25.03.2016

Mitarbeiter-Führung: Die Vorbilder von Whatchado-Gründer Mahlodji

Ein Luxus-Möbel-Hersteller, Schuldirektoren, Fußballtrainer und sogar das Militär: Ali Mahlodji hat seinen Führungsstil von den verschiedensten Vorbildern inspirieren lassen. Dem Brutkasten verrät er, wie bei Whatchado aus Mitarbeitern Freunde wurden.
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Dem Job-Startup Whatchado eilt der Ruf als vorbildlicher Arbeitgeber voraus: gemeinsame Aktivitäten stärken den familiären Zusammenhalt, Mitarbeiter erhalten regelmäßig Updates über die Entwicklung der Firma und einzelner Abteilungen, Teams sind selbstorganisiert, Chef Jubin Honarfar und Mastermind Ali Mahlodji versuchen sich im daily business im Hintergrund zu halten. Das Team macht einmal pro Jahr gemeinsam Urlaub – im ersten Jahr ging es nach Thailand, 2015 drei Tage nach Italien. Am Montag startet die Arbeitswoche mit einem gemeinsamen Frühstück.

Aus Mitarbeitern werden Freunde

„Man muss immer genau wissen, warum man etwas anbietet“, meint Mahlodji – gefrühstückt wird deshalb nicht nur um der netten Zeit Willen, sondern, um alle Mitarbeiter am neuesten Stand zu halten. Aus Mitarbeitern sind längst Freunde geworden – Mahlodji: „Unsere Mitarbeiter verbringen bei uns am Tag mehr Zeit als bei ihren Familien“. Selbst am Freitagabend trennen sich viele Whatchado-Mitarbeiter ungerne vom Büro. Kein Wunder, das verwandelt sich zum Wochenausklang nämlich in ein gemütliches Wohnzimmer, in dem bei Bier und Pizza gemeinsam an der Spielkonsole gedaddelt wird.

Mahlodji bemüht sich sichtlich erfolgreich um ein gutes Betriebsklima. Sein Führungsstil ist von verschiedensten Vorbildern inspiriert, „ein sehr persönlicher Mix“ eben, sagt Mahlodji und verrät dem Brutkasten, welche Firmen und Einrichtungen ihn am meisten beeinflusst haben.

Leadership-Tipps von Whatchado-Gründer Ali Mahlodhi:

Richard Branson, Virgin: „Branson lässt seine Mitarbeiter in Ruhe arbeiten und mischt sich nicht ein“, erklärt Mahlodji. Der Self-Made-Milliardär war wie Mahlodji Schulabbrecher und hat unter dem Dach von Virgin einen Großkonzern aufgezogen, der Fluglinien, eine Bank und Hotels umfasst.

„Höre zu und rede selbst wenig“, lautet ein Leadership-Tipp aus Bransons Buch „The Virgin Way“. Auch Mahlodji hört gerne und viel zu: „Bei old-economy Unternehmen kann man zum Beispiel lernen, wie man Mitarbeiter 25 Jahre lang in der Firma hält“, erzählt Mahlodji, der bei seinen vielen Vorträgen und Präsentationen gerne früher vor Ort ist, um sich zum Beispiel von einem Schuldirektor erkläre zu lassen, wie er seine Schule leitet. „Soetwas lernt man, wenn man viel mit Leuten redet und gut zuhört“.

Bobby Dekeyser, Dedon: Der ehemalige Fußballer gründete 1990 ein heute sehr erfolgreiches Luxus-Möbel-Label und betreibt unter demselben Namen auch ein Luxus-Hotelressort auf den Philippinen, sowie eine Reiseagentur. Mahlodji hat den Belgier vor eineinhalb Jahren kennengelernt: „Er hat mir gesagt, Ali, du musst dich ersetzbar machen und den Leuten Raum lassen“. Dekeyser und die Firma Dedon wurden für den Whatchado-Gründer zu einer starken Inspirationsquelle. „Bei einer Führung durch das Unternehmen spürt man sofort das Vertrauen und die gute Stimmung unter den Mitarbeitern“, erzählt Mahlodji. „Man muss auf seine Firma von außen wirken, wie ein Architekt“.

Tony Hsieh, Zappos: Hsieh ist bekannt für seinen unorthodoxen Führungsstil, der darauf basiert, das Potenzial von Mitarbeitern durch Freiräume möglichst gut auszuschöpfen. Gleichzeitig gibt es kaum eine Firma, die so bekannt ist für guten Kundenservice, wie Zappos.

Fußball: „Als Trainer muss man lernen, dass es ein Spielfeld gibt, auf dem du nicht mitspielst“, erklärt Mahlodji, was er aus dem Sport mitgenommen hat.

Militär: „Sogar vom Militär habe ich eine Sache mitgenommen, obwohl ich beim Zivildienst war“, sagt Mahlodji. Im englischsprachigen Raum wird die kleinste militärische Gliederungsform „Team“ genannt und ein solches besteht nie aus mehr als acht Personen. Mahlodji: „Ich persönlich habe nie Teams geführt, die größer waren als acht Personen. Das hält die Kommunikationswege kurz“.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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