04.04.2022

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

Die beiden Steuerrechtsexperten von Ecovis David Gloser und Erdem Mehmet liefern in einem Gastbeitrag einen Überblick zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligung und analysieren deren Bedeutung spezifisch für Startups.
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Erdem Mehmet (Senior Manager) und David Gloser (Partner) bei Ecovis Austria | (c) Ecovis Austria
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Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde eine neue Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt, um insbesondere die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen und die Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Ab dem 1.1.2022 ist demnach die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pa pro Mitarbeiter unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei möglich. Kürzlich wurde dazu eine BMF-Info veröffentlicht (siehe BMF 25.3.2022, 2022-0.227.090). Die wesentlichen Highlights werden nachfolgend zusammengefasst:

Rahmenbedingungen für die neue Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung beträgt pro Mitarbeiter jährlich bis zu Euro 3.000 und ist an folgende Voraussetzung geknüpft:

  • Begünstigung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird.
  • Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw alternativ im Konzernbereich das EBIT des Konzerns) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, besteht keine Steuerfreiheit. Demnach kommt es zu einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung, da auf das Ergebnis des Vorjahres abgestellt wird.
  • Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG (zB Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung).
  • Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Die Gewinnbeteiligung ist von der Lohnsteuer befreit, nicht jedoch von den Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, DB, DZ und KommSt).

Highlights aus der BMF-Info

Die Befreiung für Gewinnbeteiligungen steht nur dann zu, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird, unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Sofern die Gewinnbeteiligung an bestimme Gruppen gewährt wird, müssen die Gruppenmerkmalen betriebsbezogen sein (z. B. technisches Personal, Vertriebspersonal oder aber auch Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von einer bestimmten Anzahl von Jahren).

Die Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) hat auf die maximale Höhe der steuerfreien Gewinnbeteiligung keine Auswirkungen. Jedoch kann innerhalb einer Gruppe die Höhe der gewährten Gewinnbeteiligung nach objektiven Gründen gestaffelt sein (z.B. Prozentsatz des Bruttobezuges) und muss demnach nicht in gleicher Höhe an alle in dieser Gruppe befindlichen Arbeitnehmer gewährt werden.

Weiters kann die Begünstigung auch aufgrund einer innerbetrieblichen Vereinbarung erfolgen, nicht jedoch aufgrund einer Regelung einer lohngestaltenden Vorschrift. Demnach können bisher individuell ohne Rechtsanspruch oder bisher aufgrund einer Vereinbarung iSd § 68 Abs. 5 Z 7 EStG gewährte Prämien als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Beispiele dazu:


  1. Einem Mitarbeiter wurde in den vergangenen Jahren jährlich auf Basis einer Vereinbarung im Dienstvertrag eine Erfolgsprämie gewährt. Eine ab 1.1.2022 allfällig gewährte Erfolgsprämie kann als Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, wenn diese (hinkünftig) allen Mitarbeitern oder Gruppen von Mitarbeitern gewährt wird.
  1. In einer innerbetrieblichen Vereinbarung wurde für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vor einigen Jahren ein Prämienmodell entwickelt, wonach den Mitarbeitern eine Erfolgsprämie, die sich an vereinbarten Gewinnzielen orientiert, vereinbart wurde. Nachdem diese Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gilt, erfüllt diese Erfolgsprämie grundsätzlich die Voraussetzungen und kann an Mitarbeiter bis zu jeweils € 3.000 im Kalenderjahr steuerfrei gewährt werden

Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann, sofern die übrigen Voraussetzungen, auch an eine für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße (z.B. Umsatz, Deckungsbeitrag, Betriebsergebnis) anzuknüpfen. Unabhängig davon besteht allerdings die absolute Deckelung mit dem Vorjahresergebnis.

Beim Arbeitgeber ist die gewährte Gewinnbeteiligung Teil der Personalkosten und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Pro Jahr kann neben der steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro auch eine steuerfreie Kapitalbeteiligung von ebenfalls bis zu 3.000 Euro gewährt werden.

Sofern die Summe der gewährten Gewinnbeteiligung das EBIT des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigt, ist die Zuwendung steuerpflichtig und es kommt zur Haftung des Arbeitgebers hinsichtlich der Lohnsteuer, die auf den zu Unrecht steuerfrei belassenen Teil der Zuwendung entfällt.

Nur für aktive Arbeitnehmer

Die Gewinnbeteiligung kann nur aktiven Arbeitnehmer gewährt werden. Unter aktiven Arbeitnehmern sind grundsätzlich Personen zu verstehen, welche sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden und zwar auch dann, wenn für eine gewisse Zeit kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht (zB Elternkarenz). Kein aktives Dienstverhältnis besteht, wenn dieses arbeitsrechtlich beendet ist. Bezieht sich eine Gewinnbeteiligung, welche nach Beendigung des Dienstverhältnisses (z.B. wegen Pensionierung) an einen ehemaligen Arbeitnehmer ausbezahlt wird, auf Zeiträume des aktiven Dienstverhältnisses, ist auch diese Gewinnbeteiligung steuerfrei möglich.

Die Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen gilt bereits ab 1.1.2022 und bezieht sich somit schon auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021.

Bedeutung der Mitarbeitergewinnbeteiligung für Startups

Bei der Umsetzung der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung wird auf ein positives Vorjahresergebnis aus abgestellt. Daher bleibt die Begünstigung einer Reihe von Unternehmen von vornherein verwehrt (z.B. ein großer Teil an Startups erwirtschaftet gerade in der Anfangsphase Verluste; weiters auch Entwicklungsunternehmen, Sanierungsunternehmen oder Non-Profit-Unternehmen) und es kommt somit zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung dieser Unternehmen bzw zu Mitnahmeeffekten für gut gehende Unternehmen. Die Schlechterstellung ist auch gerade deshalb nicht nachvollziehbar, da gerade in den genannten Branchen einer erhöhter Arbeitseinsatz von den Mitarbeitern abverlangt wird (zB Mitarbeiter von Startups, Pflegekräfte bei Non-Profit-Unternehmen).

Die Problematik für Startups

Gerade bei Startups sind Beteiligungsprogramme von ganz wesentlicher Bedeutung, da Startups Schlüsselarbeitskräften in der ersten Phase keine marktüblichen Gehälter im Vergleich zu etablierten Unternehmen bezahlen können und große Gehaltssprünge erst mit der Entwicklung des Unternehmens erfolgen. Im „war for talents“ stellt eine betragsmäßige Begünstigung von 3.000 Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein dar. In Deutschland hat man den Handlungsbedarf für diese wichtige Branche bereits erkannt und kürzlich wesentlich attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen im Startup-Bereich geschaffen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die bisherigen politischen Ankündigungen in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups auch tatsächlich zur Umsetzung gebracht werden, damit Österreich hier keinen noch größeren Standortnachteil erleidet.


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Gründerteam (v.l.n.r.): Martin Leuprecht, Luca Klauß, Tiemo Stoißer (c) Together

Perfekter Urlaub, perfekte Geburtstagsparty, perfekte Partnerschaft – auf den sozialen Medien scheint jede:r ein makelloses Leben zu führen. Plattformen wie Instagram stehen dabei immer wieder in der Kritik, unrealistische Inhalte zu fördern. Neben der Inszenierung eines scheinbar perfekten Lebens geraten auch Beauty-Filter ins Visier. Das Resultat: wachsender Druck und zunehmende Selbstzweifel, insbesondere bei jüngeren Nutzer:innen.

Die Grazer App Together möchte genau hier ansetzen und die Werte in der Social-Media-Welt neu definieren. Die Plattform ermöglicht es, innerhalb von Freundesgruppen gemeinsame Alben zu erstellen und Fotos zu teilen. Dieses „visuelle Tagebuch“ soll mehr Authentizität und Imperfektion in die Social-Media-Landschaft bringen. Co-Founder Tiemo Stoißer spricht mit dem brutkasten über die ambitionierten Expansionspläne des Startups für das kommende Jahr.

Together schafft digitalen Raum für gemeinsame Erinnerungen

Die App Together präsentiert sich als eine Kombination aus einer Social-Media-App und einem geteilten Fotoalbum. Das Gründerteam, bestehend aus Luca Klauß, Martin Leuprecht und Tiemo Stoißer, hatte die Vision, eine App zu schaffen, bei der der gemeinschaftliche Aspekt im Mittelpunkt steht. Nutzer:innen können gemeinsam Fotoalben erstellen und verwalten – ein digitaler Raum, in dem Erinnerungen aus verschiedenen Perspektiven gesammelt werden, wie Stoißer gegenüber brutkasten erklärt.

Die Alben lassen sich nach Ereignissen wie Geburtstagsfeiern oder Urlauben kategorisieren und mit Freund:innen oder Teilnehmer:innen teilen. “Jede Erinnerung wird dabei aus verschiedenen Blickwinkeln festgehalten, was das Erlebnis auch für andere so greifbar macht, als wären sie live dabei“, beschreibt das Team. Noch in diesem Jahr soll die Funktion zum Teilen von Videos hinzukommen.

Ein weiterer Vorteil der App ist das Speichern der Bilder in einer Cloud. So entfällt das umständliche Verschicken von Fotos über WhatsApp, und die Erinnerungen bleiben übersichtlich in Alben organisiert – statt unsortiert in der Fotogalerie zu liegen, erklärt das Startup.

“Es geht nicht um Perfektion, es geht um Emotionen.”

Mit seiner App möchte das Startup Menschen von den inszenierten und unrealistischen Darstellungen in den sozialen Medien wegbringen. „Es geht nicht um Perfektion, es geht um Emotionen. Wir wollen, dass die Bilder so real wie möglich sind“, betont Co-Founder Stoißer. Together soll also das wahre Leben dokumentieren – für Freund:innen, Familie und auch für sich selbst.

Die Idee entstand aus den Erfahrungen des Gründerteams mit sozialen Medien und ihrem Einfluss auf das persönliche Umfeld. Plattformen wie Instagram setzen die Nutzer:innen unter Druck, ein perfektes Leben darzustellen, obwohl der Inhalt “meistens einfach inszeniert wird und gespielt ist und eben nicht die Realität widerspiegelt“, erklären die Gründer. Im Gegensatz dazu würde man bei Together „wirklich seine realen Momente hochladen“.

Bei der Anmeldung entscheiden Nutzer:innen, mit wem sie ihre Alben teilen wollen. Dieser Ansatz soll laut Startup „authentischere und persönlichere Interaktionen“ ermöglichen – fernab des Perfektionsdrucks, der viele soziale Netzwerke prägt.

7.500 App-Downloads in sechs Monaten

Im November 2023 gründete CEO Luca Klauß die LKK Together Development GmbH mit Sitz in Seiersberg-Pirka. Während Co-Founder Martin Leuprecht die technische Entwicklung und Programmierung der App verantwortet, liegt der Bereich Marketing in den Händen von Co-Founder Tiemo Stoißer. Das Together-Team wird aktuell von vier weiteren Mitgliedern unterstützt.

Im Mai dieses Jahres launchte Together im App-Store. Die kostenlose App scheint gut anzukommen: Innerhalb der ersten sechs Monate zählt sie nach eigenen Angaben rund 7.500 Downloads. „Jetzt wachsen wir recht schnell weiter“, ergänzt das Startup im Interview.

Die Anfangsfinanzierung stammte aus Ersparnissen des Gründerteams, bevor im April ein Investment von der IT-Unternehmensberatung optiPro Solutions sowie mehreren kleineren privaten Investoren hinzukam. „Wir haben dann wirklich nochmal unsere letzten Ersparnisse in die App gesteckt – wirklich alles, was irgendwie noch geht“, erzählt Stoißer. Mit einer Gesamtfinanzierung im sechsstelligen Bereich entwickelte das steirische Startup die App weiter und brachte sie auf den Markt.

Startup plant Expansion in die USA

Aktuell liegt der Fokus von Together auf der weiteren Optimierung der App. Dabei spielt das Feedback der Nutzer:innen eine große Rolle, um die Benutzerfreundlichkeit und Weiterentwicklung kontinuierlich voranzutreiben. Gleichzeitig konzentriert sich das Jungunternehmen auf den Ausbau seiner Nutzer:innen, um künftig Werbemodelle auf der Plattform zu etablieren. So könne Together beispielsweise mit Veranstalter:innen kooperieren, um öffentliche Alben von Events wie Konzerten anzubieten, erklärt Stoißer.

Langfristig hat das Startup ambitionierte Wachstumspläne. „Wir sind überzeugt, dass es kein Silicon Valley braucht, um digitale Innovationen voranzutreiben – auch in Österreich können wir Großes schaffen“, betont das Team. Neben der Expansion in Österreich und der DACH-Region zu Beginn des Jahres plant Together bis Jahresende auch Teile der USA zu bespielen.

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