02.06.2020

Jubin Honarfar: „Ich möchte kein Politiker sein in der aktuellen Situation“

Whatchado-Co-Founder und CEO Jubin Honarfar tritt heute bei der Entrepreneurship Avenue Conference auf. Wir haben ihn im Vorfeld zur aktuellen Lage befragt.
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Jubin Honarfar, CEO von whatchado
Jubin Honarfar, CEO von whatchado (c) whatchado
kooperation

Das 2011 gegründete Wiener HR-Unternehmen Whatchado ist eines der heimischen Vorzeige-Startups. Seine Karriereplattform ist auf das Thema Berufsorientierung und erster Job fokussiert. Herausstechend sind die Videos-Interviews der Plattform, in denen immer die selben Fragen gestellt werden, über die Berufseinsteiger einen persönlicheren Einblick in unterschiedliche Berufe bekommen können. Jubin Honarfar ist Co-Founder und seit 2015 auch CEO, als er von Co-Founder Ali Mahlodji übernahm. Im Interview haben wir ihn unter anderem gefragt, wie sich die Coronakrise auf Whatchado auswirkt und wie er damit umgeht.

+++ Entrepreneurship Avenue Conference +++


EVENT-TIPP: Jubin Honarfar tritt heute bei der Entrepreneurship Avenue Conference an, die dieses Jahr online stattfindet. Beim kostenlosen Event ab 16:00 Uhr erwarten Teilnehmer neben Keynotes und Panels unter anderem auch eine Startup Fair und Workshops.

⇒ Mehr Informationen zum Event

⇒ Kostenlose Anmeldung


Als „alter Hase“ in der Startup-Szene hast du schon einige Ups & Downs erlebt. Wie sehr konnte die Coronakrise dich da schocken?

Grundsätzlich ist das Leben als Gründer wie eine Achterbahnfahrt der Gefühle. Die aktuelle Pandemie ist jedoch damit nicht zu vergleichen, da sie uns in allen Bereichen des Lebens betrifft, sowohl privat als auch beruflich. Ich hätte nichts dagegen gehabt, wäre der Virus nicht ausgebrochen.

Wie hat die Coronakrise Whatchado bislang betroffen?

Da wir Content selbst produzieren, sind wir natürlich unmittelbar betroffen, da unsere Videoproduktion zu 100 Prozent ausgefallen ist. Wir konnten von heute auf morgen nicht mehr vor Ort bei unseren Kunden produzieren. Außerdem sind wir im HR-Sektor tätig. Da der Arbeitsmarkt aktuell massiv leidet, trifft es uns als Karriereplattform natürlich ebenso. Unternehmen suchen weniger Personal und evaluieren stärker. Wobei wir beobachten können, dass in Österreich deutlich zurückhaltender agiert wird, als in Deutschland. Dort ist man positiver gestimmt.

Wir fokussieren uns verstärkt darauf, dass wir jungen Menschen weiterhin Perspektiven aufzeigen und Möglichkeiten anbieten, sich zu bewerben. Wir wollen dazu beitragen, die steigenden Unsicherheiten der Jungen zu beseitigen.

Und wie hast du konkret reagiert? Was für Maßnahmen wurden gesetzt?

Seit 13. März Befinden sich alle Mitarbeiter im Home Office. Erst seit Mai können einzelne Personengruppen wieder das Office nutzen, jedoch mit Covid-19-Verhaltensregeln. Ein Teil des Unternehmens befindet sich auch aus besagten Gründen in Kurzarbeit.

Ansonsten habe ich sehr stark auf proaktive und transparente Kommunikation gesetzt, sodass meine Mitarbeiter*innen sich gut informiert fühlen. Wir haben regelmäßige Updates und VideoConf-Calls.

Ich bin verdammt stolz auf meine Mitarbeiter*innen, da sie ein unglaublich hohes Engagement und Motivation an den Tag legen. Trotz so vieler Unsicherheiten.

Wie sieht es jetzt nach Ende des Lockdowns generell im HR-Bereich aus? Gibt es eine Art Rebound-Effekt?

Das Ende des Lockdowns beruhigt den Arbeitsmarkt ein Stück weit. Jedoch sind wir weit weg von der Ausgangssituation vor Covid-19. Die Rezession setzt der HR Branche immer zu, da der Arbeitsmarkt unmittelbar betroffen ist. Budgets und Investitionen werden gekürzt, da sich viele Unternehmen auf eine härtere Zeit einstellen. Ich rechne frühestens mit Mitte/Ende 2021 mit einer Beruhigung am Arbeitsmarkt.

Was für eine Entwicklung erwartest du in den kommenden Monaten?

Aktuell gibt es noch sehr viele unsichere Faktoren: Zweite Welle, Effekt nach Kurzarbeit, andauernde Rezession, hohe Arbeitslosigkeit – um nur einige zu nennen. Wir stehen am Anfang dieser Krise. Es bieten sich jedoch, wie in allen Krisen, enorme Chancen, die man ergreifen kann.

Was muss von politischer Seite getan werden?

Ich möchte kein Politiker sein in der aktuellen Situation. Es wird viel getan, aber man kann es nicht allen recht machen in solch einer Situation. Wurden und werden Fehler gemacht? Ja natürlich. Und im Nachhinein sind wir alle schlauer. Wichtig ist, dass die Politik versteht, dass das Land nur die Krise übersteht, wenn das Rückgrat der Nation, die KMUs überleben.

Zuletzt: Wenn du den Teilnehmern der Entrepreneurship Avenue einen wichtigen Ratschlag auf den Weg geben könntest…

Wir sind alle Teil der Geschichtsbücher, die erst geschrieben werden. Unsere Periode wird noch in 100 Jahren als Beispiel einer globalen Krise herangezogen werden. Stellt euch die Frage, welche Rolle ihr dabei spielen wollt und welche Geschichte man eines Tages über euch erzählen soll.

⇒ Whatchado

⇒ Entrepreneurship Avenue

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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