17.11.2025
DEEPSEARCH

Wie Roland Fleischhacker eine KI baute, die dem Markt fünf Jahre voraus sein soll

Roland Fleischhacker gründete Deepsearch, eine auf neurosymbolische KI spezialisierte Softwarefirma in Wien. Seine Unternehmergeschichte begann jedoch viele Jahre davor, mit einer Firma, die sich zu einem der bedeutendsten SAP-Partner im deutschsprachigen Raum entwickelte und schließlich einen großen Exit hatte. Was er über das KI-Potenzial in Österreich denkt, erzählt er im Interview mit brutkasten.
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Roland Fleischhacker ist der CEO von Deepsearch. | Foto: Deepsearch

Er beschreibt sich selbst als Techniker und als jemanden, der lieber gestaltet als verwaltet. Bereits 1988, während seines Elektrotechnikstudiums, co-gründete er das Unternehmen SET EDV Beratung. Später fusionierte er dieses mit dem IT-Beratungsunternehmen Plaut. Dort baute er das Team auf mehr als 500 Mitarbeiter:innen in fünf Ländern auf und entwickelte das Geschäftsmodell mit, das Plaut 1999 zum Börsengang führte.

Nach zwei Jahren: Angebot von Plaut

„Ich war damals 24. Am Anfang waren wir ein bisschen mit PCs beschäftigt, aber ich habe sehr schnell erkannt, dass die Zukunft in Standardsoftware liegt”, erzählt Fleischhacker im Interview mit brutkasten.

Bereits zwei Jahre nach der Gründung erhielt er ein Übernahmeangebot vom deutschen IT-Beratungshaus Plaut. Das erste lehnte er noch ab: „Da waren noch zu wenig Nullen dran.“ Als Plaut erneut anklopfte, kam es zum Deal. Sein Unternehmen wurde zu Plaut Österreich. „Wir waren verantwortlich für Österreich und den ganzen osteuropäischen Raum und haben Firmen in Ungarn, Tschechien, Rumänien und Polen gegründet“, so Fleischhacker.

Erste SAP-Partner Österreichs

Parallel dazu etablierte sich ein damals noch kaum bekannter Softwareanbieter mit langem Namen: „Systeme, Anwendungen, Produkte“. „Damals kannte kein Mensch SAP“, sagt Fleischhacker. Sein Unternehmen wurde schließlich der erste SAP-R/3-Partner Österreichs. Und der Markt zog rasant an: „Wir sind extrem schnell gewachsen. Das war eine echte Goldgräberzeit.“

Der Exit erfolgte in zwei Tranchen und übertraf laut Fleischhacker alle Erwartungen. Aus der ursprünglichen Vision von 80 Mitarbeitenden wurde ein 500-Personen-Unternehmen. Nach dem Börsengang war Fleischhacker abgesichert: „Ich war finanziell relativ unabhängig. Erstens durch den Verkauf, zweitens durch den Börsegang.“

Als der Konzern weiter wuchs, merkte er jedoch, dass er sich von seiner eigentlichen Leidenschaft entfernte: „Ich bin kein Verwalter. Ich habe immer gerne neue Dinge erfunden. Ich bin ein Jäger.” 2001 verließ er schließlich die Geschäftsführung von Plaut.

KI, die wirklich versteht

Der Impuls für seine zweite Gründung kam aus folgender Erkenntnis: „Auf den Servern der Firmen gab es erstmals mehr unstrukturierte als strukturierte Daten. Ich dachte mir: Irgendwann wird jemanden interessieren, was in diesen unstrukturierten Daten steht.“ Daraus entstand bei ihm die Vision, Maschinen beizubringen, menschliche Alltagssprache wirklich zu verstehen und nicht nur statistische Muster zu erkennen. 

Das erste Produkt war eine semantische Enterprise-Suche. Technologisch “weit voraus”, aber am Markt schwer zu verkaufen, wie er erzählt. Der eigentliche Durchbruch kam erst durch einen Besuch in einem Wiener Callcenter, als sich das System als Unterstützung für Servicemitarbeiter:innen bewährte. Eine Präsentation bei Wiener Wohnen überzeugte: Der Geschäftsführer „schaute mich an und sagte: ‚Das will ich haben.‘ Das war 2010 der Beginn von Deepsearch”, sagt Fleischhacker.

Heute ist die Kundenservice-Automatisierungsplattform dort weiterhin im Einsatz. Die Technologie basiert auf Natural Language Understanding (NLU), einer Schlüsselkomponente für die Automatisierung kognitiver Aufgaben. Einsatzbereiche finden sich überall dort, wo große Mengen an Anfragen anfallen: bei Energieversorgern, Verkehrsbetrieben, Finanzdienstleistern oder im öffentlichen Bereich.

Deepsearch „dem Markt fünf Jahre voraus“

Fleischhacker grenzt die eigene Technologie klar von heutigen Large Language Models ab: „Wir sind nicht irgendjemand, der um ChatGPT ein schönes Interface baut. Unsere KI hat ein Weltmodell im Bauch. Sie versteht. Sie macht kausale Schlussfolgerungen statt nur Korrelationen.“

Die Technologie wurde 2022 vom IT-Marktforschungsunternehmen „Gartner Ltd.“ zu den fünf weltweit besten im Bereich Natural Language Technologies (NLU) gezählt (brutkasten berichtete). Laut der Analyse (Gartner Hype Cycle, Stand Juni 2025) sei sie dem Markt rund fünf Jahre voraus.

„Geh nach Amerika“

Beim Thema europäische KI-Landschaft findet Fleischhacker deutliche Worte: „Österreicher sehen nicht die Chancen, sondern die Gefahren. In Deutschland ist es besser, aber Amerika spielt in einer anderen Liga.“ Sein Rat an junge Gründer:innen fällt entsprechend klar aus: „Wenn du als Unternehmer erfolgreich sein willst? Geh nach Amerika.“

Deepsearch selbst plante lange den Schritt in die USA. Doch die Strategie wurde überdacht: „Der Markt in Europa hat ein Potenzial von knapp zwei Milliarden Euro. Warum sollen wir das Risiko Amerika eingehen?“ Für die kommenden fünf Jahre konzentriert sich das Unternehmen daher auf die Erweiterung seiner Branchenlösungen im DACH-Raum und eine schrittweise Expansion innerhalb der EU.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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