04.04.2022

Wie die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung funktioniert

Die beiden Steuerrechtsexperten von Ecovis David Gloser und Erdem Mehmet liefern in einem Gastbeitrag einen Überblick zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligung und analysieren deren Bedeutung spezifisch für Startups.
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Erdem Mehmet (Senior Manager) und David Gloser (Partner) bei Ecovis Austria | (c) Ecovis Austria
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Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde eine neue Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt, um insbesondere die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen und die Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Ab dem 1.1.2022 ist demnach die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pa pro Mitarbeiter unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei möglich. Kürzlich wurde dazu eine BMF-Info veröffentlicht (siehe BMF 25.3.2022, 2022-0.227.090). Die wesentlichen Highlights werden nachfolgend zusammengefasst:

Rahmenbedingungen für die neue Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die neue steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung beträgt pro Mitarbeiter jährlich bis zu Euro 3.000 und ist an folgende Voraussetzung geknüpft:

  • Begünstigung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird.
  • Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw alternativ im Konzernbereich das EBIT des Konzerns) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, besteht keine Steuerfreiheit. Demnach kommt es zu einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung, da auf das Ergebnis des Vorjahres abgestellt wird.
  • Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG (zB Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung).
  • Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Die Gewinnbeteiligung ist von der Lohnsteuer befreit, nicht jedoch von den Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, DB, DZ und KommSt).

Highlights aus der BMF-Info

Die Befreiung für Gewinnbeteiligungen steht nur dann zu, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird, unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Sofern die Gewinnbeteiligung an bestimme Gruppen gewährt wird, müssen die Gruppenmerkmalen betriebsbezogen sein (z. B. technisches Personal, Vertriebspersonal oder aber auch Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von einer bestimmten Anzahl von Jahren).

Die Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) hat auf die maximale Höhe der steuerfreien Gewinnbeteiligung keine Auswirkungen. Jedoch kann innerhalb einer Gruppe die Höhe der gewährten Gewinnbeteiligung nach objektiven Gründen gestaffelt sein (z.B. Prozentsatz des Bruttobezuges) und muss demnach nicht in gleicher Höhe an alle in dieser Gruppe befindlichen Arbeitnehmer gewährt werden.

Weiters kann die Begünstigung auch aufgrund einer innerbetrieblichen Vereinbarung erfolgen, nicht jedoch aufgrund einer Regelung einer lohngestaltenden Vorschrift. Demnach können bisher individuell ohne Rechtsanspruch oder bisher aufgrund einer Vereinbarung iSd § 68 Abs. 5 Z 7 EStG gewährte Prämien als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Beispiele dazu:


  1. Einem Mitarbeiter wurde in den vergangenen Jahren jährlich auf Basis einer Vereinbarung im Dienstvertrag eine Erfolgsprämie gewährt. Eine ab 1.1.2022 allfällig gewährte Erfolgsprämie kann als Mitarbeitergewinnbeteiligung behandelt werden, wenn diese (hinkünftig) allen Mitarbeitern oder Gruppen von Mitarbeitern gewährt wird.
  1. In einer innerbetrieblichen Vereinbarung wurde für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vor einigen Jahren ein Prämienmodell entwickelt, wonach den Mitarbeitern eine Erfolgsprämie, die sich an vereinbarten Gewinnzielen orientiert, vereinbart wurde. Nachdem diese Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gilt, erfüllt diese Erfolgsprämie grundsätzlich die Voraussetzungen und kann an Mitarbeiter bis zu jeweils € 3.000 im Kalenderjahr steuerfrei gewährt werden

Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann, sofern die übrigen Voraussetzungen, auch an eine für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße (z.B. Umsatz, Deckungsbeitrag, Betriebsergebnis) anzuknüpfen. Unabhängig davon besteht allerdings die absolute Deckelung mit dem Vorjahresergebnis.

Beim Arbeitgeber ist die gewährte Gewinnbeteiligung Teil der Personalkosten und als Betriebsausgabe abzugsfähig. Pro Jahr kann neben der steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 Euro auch eine steuerfreie Kapitalbeteiligung von ebenfalls bis zu 3.000 Euro gewährt werden.

Sofern die Summe der gewährten Gewinnbeteiligung das EBIT des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigt, ist die Zuwendung steuerpflichtig und es kommt zur Haftung des Arbeitgebers hinsichtlich der Lohnsteuer, die auf den zu Unrecht steuerfrei belassenen Teil der Zuwendung entfällt.

Nur für aktive Arbeitnehmer

Die Gewinnbeteiligung kann nur aktiven Arbeitnehmer gewährt werden. Unter aktiven Arbeitnehmern sind grundsätzlich Personen zu verstehen, welche sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden und zwar auch dann, wenn für eine gewisse Zeit kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht (zB Elternkarenz). Kein aktives Dienstverhältnis besteht, wenn dieses arbeitsrechtlich beendet ist. Bezieht sich eine Gewinnbeteiligung, welche nach Beendigung des Dienstverhältnisses (z.B. wegen Pensionierung) an einen ehemaligen Arbeitnehmer ausbezahlt wird, auf Zeiträume des aktiven Dienstverhältnisses, ist auch diese Gewinnbeteiligung steuerfrei möglich.

Die Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen gilt bereits ab 1.1.2022 und bezieht sich somit schon auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021.

Bedeutung der Mitarbeitergewinnbeteiligung für Startups

Bei der Umsetzung der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung wird auf ein positives Vorjahresergebnis aus abgestellt. Daher bleibt die Begünstigung einer Reihe von Unternehmen von vornherein verwehrt (z.B. ein großer Teil an Startups erwirtschaftet gerade in der Anfangsphase Verluste; weiters auch Entwicklungsunternehmen, Sanierungsunternehmen oder Non-Profit-Unternehmen) und es kommt somit zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung dieser Unternehmen bzw zu Mitnahmeeffekten für gut gehende Unternehmen. Die Schlechterstellung ist auch gerade deshalb nicht nachvollziehbar, da gerade in den genannten Branchen einer erhöhter Arbeitseinsatz von den Mitarbeitern abverlangt wird (zB Mitarbeiter von Startups, Pflegekräfte bei Non-Profit-Unternehmen).

Die Problematik für Startups

Gerade bei Startups sind Beteiligungsprogramme von ganz wesentlicher Bedeutung, da Startups Schlüsselarbeitskräften in der ersten Phase keine marktüblichen Gehälter im Vergleich zu etablierten Unternehmen bezahlen können und große Gehaltssprünge erst mit der Entwicklung des Unternehmens erfolgen. Im „war for talents“ stellt eine betragsmäßige Begünstigung von 3.000 Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein dar. In Deutschland hat man den Handlungsbedarf für diese wichtige Branche bereits erkannt und kürzlich wesentlich attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen im Startup-Bereich geschaffen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die bisherigen politischen Ankündigungen in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups auch tatsächlich zur Umsetzung gebracht werden, damit Österreich hier keinen noch größeren Standortnachteil erleidet.


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Die Gründer von ElephantSkin mit McWin
v. l. n. r. Mario Greis (CPO ElephantSkin), Henry McGovern (Founding Partner McWin) und Raphael Reifeltshammer (CEO ElephantSkin) (c) ElephantSkin

Mit seinen patentierten “WETnDRY-Handschuhen”, die über 30 Waschgänge standhalten sollen, reduziert das Salzburger GreenTech-Scaleup ElephantSkin laut eigener Angabe den CO2-Fußabdruck von Restaurants um durchschnittlich 97 Prozent, den Plastikmüll um 99 Prozent und die Kosten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent.

Seit der Gründung 2020 gewann ElephantSkin renommierte Partner für sich, wie die Supermarktkette Lidl, die Pizzakette Domino’s und zuletzt im November 2024, die Hospitality-Gruppe Abu Dhabi National Hotels (brutkasten berichtete).

Im Jänner dieses Jahres schloss ElephantSkin eine strategische Partnerschaft mit McWin Capital Partners (McWin). Mit seinem McWin Food Tech Fund I spezialisiert sich das britische Private-Equity- und Risikokapitalunternehmen auf die Lebensmittelindustrie.

Langfristig weg von Plastik

Im Rahmen der Partnerschaft möchte McWin die aktuell in den täglichen Arbeitsprozessen verwendeten Einweg-Plastikhandschuhe bei Restaurants reduzieren und die Einführung der Mehrwegprodukte von ElephantSkin vorantreiben.

In einer strategischen Partnerschaft wird McWin für Umsatz nach dem Sweat-Equity-Prinzip sorgen. McWin wird dabei als “strong industry partner” gesehen. Der McWin Food Tech Fund I erhält laut Vereinbarung die Möglichkeit, eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen zu erwerben. Um sich die Minderheitsbeteiligung an der Susta Sustainable Merchandise Handels GmbH “zu verdienen”, soll McWin für Umsätze im zweistelligen Millionenbereich sorgen, heißt es.

McWin hat bereits die Einführung bei führenden, weltweit bekannten Marken wie Popeyes, Subway und Burger King ermöglicht. Im kommenden Jahrzehnt wird ein Anstieg auf 30 Milliarden US-Dollar Gesamtwert im Markt für Einweghandschuhe erwartet. Gründe dafür sind strengere Vorschriften, sowie die Erschließung neuer Marktregionen, insbesondere in Afrika und Südamerika.

ElephantSkin: mehrere Unternehmen standen zur Auswahl

„Nach unserer erfolgreichen Markteinführung haben wir uns mehrere Unternehmen angesehen, um eine strategische Partnerschaft im Lebensmittel Ökosystem beziehungsweise im Hospitality-Sektor einzugehen und sind nach eingehender Analyse zum Entschluss gekommen, dass McWin der richtige Partner für uns ist, um unser Geschäft sehr gezielt zu skalieren”, sagt Raphael Reifeltshammer, CEO von ElephantSkin.

Martin Davalos, Partner und Leiter FoodTech bei McWin Capital Partners, sagt: „Die Partnerschaft mit ElephantSkin markiert den Beginn einer transformativen Ära auf dem Markt für Einweg-Plastikhandschuhe und schafft einen Präzedenzfall für Nachhaltigkeit und Innovation im Lebensmittel-Ökosystem. Wir teilen ein unerschütterliches Engagement für bahnbrechende Lösungen, die nicht nur der Umwelt zugutekommen, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Hygienestandards verbessern.“

Über McWin

McWin Capital Partners ist eine spezialisierte Private-Equity- und Risikokapitalgesellschaft, die sich dem Lebensmittel-Ökosystem widmet. McWin verwaltet insgesamt über 1 Milliarde Euro in drei Fonds – McWin Food Ecosystem Fund, McWin Restaurant Fund und McWin Food Technology Fund. Diese Funds unterstützen Gründer:innen und CEOs bei nachhaltigen Veränderungen in der Lebensmittelindustrie.

Seit 2021 hat McWin mehr als 20 Foodservice- und Lebensmitteltechnologieunternehmen in der Wachstums- und Reifephase unterstützt. McWin stellt neben Kapital für Wachstum auch ein Netzwerk an erfahrenen Gründer:innen in der Lebensmittelindustrie bereit.

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