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Es gibt viele Wege zu kommunizieren. Im Alltag entscheiden sich die meisten Menschen aber für einige wenige. Zu den beliebtesten zählt ohne Zweifel die zur Facebook- und Instagram-Mutter Meta gehörende Messaging-App WhatsApp. In Österreich wird sie laut verschiedenen Erhebungen von um die 80 Prozent der Bevölkerung genutzt. Damit ist sie nicht nur klarer Marktführer unter ihresgleichen, sondern einer der Top-Kommunikationskanäle im Land.
Skeptiker:innen setzen häufig auf Telegram und Signal
Doch bekanntlich gibt es auch Skeptiker:innen, die WhatsApp, meist wegen der oben genannten Konzern-Zugehörigkeit, ablehnen. Von den Alternativen – zu den beliebtesten zählen Telegram und Signal – versprechen sich die Nutzer:innen mitunter einen besseren Datenschutz – ein Versprechen, das nicht immer gehalten wird.
Diese unterschiedlichen Präferenzen führen jedenfalls dazu, dass nicht alle, die prinzipiell technisch dafür ausgerüstet und dazu in der Lage wären, WhatsApp auf ihrem Smartphone haben. Nutzer:innen der Meta-App dagegen sehen meist keinen Sinn darin, sich nur für die Kommunikation mit zwei, drei Leuten im Adressbuch eine andere App herunterzuladen.
Digital Markets Act: WhatsApp muss Interoperabilität gewährleisten
Dazu die gute Nachricht des Tages: Entsprechende Überlegungen werden bald für beide Seiten gar nicht mehr notwendig sein – der EU sei Dank. Denn mit dem Digital Markets Act soll sogenannten “Gatekeepern” wie Meta und etwa auch Amazon, Apple, Google und Microsoft ein Teil ihrer Kontrolle über den Markt entzogen werden. Profitieren sollen davon die kleineren Anbieter. Für WhatsApp bedeutet das: Die Messaging-App muss interoperabel, also kompatibel mit Konkurrenz-Produkten wie Telegram und Signal werden.
Und das dürfte allem Anschein nach schon relativ bald der Fall sein. Wie das auf die Durchleuchtung von Beta-Versionen spezialisierte Portal WA Betainfo beschreibt, ist das Feature in einer neu veröffentlichten WhatsApp-Betaversion bereits rudimentär vorhanden, aber noch nicht funktionstüchtig. Demnach dürfte die Funktion später als eigenes Untermenü nutzbar sein. Laut EU-Verordnung muss dabei auch sichergestellt werden, dass es sich um eine “abhörsichere” Verbindung handelt, also die End-to-End-Verschlüsselung aufrecht bleibt.