18.01.2019

Zapiens und Orderlion gewinnen weXelerate Pitch Night

Zum Abschluss des dritten weXelerate Accelerator-Batches fand am Donnerstagabend die weXelerate Pitch Night statt. Fünf Startups sind angetreten, um vor einer Jury und den rund 350 Gästen ihre Geschäftsideen zu pitchen. Das spanische Startup Zapiens gewann die Jurywertung. Der Publikumspreis ging an Orderlion.
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(c) Raphael Moser: v. l. n. r. Thomas Kulnigg (Schönherr), Dejan Stojanovic (Moderator des Abends), Aurelio Jiménez Romero (COO von Zapiens), Martin Pacher (der brutkasten), Claudia Witzemann (weXelerate CEO) und Dominik Greiner (weXelerate Managing Director)

Gestern am Abend war es wieder soweit: Zum Abschluss des dritten Accelerator-Batches lud weXelerate zur mittlerweile traditionellen Pitch Night, bei der die fünf Startups GAGOPT, txture, cloudstorm, Zapiens und Orderlion vor Investoren, Interessenten und einer Jury ihre Geschäftsideen präsentierten. Die fünf Startups durchliefen zuvor den dritten Durchlauf des weXelerate Accelerator-Programms, bei dem insgesamt 36 Startups teilnahmen. Schlussendlich konnte das spanische Startup Zapiens die Jury-Wertung für sich entscheiden. Zapiens entwickelte ein AI-Tool für Wissensmanagement in Unternehmen. Der Publikumspreis ging hingegen an das Wiener Startup Orderlion, das eine B2B-Bestellplattform für Lebensmittelgroßhändler auf die Beine gestellt hat.

+++ Orderlion: PrimeCrowd investiert sechsstellig in Wiener Gastro-Startup +++ 

Siegerpreis von Schönherr und der brutkasten

Die beiden Siegerstartups des Abends konnten sich mit ihren erfolgreichen Pitches gleich mehrere Preise sichern. Zapiens erhielt den mit 5.000 Euro dotierten Jury-Preis von Schönherr Rechtsanwälte, Orderlion einen Siegercheck in der Höhe von 4.000 Euro. Als zusätzlichen Preis überreichte der brutkasten den beiden Startups je 5.000 Euro Medienvolumen und einen Gutschein über 600 Euro für die neu gelaunchte Brutkasten-Jobplattform. Auf dieser können Gründer Jobs und Freelancer-Aufträge schalten, sowie nach Co-Foundern suchen.

weXelerate Pitch Night
(c) Martin Pacher: Das Haus war mit 350 Gästen vollbesetzt

Knappes Rennen

Wie Jury-Mitglied Angelika Sommer-Hemetsberger, Mitglied des Vorstandes der Österreichischen Kontrollbank, im Interview mit dem brutkasten erläuterte, handelte es sich bei der Jury-Entscheidung um ein knappes Rennen, da das Niveau der Pitches sehr hoch war und die Geschäftsmodelle der Startups großes Potential haben. Schlussendlich konnte sie aber das spanische Startup Zapiens überzeugen. „Zapiens hat einen Use-Case, das Corporates wirklich betrifft. Das Thema Wissensweitergabe und Knowledge-Management ist für Unternehmen extrem wichtig“, so Hemmetsberger.

(c) Martin Pacher

Zapiens möchte in den DACH-Raum expandieren

Zapiens möchte mit seinem AI-Tool für Wissensmanagement in Unternehmen künftig auch im DACH-Raum Fuß fassen. Als Startpunkt sei laut Aurelio Jiménez Romero, COO von Zapiens, Wien ein optimaler Ort. „Wir sind sehr froh, dass wir beim weXelerate-Programm teilnehmen durften und konnten dieses optimal nutzen, um im B2B-Bereich ein erstes Netzwerk aufzubauen.“ Romero erläuterte, dass sein Startup in Wien ein eigenes Büro eröffnen möchte, um weiter in den deutschsprachigen Markt zu expandieren.

Claudia Witzemann, Geschäftsführerin von weXelerate, betonte, dass Vernetzung und Kooperation im Rahmen des Accelerator-Programms eine hohe Bedeutung zugeschrieben wird. „Es ist uns besonders wichtig, mit unserem Multi-Corporate-Ansatz ein optimales Ökosystem für Startups zu schaffen, Jungunternehmer bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells zu unterstützen und durch Kooperation Raum für Vernetzung, Innovation und Erfolg zu bieten.“

Bewerbungen für Batch 4 bis übermorgen möglich

Der vierte Batch des weXelerate Accelerators wird am 1. April beginnen. Aktuell haben interessierte Startups noch bis zum 20. Jänner die Möglichkeit, sich online über die weXelerate Website  zu bewerben. Um in das Accelerator-Programm aufgenommen zu werden, gilt es für Bewerber laut weXelerate „disruptive Lösungen“  in den Bereichen Verticals Media, Banking, Insurance, Industry 4.0 oder Energy & Infrastructure einzureichen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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