19.04.2021

Die exzentrische Tech-Milliardärin namens Wolfe-Herd

In seiner aktuellen Kolumne porträtiert Mic Hirschbrich Bumble-Gründerin Whitney Wolfe-Herd, die jüngste Selfmade-Milliardärin der Welt.
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brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich über die Tech-Milliardärin Whitney Wolfe-Herd | (c) Kristen Kilpatrick Photography
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich über die Tech-Milliardärin Whitney Wolfe-Herd | (c) Kristen Kilpatrick Photography

Der Nachname der Ausnahme-Unternehmerin Whitney Wolfe-Herd gibt einen Hinweis darauf, in welcher Industrie sie sich durchsetzen muss. Die Tech-Branche gilt als testosterongetränkt und männlich dominiert. Die Frage, wer ein Rudel anführt, wird oft von erbitterten Kämpfen entschieden. Keine einfachen Bedingungen für eine junge Frau.

Bekannt wurde Wolfe-Herd als Mitgründerin der Dating-App Tinder. Heute leitet sie das gehypte Matching-Startup Bumble. Damit absolvierte sie diesen Februar einen Milliarden-schweren IPO und scheint somit erneut auf das richtige Pferd gesetzt zu haben. Doch wer ist dieses große Talent und was treibt sie an?

Whitney Wolfe-Herd: Mit 31 Jahren zum Milliarden IPO

Über komplizierte Wege wird sie zunächst Teil des Gründungs-Teams von „Matchbox“, einer App, die den US-Datingmarkt revolutionieren soll. Die Marketing-Managerin Wolfe-Herd verleiht der App den heute berühmtesten Namen aller Dating-Apps: Tinder. Der Name wirkt auf deutsch sperrig und meint „Anzündhilfe“. Im englischen steht er aber genial für das Versprechen einer App, die alleine heuer rund acht Millionen Menschen dabei helfen wird, einen Beziehungs- oder Sex-Partner zu finden.

Nach nur zwei Jahren verlässt Wolfe Tinder, weil sie sich mit dem Team zerstreitet, bzw. von diesem hinaus-gemobbt wird, wie sie es Medien berichtet. Das Silicon Valley stützt in dem Streit die Seite der männlichen Kollegen. Etwas, das sie aber dazu bewegen wird, es „erst recht wissen zu wollen“.

Neustart mit Bumble

Mit Hilfe eines russischen Investors startet sie 2014 also den Tinder-Konkurrenten Bumble. Damit gibt sie, auch dank der Erfahrung mit der Tinder-App, das Versprechen ab, Frauen eine bessere und sicherere Dating-Erfahrung zu ermöglichen. Und genau das war es, was der Markt offenbar brauchte. In Kürze avancierte Bumble zu der am schnellsten wachsenden Dating-App in beiden App-Stores. Um fast 600 Prozent wuchs die frauenfreundliche App alleine in den ersten beiden Jahren seit Launch.

(c) Bumble

Reich durch eine frauenfreundliche Value-Proposition

Rund 12 Prozent von Bumble gehören Wolfe-Herd, was ihr nach dem kürzlich absolvierten IPO ein Nettovermögen von 1,3 Milliarden Dollar beschert – sie ist damit die jüngste Self-Made-Milliardärin der Welt. Die App hat heute eine Bewertung von etwas über 87 Milliarden Dollar. Nebenbei leitet sie auch die erfolgreiche Dating-App Badoo. Zusammen haben die beiden Apps 40 Millionen User.

Wolfe-Herd lehnt den üblich gewordenen und glatten „Konzernsprech“ ab, spricht offen und direkt über ihre Ansichten. Die fast 900.000 gemeldeten Beanstandungen bei Bumble, die Hass oder Gewalt beinhalteten, lässt sie mit Künstlicher Intelligenz rasch finden und löschen. Besonders am Herzen liegen ihr aber Frauen-Rechte. Und so richtet sich ihre letzte Kampagne gegen „body shaming“.

Whitney Wolfe-Herd: Richtige Vorbilder wirken stärker

Wolfe-Herd hat einen spannenden Weg gewählt, sich in Frauen-Fragen zu engagieren. Sie hat nämlich ein erfolgreiches Geschäftsmodell darauf aufgebaut, die Frau ins Zentrum ihrer Dating-Logik zu stellen und ihr die entscheidende Handlungs-Macht gegeben. Wenn man so will, ist das „positive Diskriminierung“ mittels Algorithmen. Denn bei Bumble machen immer die Frauen den ersten Schritt beim Dating, „sicher und respektvoll“ – wie es auf der Website heißt.

Whitney Wolfe-Herd ist eine Self-Made-Milliardärin, die es in der Tech-Branche ganz nach oben geschafft hat. Vor allem aber ist sie ein Vorbild. Denn kein Appell an junge Frauen, sich für MINT-Fächer zu begeistern und keine Quote wirken so stark, wie erfolgreiche weibliche Vorbilder in dieser Industrie.

Dass Wolfe-Herd kaum jemand kannte, wir aber ständig mit Neuigkeiten über Neo-Milliardärs-Kollegin Kim Kardashian überhäuft werden, mag typisch für unsere Zeit sein, ist aber auch grundfalsch.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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