14.09.2017

weXelerate: Insgesamt eine halbe Milliarde Euro Investmentkapital

Sieben Gesellschaften, die einen Investment-Fonds betreiben, ziehen ins neue Wiener Startup-Zentrum weXelerate. Die Fonds kommen zusammen auf rund eine halbe Milliarde Euro.
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(c) Michael Beck: weXelerate am Wiener Donaukanal wird im September eröffnet.
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Lange dauert es nicht mehr. Gerade finden im Gebäude Praterstraße 1 am Wiener Donaukanal noch die letzten Umbauarbeiten statt. Die Baustelle wurde bereits in den vergangenen Wochen zum Schauplatz zahlreicher einschlägiger Events. Die Rede ist natürlich von weXelerate, dem größten Startup Hub Mitteleuropas, das kurz vor der Fertigstellung steht. Die 52 Teilnehmer des ersten Batch des Accelerators wurden vor Kurzem bekanntgegeben, das Programm ist bereits angelaufen. Bald werden die Mieter einziehen.

+++ Erste Reaktionen zu weXelerate: “Das Ding hebt uns auf eine andere Stufe” +++

Sieben Investmentfonds – eine halbe Milliarde Euro

Und die Liste der Mieter hat es in sich. Denn neben viel Know-How bringen diese ein in Österreich beispielloses Investmentkapital-Volumen ein. Speedinvest, i5invest, Clever Clover, Blue Minds, 3ts Capital Partners, Russmedia und der Digital Health Unternehmer Gordon Euller kommen gemeinsam auf rund eine halbe Milliarde Euro Fonds-Kapital. Von dieser geballten Finanzierungs- und Know-how-Kraft sollen letztlich alle im weXelerate profitieren. Vor allem für Startups im Accelerator entstehen dadurch aber natürlich einzigartige Möglichkeiten. „Märkte leben von Liquidität. Aus meiner Sicht ist das erst der Anfang. Jede weitere Initiative dieser Art trägt auch dazu bei“, sagt Blue Minds Gründerin und weXelerate-Co-Initiatorin Eveline Steinberger-Kern. Heinrich Prokop von Clever Clover sieht in der großen Kapital-Konzentration eine Win-Win-Situation: „Es wird den Wettbewerb bei Kapitalgebern und -nehmern befeuern und zugleich zu einer Steigerung der Deals führen.“

„Überlebensfrage im europäischen Standortwettbewerb“

„Ich glaube, dass die Präsenz der VCs und Corporates im weXelerate die Prozesse für junge Startups enorm vereinfacht“, sagt Digital Health-Investor Gordon Euller, der mit seiner Firma ebenfalls ins weXelerate zieht. Er setzt in seinem Thema stark auf das neue Zentrum: „Der europäische Standortwettbewerb ist ein entscheidendes Thema. Gerade im Digital Health-Bereich haben wir in Österreich noch die Chance, ein europäischer Startup Hub zu werden, wenn wir jetzt Gas geben. Dazu ist natürlich WeXelerate mit einem eigenen Healthcare Cluster ideal, da es die benötigten Kräfte unter einem Dach bündelt und damit Startups und Investoren aus dem Ausland anzieht.“ Steinberger-Kern geht noch weiter und spricht von einer „Überlebensfrage im europäischen Standortwettbewerb“, die man mit weXelerate angehe. Oliver Holle von Speedinvest sieht das ein bisschen relativer: „Eine räumliche Verortung der Startup Szene hilft auf allen Ebenen, in Richtung der lokalen Stakeholder aber auch international. Wobei uns klar sein muss: Top VC’s aus dem Valley oder London kommen wegen Top Startups, nicht wegen uns oder anderen Investoren, die in einem schönen Büro sitzen.“ Die Entscheidung für weXelerate ist Speedinvest trotzdem leicht gefallen: „WeXelerate ist mit Abstand das größte und ambitionierteste Projekt, dass es heute in Wien gibt, insofern war es für uns logisch, dabei zu sein.“, so Holle.

Gut für den Standort, aber noch nicht genug

Von den Vorteilen für den Standort ist auch Russmedia-Chef Eugen A. Russ überzeugt: „Wien wird dadurch über Österreich hinaus noch mehr internationale Aufmerksamkeit als digitaler VC-Hotspot bekommen und es werden noch mehr Gründer und Investoren angeregt, unternehmerisch tätig zu werden.“ Russmedia wird im weXelerate eine Bürogemeinschaft mit Speedinvest bilden und eng zusammenarbeiten. Für Russ sind jedoch noch weitere Maßnahmen für den Standort notwendig: „Es müssten jetzt auch die unternehmerischen Rahmenbedingungen in Österreich noch attraktiver werden, etwa durch Deregulierungen, Steuersenkungen, die Erleichterung von Mitarbeiterbeteiligungen und durch bessere steuerliche Anreize für Eigenkapitalinvestments.“

Aufholjagd zu globalen Startup Hubs

Markus Wagner von i5invest führt den Rückstand ins Treffen, den Österreich gegenüber den globalen Startup Hubs hat: „Wir haben viel aufzuholen im Vergleich zur den USA, China und Singapur. In diesem Sinn ist weXelerate ein guter und notwendiger Start.“ Man habe mit i5invest mit zahlreichen ähnlichen Cluster-Initiativen in den USA sehr gute Erfahrungen gemacht. „Es gibt extrem hohe Synergien zwischen allen Parteien die dort vor Ort sind. Schon in der Planungsphase haben sich dadurch ganz neue Kooperationen ergeben. Darum haben wir weXelerate gleich von Anfang an unterstützt“, sagt Wagner. Oliver Holle teilt die Ansicht, es gäbe viel aufzuholen: „Mit dem Stichtag Heute muss man nüchtern sagen, dass Wien hier international noch nicht die ganz großen Stories zu erzählen hat. Aber ich da zuversichtlich. Die nächste Generation an global orientierten, ehrgeizigen Gründern ist bereits im Kommen, einige davon haben wir im Portfolio.“

Heinrich Prokop meint, es bleibe abzuwarten, ob schnell ein sichtbarer Effekt im Vergleich mit den großen westlichen Startup Hubs eintritt: „Dazu müssen wir es erst schaffen, unsere speziellen Stärken im Vergleich zu Zentren wie Berlin, Amsterdam oder London abzubilden.“ In der anderen (geografischen) Richtung sieht Prokop aber enormes Potenzial: „Wir sind bezüglich der Anziehungskraft des weXelerate im CEE-Raum sehr optimistisch.“

Frühphasen-Kapital durch Crowdinvesting und ICOs

Nicht mit einem Investment-Fonds, aber dennoch mit weiteren potenziellen Finanzmitteln für Gründer ist die 21Group im weXelerate vertreten. Die Linzer Unternehmensgruppe ist mit der Tochter 21Venture auf Multichannel Fundraising spezialisiert und betreibt auch die Crowdfunding-Platttorm firstcap. Für weXelerate wird die 21Group eine (White Label)-Plattform für Frühphasenfinanzierung betreiben. Angeboten werden soll nicht nur Crowdinvesting, sondern auch Initial Coin Offerings (ICOs). „Damit werden wir die erste Plattform haben, die ICOs nach österreichischem Recht anbietet“, sagt CEO Sebastian Aigner. Man entwickle die Plattform gemeinsam mit Schönherr. Wichtig ist Aigner dabei die enge Abstimmung mit dem weXelerate-Investoren-Netzwerk: „Wir werden unsere Investing-Verträge so aufsetzen, dass die Anschlussfinanzierung durch die VCs optimal gewährleistet ist.“

+++ weXelerate: Erster Accelerator-Batch mit 52 Startups aus 14 Ländern +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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