17.09.2025
VENTURE BUILDING

whataventure stellt „Company Creation Fund“ mit 15 Mio. Euro auf

Das aus den USA stammende Modell poolt nicht nur Kapital, sondern auch IP und Marktzugänge mehrere Partner für Venture-Building-Projekte. Managing Director des "Company Creation Fund" wird Matthias Hille.
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Vl.: whataventure-Co-Founder und -CEO Philippe Thiltges, Matthias Hille, Managing Director des
Vl.: whataventure-Co-Founder und -CEO Philippe Thiltges, Matthias Hille, Managing Director des "Company Creation Funds" und Stefan Peintner, CEO whataventure | (c) whataventure

Mit mehr als 40 Ventures, in die über 700 Millionen Euro investiert wurden, kann der 2012 gegründete Wiener Venture Builder whataventure bereits eine durchaus beachtliche Statistik vorweisen. Ein neues Modell soll nun weitere Erfolge bringen: „Company Creation Funds“.

Mehrere Corporates mit strategischem Interesse im Fonds

Das Prinzip des in den USA bereits erfolgreich betriebenen Modells: Mehrere Corporates aus einer Branche sowie Finanzinvestoren zahlen gemeinsam in einen Fonds ein, mit dem dann Venture-Building-Projekte umgesetzt werden. Sie steuern dabei nicht nur Kapital sondern auch Assets wie IP, Daten oder Marktzugänge bei.

„Die Partner sind einerseits Unternehmen, die entlang der Wertschöpfungskette in einer Branche angesiedelt sind, aber nicht direkt zueinander in Konkurrenz stehen. Sie haben ein strategisches Interesse und bringen unter anderem Expertise und Zugang zu Kunden ein. Andererseits sind es Finanzinvestoren, deren Netzwerk für Follow-up-Investments besonders wichtig für das Modell ist“, präzisiert Philippe Thiltges Co-Founder und CEO von whataventure.

Den ersten solchen „Company Creation Fund“ über 15 Millionen Euro will whataventure nun bis zum ersten Quartal 2026 aufstellen. Dabei wird das Unternehmen auch selbst Kapital beisteuern. Man sei bereits mit potenziellen Partnern in Gesprächen, sagt Thiltges. Dann sollen mit den Mitteln aus dem Fonds sechs bis zehn neue Ventures gestartet werden.

Eines von drei möglichen Verticals

Abhängig davon, welche Partner für den ersten Fonds gewonnen werden, ist aktuell aber noch offen, mit welcher Branche er angesiedelt sein wird. Drei bereits definierte Verticals seien in der engeren Auswahl, erklärt der CEO: „Sie müssen breit genug sein, damit mehrere Ventures darin parallel funktionieren können und spitz genug, damit die Synergien der Partner und der Ventures untereinander genutzt werden können.“

Eines dieser möglichen Verticals sei der Bereich Mehrparteienhäuser, sagt Thiltges und erläutert das Modell anhand dieses Beispiels: „Es ziehen momentan neue Generationen in die Wohnungen ein, die eine andere Erwartungshaltung und Einstellung mitbringen. Konkret würden wir Ventures in den Bereichen Energieeffizienz und Mehrwerte für Mieter aufbauen. Potenzielle Corporate-Partner wären hier etwa ein Baukonzern, ein Energieversorger, ein Bestandsverwalter und vielleicht ein großer Projektentwickler.“

Überzeugende Studien zu „Company Creation Funds“

Überzeugen will whataventure die potenziellen Partner auch mit Zahlen aus zwei internationalen Studien, in denen das Modell untersucht wurde: Ventures von Company Creation Funds haben demnach eine 30 Prozent höhere Erfolgsrate, sind signifikant schneller am Markt und führen zu doppelt so vielen erfolgreichen Exits im Vergleich zu herkömmlichen Startups. Das Modell verspricht also nicht nur wertvolle Insights für die beteiligten Corporates, sondern auch hohe Renditen für alle Partner.

Und Thiltges erläutert einen weiteren Vorteil des Fokus auf eine einzelne Branche: „Wir bauen uns in dem Modell mit jedem neuen Unternehmen mehr Branchenwissen und eine bessere Kundendatenbank auf. Schon beim zweiten, dritten Venture sind wir viel schneller beim Kunden, weil wir bereits konstant mit der Zielgruppe im Austausch sind.“

Ein Differenzierungsmerkmal zu anderen Modellen in Europa sei dabei auch, dass man das Ownership bei den Projekten länger halte. „Die Ventures werden von Profis und Serial Entrepreneurs soweit gebracht, dass sie attraktiv genug sind, um top-erfahrene Entrepreneurial Manager hereinzuholen“, sagt der whataventure-CEO. Dieser Zeitpunkt sei von Fall zu Fall unterschiedlich, aber ungefähr bei Überschreiten der Eine-Million-Euro-Umsatzgrenze angesiedelt: „Damit ist der Product-Market-Fit-Beweis erbracht. Man weiß dann, dass es funktioniert und sich skalieren lässt“, so Thiltges.

Matthias Hille wird Managing Director

Als Managing Director des „Company Creation Fund“ wird Matthias Hille fungieren. Der promovierte Wirtschaftsinformatiker bringt mehr als zehn Jahre Erfahrung im Corporate-Venturing-Bereich mit. Beim Kunststoffhersteller Rehau baute er zuletzt das Venture Building von Grund auf und begleitete mehr als zehn Corporate Ventures von der Problemvalidierung bis zum Markteintritt.

„Das Fund-Modell wird im nordamerikanischen Raum bereits besonders erfolgreich angewendet und zeigt dort, dass die Kombination aus finanziellem und strategischem Ansatz für Corporates, Family Offices und strategisch orientierten Investoren deutliche Vorteile mit sich bringt. Ich freue mich, dass wir es jetzt für den mitteleuropäischen Raum zugänglich machen und bereits reges Interesse von mittleren und großen international tätigen Unternehmen erleben“, kommentiert Hille in einer Aussendung zum „Company Creation Fund“.

Weitere „Company Creation Funds“ zu erwarten

Wenn alles gut geht, soll der erste Fonds jedenfalls nicht der einzige bleiben, stellt Philippe Thiltges klar. Auch bei weiteren branchenspezifischen „Company Creation Funds“ werde man beim Volumen in derselben Größenordnung bleiben. „Es geht nicht darum, immer größere Fonds zu raisen, sondern darum, Expertenteams rund um spitze Verticals aufzubauen“, so der CEO.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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