17.09.2025
VENTURE BUILDING

whataventure stellt „Company Creation Fund“ mit 15 Mio. Euro auf

Das aus den USA stammende Modell poolt nicht nur Kapital, sondern auch IP und Marktzugänge mehrere Partner für Venture-Building-Projekte. Managing Director des "Company Creation Fund" wird Matthias Hille.
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Vl.: whataventure-Co-Founder und -CEO Philippe Thiltges, Matthias Hille, Managing Director des
Vl.: whataventure-Co-Founder und -CEO Philippe Thiltges, Matthias Hille, Managing Director des "Company Creation Funds" und Stefan Peintner, CEO whataventure | (c) whataventure

Mit mehr als 40 Ventures, in die über 700 Millionen Euro investiert wurden, kann der 2012 gegründete Wiener Venture Builder whataventure bereits eine durchaus beachtliche Statistik vorweisen. Ein neues Modell soll nun weitere Erfolge bringen: „Company Creation Funds“.

Mehrere Corporates mit strategischem Interesse im Fonds

Das Prinzip des in den USA bereits erfolgreich betriebenen Modells: Mehrere Corporates aus einer Branche sowie Finanzinvestoren zahlen gemeinsam in einen Fonds ein, mit dem dann Venture-Building-Projekte umgesetzt werden. Sie steuern dabei nicht nur Kapital sondern auch Assets wie IP, Daten oder Marktzugänge bei.

„Die Partner sind einerseits Unternehmen, die entlang der Wertschöpfungskette in einer Branche angesiedelt sind, aber nicht direkt zueinander in Konkurrenz stehen. Sie haben ein strategisches Interesse und bringen unter anderem Expertise und Zugang zu Kunden ein. Andererseits sind es Finanzinvestoren, deren Netzwerk für Follow-up-Investments besonders wichtig für das Modell ist“, präzisiert Philippe Thiltges Co-Founder und CEO von whataventure.

Den ersten solchen „Company Creation Fund“ über 15 Millionen Euro will whataventure nun bis zum ersten Quartal 2026 aufstellen. Dabei wird das Unternehmen auch selbst Kapital beisteuern. Man sei bereits mit potenziellen Partnern in Gesprächen, sagt Thiltges. Dann sollen mit den Mitteln aus dem Fonds sechs bis zehn neue Ventures gestartet werden.

Eines von drei möglichen Verticals

Abhängig davon, welche Partner für den ersten Fonds gewonnen werden, ist aktuell aber noch offen, mit welcher Branche er angesiedelt sein wird. Drei bereits definierte Verticals seien in der engeren Auswahl, erklärt der CEO: „Sie müssen breit genug sein, damit mehrere Ventures darin parallel funktionieren können und spitz genug, damit die Synergien der Partner und der Ventures untereinander genutzt werden können.“

Eines dieser möglichen Verticals sei der Bereich Mehrparteienhäuser, sagt Thiltges und erläutert das Modell anhand dieses Beispiels: „Es ziehen momentan neue Generationen in die Wohnungen ein, die eine andere Erwartungshaltung und Einstellung mitbringen. Konkret würden wir Ventures in den Bereichen Energieeffizienz und Mehrwerte für Mieter aufbauen. Potenzielle Corporate-Partner wären hier etwa ein Baukonzern, ein Energieversorger, ein Bestandsverwalter und vielleicht ein großer Projektentwickler.“

Überzeugende Studien zu „Company Creation Funds“

Überzeugen will whataventure die potenziellen Partner auch mit Zahlen aus zwei internationalen Studien, in denen das Modell untersucht wurde: Ventures von Company Creation Funds haben demnach eine 30 Prozent höhere Erfolgsrate, sind signifikant schneller am Markt und führen zu doppelt so vielen erfolgreichen Exits im Vergleich zu herkömmlichen Startups. Das Modell verspricht also nicht nur wertvolle Insights für die beteiligten Corporates, sondern auch hohe Renditen für alle Partner.

Und Thiltges erläutert einen weiteren Vorteil des Fokus auf eine einzelne Branche: „Wir bauen uns in dem Modell mit jedem neuen Unternehmen mehr Branchenwissen und eine bessere Kundendatenbank auf. Schon beim zweiten, dritten Venture sind wir viel schneller beim Kunden, weil wir bereits konstant mit der Zielgruppe im Austausch sind.“

Ein Differenzierungsmerkmal zu anderen Modellen in Europa sei dabei auch, dass man das Ownership bei den Projekten länger halte. „Die Ventures werden von Profis und Serial Entrepreneurs soweit gebracht, dass sie attraktiv genug sind, um top-erfahrene Entrepreneurial Manager hereinzuholen“, sagt der whataventure-CEO. Dieser Zeitpunkt sei von Fall zu Fall unterschiedlich, aber ungefähr bei Überschreiten der Eine-Million-Euro-Umsatzgrenze angesiedelt: „Damit ist der Product-Market-Fit-Beweis erbracht. Man weiß dann, dass es funktioniert und sich skalieren lässt“, so Thiltges.

Matthias Hille wird Managing Director

Als Managing Director des „Company Creation Fund“ wird Matthias Hille fungieren. Der promovierte Wirtschaftsinformatiker bringt mehr als zehn Jahre Erfahrung im Corporate-Venturing-Bereich mit. Beim Kunststoffhersteller Rehau baute er zuletzt das Venture Building von Grund auf und begleitete mehr als zehn Corporate Ventures von der Problemvalidierung bis zum Markteintritt.

„Das Fund-Modell wird im nordamerikanischen Raum bereits besonders erfolgreich angewendet und zeigt dort, dass die Kombination aus finanziellem und strategischem Ansatz für Corporates, Family Offices und strategisch orientierten Investoren deutliche Vorteile mit sich bringt. Ich freue mich, dass wir es jetzt für den mitteleuropäischen Raum zugänglich machen und bereits reges Interesse von mittleren und großen international tätigen Unternehmen erleben“, kommentiert Hille in einer Aussendung zum „Company Creation Fund“.

Weitere „Company Creation Funds“ zu erwarten

Wenn alles gut geht, soll der erste Fonds jedenfalls nicht der einzige bleiben, stellt Philippe Thiltges klar. Auch bei weiteren branchenspezifischen „Company Creation Funds“ werde man beim Volumen in derselben Größenordnung bleiben. „Es geht nicht darum, immer größere Fonds zu raisen, sondern darum, Expertenteams rund um spitze Verticals aufzubauen“, so der CEO.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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