum Wachstum des Web3-Sektors Österreich führen kann. Dies hat bereits dazu geführt, dass talentierte Entwickler, Unternehmer und Investoren in die Region ziehen, was letztendlich zu einem florierenden Ökosystem für Web3-Innovationen führt.


Über den Gastautor

Bernhard Blaha ist Serienunternehmer und Pionier im Blockchain-Bereich. Die letzten zehn Jahre hat der damit verbracht, Unternehmen aufzubauen – unter anderem war er bis Feber 2022 CEO von Blocktrade. Die Kryptobörse mit Sitz in Luxemburg hat unter Führung von Blaha 2021 eine Crowdinvesting-Finanzierungsrunde in Höhe von 22 Millionen Euro abgeschlossen.

Aktuell ist er unter anderem CEO von The People’s SCE. Dabei handelt es sich um eine dezentral geführte Organisation, die sich mit der Entwicklung und Verwaltung von Produkten und Dienstleistungen auf Basis der eCredits Blockchain beschäftigt. Zudem ist Blaha auch im Vorstand der Digital Assets Association Austria (DAAA).

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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