16.07.2025
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Wie Scripe in 24 Stunden 100.000 Euro verlor

Wie das Berliner Startup Scripe rund um die Tiroler CEO Eva Egg in weniger als 24 Stunden 100.000 Euro verlor, erzählt sie im Gespräch mit brutkasten.
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Eva Egg ist Co-Founderin und CEO von Scripe. | © Screenshot/LinkedIn

„Letzte Woche haben wir 100.000 Euro in weniger als 24 Stunden verloren“, schreibt die Tirolerin Eva Egg, CEO und Co-Founderin von Scripe, auf LinkedIn. Mit der Plattform des Berliner Startups können Privatpersonen und Unternehmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz „authentische LinkedIn-Beiträge“ erstellen. Erst Ende vergangenen Jahres konnte Scripe eine sechsstellige Finanzierungsrunde verkünden. Innerhalb von sieben Monaten sei es gelungen, einen Annual Recurring Revenue (ARR) von 500.000 Euro zu erzielen. Zudem ging kürzlich das neue Produkt Scripe 2.0 an den Start – brutkasten berichtete.

Doch der Alltag eines Startups ist selten frei von Rückschlägen. Wie es passieren konnte, dass Scripe in kürzester Zeit einen sechsstelligen Betrag verlor, erzählt Egg im Gespräch mit brutkasten.

Spezieller Code

Der Auslöser: das „Microsoft for Startups“-Programm. „Das ist passiert: Vor sechs Monaten sind wir dem ‘Microsoft für Startups’-Programm beigetreten“, fängt Egg an zu erzählen. Das Versprechen: 125.000 Euro in Form von Credits, die für Azure-Dienste und verschiedene KI-Modelle verwendet werden können. Die Gutschriften werden jedoch nicht auf einmal, sondern etappenweise ausgezahlt. „Gibt man 2.500 Euro aus, erhält man 5.000 Euro in Credits. Erreicht man den nächsten Meilenstein, erhält man mehr“, so die Co-Founderin.

Scripe setzte daraufhin die gesamte Infrastruktur auf Microsoft Azure auf. Dann folgte eine kleine Überraschung: „Von einem Tag auf den anderen änderten sich die Regeln: Keine Credits mehr, außer du hast einen speziellen Investor-Referral-Code. Also haben wir jeden VC/Investor/Accelerator in unserem Netzwerk angerufen, um diesen Code zu bekommen. Niemand hatte einen“, schildert Egg im Posting. Vor allem in Europa sei dieser Code offenbar kaum verbreitet oder nur schwer zugänglich.

Bisher konnte Scripe 25.000 Euro in Form von Credits nutzen, die verbleibenden 100.000 Euro sind durch die plötzliche Anpassung der Bedingungen „rein theoretisch verloren“, so Egg.

Risiken einkalkulieren

Solche unvorhergesehenen Wendungen seien für Startups keine Seltenheit. „Es passiert schon manchmal, dass sie mit Programmen starten und bisschen overpromisen“, sagt Egg, betont jedoch, dass dies nicht unbedingt auf das betreffende Programm zutreffe. Der Vorfall zeige, wie wichtig es sei, nicht allein auf externe Programme oder Förderungen zu bauen. „Man muss immer mögliche Risiken einkalkulieren und nicht das ganze Budget davon abhängig machen“, rät Egg im Gespräch mit brutkasten.

Die 100.000 Euro schmerzen, existenzbedrohend seien sie jedoch nicht. „Es bringt uns jetzt nicht um. Es ist einfach nur so, wenn du 10.000 Euro mehr im Monat hast, macht es mehr Spaß. Dann kann man andere Dinge wie verstärktes Marketing damit machen“, sagt Egg. Scripe hofft nun weiterhin, doch noch über einen Investor-Referral-Code an die fehlenden Credits zu gelangen.

Scripe plötzlich offline

Doch damit nicht genug an Rückschlägen für eine einzige Woche: „Unser Datenbankanbieter ist in derselben Woche abgestürzt. Scripe war plötzlich offline“, erzählt Egg. Die Ursache war nicht leicht zu finden. „Wir haben relativ lange den Fehler gesucht, bis wir dann eben drauf gekommen sind, dass unser Datenbank-Provider einen Fehler gemacht hat. Wir konnten den Fehler nicht selbst lösen.“ Der Vorfall verdeutliche die Abhängigkeit von Drittanbietern – gerade für junge Unternehmen, die nicht alle technischen Lösungen inhouse entwickeln können. Immerhin: Der Anbieter behob das Problem und entschuldigte sich mit einer Gutschrift über 150 Euro. Scripe hat daraus Konsequenzen gezogen und ein Fallback-System eingerichtet – zumindest dort, wo es mit den Ressourcen möglich ist.

Abschließend richtet Egg folgende Worte an ihre LinkedIn-Community: „Ich teile das nicht wegen Drama oder um mich zu beschweren. Sondern weil das einfach eine normale Woche war. In jedem Startup, das ich kenne, brennt ständig irgendwo etwas. So sieht echtes ‚Building‘ aus. Chaotisch, unvorhersehbar, aber trotzdem lohnenswert.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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