06.03.2026
INTERVIEW

Wie man Gehaltsverhandlungen richtig angeht

Interview. Sander van de Rijdt hat mit Planradar vor zwölf Jahren eines der erfolgreichsten österreichischen Scaleups mitgegründet und führt das Unternehmen nach wie vor als Co-CEO. In dieser Rolle hat er auch zahlreiche Gehaltsgespräche geführt – seine wichtigsten Erkenntnisse daraus schildert er im brutkasten-Interview.
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PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt
PlanRadar Co-Founder und CEO Sander van de Rijdt | © brutkasten / Martin Pacher

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von März 2026 “Kraftakt” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Wann ist aus deiner Sicht als Gründer und CEO der beste und wann der schlechteste Zeitpunkt, dich auf eine Gehaltserhöhung anzusprechen?

Sander van de Rijdt: Ich denke, es gibt keinen schlechtesten oder besten Zeitpunkt – das ist einfach Teil der Zusammenarbeit. Es sollte meiner Ansicht nach aber schon ein konkreter Anlassfall bestehen, wie erweiterte Verantwortlichkeiten, besonders gute Ergebnisse oder entsprechend lange erfolgreiche Tätigkeit.

Initiierst du Gehaltserhöhungen von dir aus oder gibt es sie nur, wenn sie jemand aktiv verlangt?

Wir haben mittlerweile einen standardisierten jährlichen Prozess, wo neben der Performance, die durch die Führungskraft in fünf möglichen Stufen bewertet und begründet wird, auch die Markt-Benchmark unserer Branche einfließt. Entsprechend kommt es dann proaktiv zu Anpassungen, wo auch immer es nötig ist. Unterjährig sind die Anlassfälle meist Veränderungen in der Position oder Verantwortlichkeit. Als wir noch ein junges Startup waren, ging es eigentlich immer von den Mitarbeitern aus, da wir noch keinen klaren Prozess und auch keine dezidierte HR hatten.

Was war die schwierigste Gehaltsverhandlung, die du als Gründer je geführt hast?

Die schwierigste Gehaltsverhandlung war eigentlich immer mit einem bestimmten Sales-Leader. Das hat immer sehr lange gedauert und die Person hat immer das Maximum ausgereizt. Andererseits willst du ja auch genau solche Profile im Vertrieb. Man muss dann immer versuchen, nicht emotional zu werden, auch wenn das manchmal sehr schwer ist.

Wie entscheidest du zwischen „Wir können uns das nicht leisten“ und „Wir können es uns nicht leisten, diese Person zu verlieren“?

Vorwiegend anhand von Zahlen und der Marktlage. Ich stelle mir dabei folgende Fragen: Ist die Forderung angemessen oder total überzogen? Wie schwer ist aktuell eine Nachbesetzung und wie stehen diese Kosten im Vergleich zur Forderung? Wichtig ist immer auch, bestehende Gehaltsgefüge nicht zu zerschießen.

Welches Argument ist in einer Gehaltsverhandlung ein absolutes No-Go für dich?

Es muss immer partnerschaftlich bleiben und die Lösung muss im Vordergrund stehen. Ich persönlich mag unverschämte Erstforderungen nicht; oder wenn kein ehrlicher Diskurs geführt wird. Das beidseitige Vertrauen ist das Wichtigste und darf nicht zerstört werden – sonst geht die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit verloren.


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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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