04.04.2022

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

Die beiden Steuerrechtsexperten von Ecovis David Gloser und Erdem Mehmet liefern in einem Gastbeitrag einen Überblick zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligung und analysieren deren Bedeutung spezifisch für Startups.
/artikel/wie-die-neue-steuerfreie-mitarbeitergewinnbeteiligung-funktioniert
Erdem Mehmet (Senior Manager) und David Gloser (Partner) bei Ecovis Austria | (c) Ecovis Austria
kooperation

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde eine neue Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt, um insbesondere die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen und die Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Ab dem 1.1.2022 ist demnach die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pa pro Mitarbeiter unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei möglich. Kürzlich wurde dazu eine BMF-Info veröffentlicht (siehe BMF 25.3.2022, 2022-0.227.090). Die wesentlichen Highlights werden nachfolgend zusammengefasst:

Rahmenbedingungen für die neue Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung beträgt pro Mitarbeiter jährlich bis zu Euro 3.000 und ist an folgende Voraussetzung geknüpft:

  • Begünstigung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird.
  • Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw alternativ im Konzernbereich das EBIT des Konzerns) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, besteht keine Steuerfreiheit. Demnach kommt es zu einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung, da auf das Ergebnis des Vorjahres abgestellt wird.
  • Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG (zB Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung).
  • Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Die Gewinnbeteiligung ist von der Lohnsteuer befreit, nicht jedoch von den Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, DB, DZ und KommSt).

Highlights aus der BMF-Info

Die Befreiung für Gewinnbeteiligungen steht nur dann zu, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird, unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Sofern die Gewinnbeteiligung an bestimme Gruppen gewährt wird, müssen die Gruppenmerkmalen betriebsbezogen sein (z. B. technisches Personal, Vertriebspersonal oder aber auch Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von einer bestimmten Anzahl von Jahren).

Die Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) hat auf die maximale Höhe der steuerfreien Gewinnbeteiligung keine Auswirkungen. Jedoch kann innerhalb einer Gruppe die Höhe der gewährten Gewinnbeteiligung nach objektiven Gründen gestaffelt sein (z.B. Prozentsatz des Bruttobezuges) und muss demnach nicht in gleicher Höhe an alle in dieser Gruppe befindlichen Arbeitnehmer gewährt werden.

Weiters kann die Begünstigung auch aufgrund einer innerbetrieblichen Vereinbarung erfolgen, nicht jedoch aufgrund einer Regelung einer lohngestaltenden Vorschrift. Demnach können bisher individuell ohne Rechtsanspruch oder bisher aufgrund einer Vereinbarung iSd § 68 Abs. 5 Z 7 EStG gewährte Prämien als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Beispiele dazu:


  1. Einem Mitarbeiter wurde in den vergangenen Jahren jährlich auf Basis einer Vereinbarung im Dienstvertrag eine Erfolgsprämie gewährt. Eine ab 1.1.2022 allfällig gewährte Erfolgsprämie kann als Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, wenn diese (hinkünftig) allen Mitarbeitern oder Gruppen von Mitarbeitern gewährt wird.
  1. In einer innerbetrieblichen Vereinbarung wurde für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vor einigen Jahren ein Prämienmodell entwickelt, wonach den Mitarbeitern eine Erfolgsprämie, die sich an vereinbarten Gewinnzielen orientiert, vereinbart wurde. Nachdem diese Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gilt, erfüllt diese Erfolgsprämie grundsätzlich die Voraussetzungen und kann an Mitarbeiter bis zu jeweils € 3.000 im Kalenderjahr steuerfrei gewährt werden

Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann, sofern die übrigen Voraussetzungen, auch an eine für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße (z.B. Umsatz, Deckungsbeitrag, Betriebsergebnis) anzuknüpfen. Unabhängig davon besteht allerdings die absolute Deckelung mit dem Vorjahresergebnis.

Beim Arbeitgeber ist die gewährte Gewinnbeteiligung Teil der Personalkosten und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Pro Jahr kann neben der steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro auch eine steuerfreie Kapitalbeteiligung von ebenfalls bis zu 3.000 Euro gewährt werden.

Sofern die Summe der gewährten Gewinnbeteiligung das EBIT des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigt, ist die Zuwendung steuerpflichtig und es kommt zur Haftung des Arbeitgebers hinsichtlich der Lohnsteuer, die auf den zu Unrecht steuerfrei belassenen Teil der Zuwendung entfällt.

Nur für aktive Arbeitnehmer

Die Gewinnbeteiligung kann nur aktiven Arbeitnehmer gewährt werden. Unter aktiven Arbeitnehmern sind grundsätzlich Personen zu verstehen, welche sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden und zwar auch dann, wenn für eine gewisse Zeit kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht (zB Elternkarenz). Kein aktives Dienstverhältnis besteht, wenn dieses arbeitsrechtlich beendet ist. Bezieht sich eine Gewinnbeteiligung, welche nach Beendigung des Dienstverhältnisses (z.B. wegen Pensionierung) an einen ehemaligen Arbeitnehmer ausbezahlt wird, auf Zeiträume des aktiven Dienstverhältnisses, ist auch diese Gewinnbeteiligung steuerfrei möglich.

Die Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen gilt bereits ab 1.1.2022 und bezieht sich somit schon auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021.

Bedeutung der Mitarbeitergewinnbeteiligung für Startups

Bei der Umsetzung der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung wird auf ein positives Vorjahresergebnis aus abgestellt. Daher bleibt die Begünstigung einer Reihe von Unternehmen von vornherein verwehrt (z.B. ein großer Teil an Startups erwirtschaftet gerade in der Anfangsphase Verluste; weiters auch Entwicklungsunternehmen, Sanierungsunternehmen oder Non-Profit-Unternehmen) und es kommt somit zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung dieser Unternehmen bzw zu Mitnahmeeffekten für gut gehende Unternehmen. Die Schlechterstellung ist auch gerade deshalb nicht nachvollziehbar, da gerade in den genannten Branchen einer erhöhter Arbeitseinsatz von den Mitarbeitern abverlangt wird (zB Mitarbeiter von Startups, Pflegekräfte bei Non-Profit-Unternehmen).

Die Problematik für Startups

Gerade bei Startups sind Beteiligungsprogramme von ganz wesentlicher Bedeutung, da Startups Schlüsselarbeitskräften in der ersten Phase keine marktüblichen Gehälter im Vergleich zu etablierten Unternehmen bezahlen können und große Gehaltssprünge erst mit der Entwicklung des Unternehmens erfolgen. Im „war for talents“ stellt eine betragsmäßige Begünstigung von 3.000 Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein dar. In Deutschland hat man den Handlungsbedarf für diese wichtige Branche bereits erkannt und kürzlich wesentlich attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen im Startup-Bereich geschaffen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die bisherigen politischen Ankündigungen in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups auch tatsächlich zur Umsetzung gebracht werden, damit Österreich hier keinen noch größeren Standortnachteil erleidet.


Deine ungelesenen Artikel:
10.12.2024

Ende? Coworking Salzburg muss vielleicht im Frühjahr seine Pforten schließen

Wie Romy Sigl brutkasten erzählt, muss Coworking Salzburg, das seit 13 Jahren besteht, vielleicht Ende März zusperren. Sie erklärt die Gründe dafür und erläutert, wie viel Geld sie heuer mit dem Konzept Coworking wirklich verdient hat.
/artikel/ende-coworking-salzburg-muss-vielleicht-im-fruehjahr-seine-pforten-schliessen
10.12.2024

Ende? Coworking Salzburg muss vielleicht im Frühjahr seine Pforten schließen

Wie Romy Sigl brutkasten erzählt, muss Coworking Salzburg, das seit 13 Jahren besteht, vielleicht Ende März zusperren. Sie erklärt die Gründe dafür und erläutert, wie viel Geld sie heuer mit dem Konzept Coworking wirklich verdient hat.
/artikel/ende-coworking-salzburg-muss-vielleicht-im-fruehjahr-seine-pforten-schliessen
Coworking Salzburg, Schließt, Coworking Salzburg muss schließen, Insolvenz,
(c) Romy Sigl - Das Coworking Salzburg ist existenzbedroht.

Coworking Salzburg startete 2012 als erster Co-Working-Space außerhalb Wiens. Geboten wurden von Anfang an flexible Rahmenbedingungen, vom Schreibtisch für einen Tag bis hin zum fixen Büro für einen längeren Zeitraum. Coworking Salzburg-Gründerin Romy Sigl meinte 2017 noch, dass ihr Konzept eine Anlaufzeit von einigen Jahren brauchte, um sich durchzusetzen. Doch dies gelang. In der Geschichte des Coworking-Spaces finden sich einige bekannte Startups, die dort u.a. ihre ersten Schritte auf der Pitch-Bühne sammelten. Darunter: Symptoma, Hotelkit, Authentic Vison sowie der spätere Founder von MyflexBox. Nun droht den Salzburgern jedoch das Ende.

Coworking Salzburg suchte Standbein

Wie Sigl brutkasten exklusiv erzählt, wird ihr Inkubator-Programm Do-What-You-Love (DWYL) nächste Jahr pausieren. “Aber es ist noch viel dramatischer”, sagt sie auf die Frage nach den Gründen dafür. “Coworking Salzburg muss vielleicht Ende März schließen.”

Sigl hat DWYL vor rund zwei Jahren aufgebaut und zum Teil ihres Business gemacht, um aus dem zusätzlichen “Spielbein ein Standbein” zu formen. Die Gründerin wollte nicht mehr vom Coworking allein abhängig sein, weil sich der Markt verändert hat.

“Mein Standbein namens Coworking ist nicht mehr mein Standbein”, sagt Sigl. “Ich habe dieses Jahr damit Null Euro verdient. Die Menschen arbeiten heute lieber im Home-Office als im Coworking. Und ich hänge in der Luft, weil auch die Interreg-Förderung für DWYL 2023 nicht bezahlt wurde und ich von dieser Seite keine Rückmeldung erhalte.”

Drei Monate Schonfrist

So gab Sigl bereits ihrem Vermieter (Techno-Z Salzburg) eine Warnung und erhielt freundlicherweise eine dreimonatige Schonfrist, um eine Trendwende zu schaffen. “Das Coworking Salzburg ist längst nicht mehr nur ein Ort für Schreibtische und Stühle”, sagt Sigl kämpferisch. “Es ist ein Ort für Perspektive und Hoffnung. Und Unterstützung durch die Community. Lange Jahre hat alles allein auf meinen Schultern gelastet, weil ich gedacht habe, ich muss alles auch allein machen. Nun aber öffnen wir uns und führen bereits Gespräche mit der Uni Salzburg für strategische Kooperationen. Auch unser Vermieter ist mit an Bord. Es fehlen jetzt noch das Land Salzburg und die Stadt Salzburg – wenn es politischer Wille ist, dass wir für den Standort weiterbestehen. Wenn nicht, dann ist es auch eine Ansage. Es braucht ein Zeichen an die Gesellschaft, denn wenn es weitergehen soll, müssen wir zusammenfinden.”

Sigl: “Im Nebel gut Verbündete zu haben”

Bei der DWYL-Gala am heutigen 10. Dezember im Techno-Z möchte Sigl alle Beteiligten daran erinnern, nicht aufzugeben und den Geist der Community wecken. “Wenn du durch einen Nebel gehst, ist es gut, Verbündete zu haben. Aber es geht nicht nur um uns”, sagt sie Teile aus ihrer Rede vorab zitierend. “Die aktuelle Wirtschaftslandschaft verschiebt sich unter unseren Füßen. Unternehmen wie KTM, Kika/Leiner und sogar Mirabell Mozartkugeln – Giganten, die einst unbesiegbar schienen – kämpfen jetzt ums Überleben. Jahrzehntelanger Erfolg kann in der heutigen Welt über Nacht verschwinden. Aber, was wir hier gemeinsam aufgebaut haben, ist zu wichtig, um es aufzugeben. Alte Wege funktionieren nicht mehr. Was sollen wir also tun? Wir treten auf. Wir erneuern. Wir schaffen. Wir finden neue Wege nach vorn.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert