11.09.2023

Wegen EU-Verordnung: WhatsApp bald mit Telegram, Signal und Co kompatibel

"Ich hab kein WhatsApp" soll schon bald kein Hindernis in der Smartphone-Kommunikation mehr sein - dem Digital Markets Act sei Dank.
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Nachrichten Bearbeiten Chatsperre - WhatsApp muss Taliban sperren, scheitert aber an Privacy
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Es gibt viele Wege zu kommunizieren. Im Alltag entscheiden sich die meisten Menschen aber für einige wenige. Zu den beliebtesten zählt ohne Zweifel die zur Facebook- und Instagram-Mutter Meta gehörende Messaging-App WhatsApp. In Österreich wird sie laut verschiedenen Erhebungen von um die 80 Prozent der Bevölkerung genutzt. Damit ist sie nicht nur klarer Marktführer unter ihresgleichen, sondern einer der Top-Kommunikationskanäle im Land.

Skeptiker:innen setzen häufig auf Telegram und Signal

Doch bekanntlich gibt es auch Skeptiker:innen, die WhatsApp, meist wegen der oben genannten Konzern-Zugehörigkeit, ablehnen. Von den Alternativen – zu den beliebtesten zählen Telegram und Signal – versprechen sich die Nutzer:innen mitunter einen besseren Datenschutz – ein Versprechen, das nicht immer gehalten wird.

Diese unterschiedlichen Präferenzen führen jedenfalls dazu, dass nicht alle, die prinzipiell technisch dafür ausgerüstet und dazu in der Lage wären, WhatsApp auf ihrem Smartphone haben. Nutzer:innen der Meta-App dagegen sehen meist keinen Sinn darin, sich nur für die Kommunikation mit zwei, drei Leuten im Adressbuch eine andere App herunterzuladen.

Digital Markets Act: WhatsApp muss Interoperabilität gewährleisten

Dazu die gute Nachricht des Tages: Entsprechende Überlegungen werden bald für beide Seiten gar nicht mehr notwendig sein – der EU sei Dank. Denn mit dem Digital Markets Act soll sogenannten “Gatekeepern” wie Meta und etwa auch Amazon, Apple, Google und Microsoft ein Teil ihrer Kontrolle über den Markt entzogen werden. Profitieren sollen davon die kleineren Anbieter. Für WhatsApp bedeutet das: Die Messaging-App muss interoperabel, also kompatibel mit Konkurrenz-Produkten wie Telegram und Signal werden.

Und das dürfte allem Anschein nach schon relativ bald der Fall sein. Wie das auf die Durchleuchtung von Beta-Versionen spezialisierte Portal WA Betainfo beschreibt, ist das Feature in einer neu veröffentlichten WhatsApp-Betaversion bereits rudimentär vorhanden, aber noch nicht funktionstüchtig. Demnach dürfte die Funktion später als eigenes Untermenü nutzbar sein. Laut EU-Verordnung muss dabei auch sichergestellt werden, dass es sich um eine “abhörsichere” Verbindung handelt, also die End-to-End-Verschlüsselung aufrecht bleibt.

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Sie züchtet “Mini-Gehirne” zur Medikamentenforschung in der Neurologie. Die Grazer Startup-Gründerin Charlotte Ohonin arbeitet mit ihrem Startup Norganoid an der “Nano-Lab-On-A-Chip”-Technologie zur Erforschung von u.a. Alzheimer und Parkinson.

Ihre Karriere lang arbeitete Ohonin in der Stammzellenforschung. 2019 startete sie ihr Startup Norganoid mit Sitz im Science Park Graz, um ihre Forschungsergebnisse wirtschaftlich umzusetzen – brutkasten berichtete.

Norganoid entwickelt Mini-Gehirne auf Chip

Konkret hat Ohonin ein Gerät entwickelt, mit dem Medikamente für neurologische Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson am Gehirn von konkreten Patient:innen getestet werden können, ohne den Körper der Person zu berühren.

Dafür werden mit Hilfe von menschlichen Stammzellen und Zellen der Patient:innen “Mini-Gehirne” auf einem Chip hergestellt – ein sogenannter Gehirn-Organoid. Damit will Ohonin die Entwicklung des menschlichen Gehirns verfolgen und schließlich die Entstehung von Krankheiten besser nachvollziehen.

Im Juli 2020 vermeldete das Startup, dass die Technologie erfolgreich patentiert wurde. Die Entwicklung von Ohonin ist nur eine der bereits damals als “Megatrend” bezeichneten “Organ-On-A-Chip”-Technologie im BioTech-Bereich. Mit ihrem Startup verfolgt Ohonin den Ansatz der individualisierten, “maßgeschneiderten” Medizin.

Zahlungsunfähig

Nun, gut vier Jahre später, vermelden AKV und KSV1870, dass Norganoid zahlungsunfähig ist. Es wurde von Gläubigerseite ein Konkursverfahren beantragt. Das Startup kann also prinzipiell das Verfahren noch abwenden, wenn es vor Gericht bescheinigen kann, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen – mehr dazu hier. Auch ist ein Sanierungsantrag im weiteren Verlauf noch möglich. Ob das Unternehmen geschlossen werden muss, ist somit noch unklar.

Eine Anfrage um Stellungnahme vonseiten des Startups blieb bislang unbeantwortet und wird hier ergänzt.

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