11.09.2023

Wegen EU-Verordnung: WhatsApp bald mit Telegram, Signal und Co kompatibel

"Ich hab kein WhatsApp" soll schon bald kein Hindernis in der Smartphone-Kommunikation mehr sein - dem Digital Markets Act sei Dank.
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Nachrichten Bearbeiten Chatsperre - WhatsApp muss Taliban sperren, scheitert aber an Privacy
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Es gibt viele Wege zu kommunizieren. Im Alltag entscheiden sich die meisten Menschen aber für einige wenige. Zu den beliebtesten zählt ohne Zweifel die zur Facebook- und Instagram-Mutter Meta gehörende Messaging-App WhatsApp. In Österreich wird sie laut verschiedenen Erhebungen von um die 80 Prozent der Bevölkerung genutzt. Damit ist sie nicht nur klarer Marktführer unter ihresgleichen, sondern einer der Top-Kommunikationskanäle im Land.

Skeptiker:innen setzen häufig auf Telegram und Signal

Doch bekanntlich gibt es auch Skeptiker:innen, die WhatsApp, meist wegen der oben genannten Konzern-Zugehörigkeit, ablehnen. Von den Alternativen – zu den beliebtesten zählen Telegram und Signal – versprechen sich die Nutzer:innen mitunter einen besseren Datenschutz – ein Versprechen, das nicht immer gehalten wird.

Diese unterschiedlichen Präferenzen führen jedenfalls dazu, dass nicht alle, die prinzipiell technisch dafür ausgerüstet und dazu in der Lage wären, WhatsApp auf ihrem Smartphone haben. Nutzer:innen der Meta-App dagegen sehen meist keinen Sinn darin, sich nur für die Kommunikation mit zwei, drei Leuten im Adressbuch eine andere App herunterzuladen.

Digital Markets Act: WhatsApp muss Interoperabilität gewährleisten

Dazu die gute Nachricht des Tages: Entsprechende Überlegungen werden bald für beide Seiten gar nicht mehr notwendig sein – der EU sei Dank. Denn mit dem Digital Markets Act soll sogenannten „Gatekeepern“ wie Meta und etwa auch Amazon, Apple, Google und Microsoft ein Teil ihrer Kontrolle über den Markt entzogen werden. Profitieren sollen davon die kleineren Anbieter. Für WhatsApp bedeutet das: Die Messaging-App muss interoperabel, also kompatibel mit Konkurrenz-Produkten wie Telegram und Signal werden.

Und das dürfte allem Anschein nach schon relativ bald der Fall sein. Wie das auf die Durchleuchtung von Beta-Versionen spezialisierte Portal WA Betainfo beschreibt, ist das Feature in einer neu veröffentlichten WhatsApp-Betaversion bereits rudimentär vorhanden, aber noch nicht funktionstüchtig. Demnach dürfte die Funktion später als eigenes Untermenü nutzbar sein. Laut EU-Verordnung muss dabei auch sichergestellt werden, dass es sich um eine „abhörsichere“ Verbindung handelt, also die End-to-End-Verschlüsselung aufrecht bleibt.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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