19.11.2019

WeWork-Debakel: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft

Seinen Ruf, seinen geplanten Börsengang und seine (überhöhte) Unternehmensbewertung haben die Geschäftspraktiken des Gründers Adam Neumann das Co-Working-Startup WeWork (The We Company) schon gekostet. Jetzt schaltet sich auch die Generalstaatsanwältin des Staats New York ein.
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WeWork-Gründer Adam Neumann
(c) Noam Galai/TechCrunch (Wikimedia Commons): WeWork-Gründer Adam Neumann 2015

Die USA haben schon öfters das Scheitern zunächst gehypter Startups erlebt. Und doch ist der Absturz des Co-Working-Unternehmens WeWork beispiellos. Noch im Jänner dieses Jahrs investierte der japanische Mega-Investor SoftBank zu einer Bewertung von 47 Milliarden US-Dollar. Im Oktober kaufte derselbe 80 Prozent des Unternehmens bei einer Bewertung von nur mehr acht Milliarden US-Dollar und zahlte dabei noch ordentlich drauf – auf zehn Milliarden Dollar. Dazwischen lag viel negative Publicity und ein abgesagter Börsengang.

+++ Im Vorfeld des IPO hat Airbnb seinen Verlust verdoppelt +++

Die Geschäftspraktiken von Gründer Adam Neumann

Einen erheblichen Teil der Schuld an dem Debakel trägt Gründer und (seit September) Ex-CEO Adam Neumann. Denn als das Startup im Vorfeld des eigentlich für September geplanten Börsengangs Zahlen offenlegen musste, offenbarte sich darin ein verheerendes Bild der Geschäftspraktiken des Gründers. So zeigte der im August vorgelegte Börsenprospekt etwa umfassende Geschäfte zwischen The We Company und weiteren Unternehmen Neumanns sowie ihm als Privatperson, die sichtlich vorwiegend der Bereicherung des Gründers dienten. Gleichzeitig fuhr das Unternehmen im ersten Halbjahr 690 Millionen US-Dollar Verlust ein. Entsprechend fährt der neue Eigentümer Soft Bank nun einen massiven Sparkurs. Medienberichten zufolge sollen weltweit zwischen 4000 und 6000 Personen ihren Job verlieren – fast die Hälfte der Belegschaft.

WeWork: Nach SEC ermittelt nun auch Staatsanwaltschaft

So sehr die Geschäfte des Gründers dem Startup bislang also bereits geschadet haben, ist derzeit trotzdem noch unklar, ob sie innerhalb des legalen Rahmens waren. Selbiges will nun die Generalstaatsanwältin des Staats New York ergründen – WeWork hat seinen Hauptsitz in New York City. Schon vergangene Woche hatte die US-Börsenaufsicht SEC Ermittlungen wegen möglicher Regelverletzungen in Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang aufgenommen. Gründer Adam Neumann war beim SoftBank-Deal im Oktober Medienberichten zufolge mit rund 1,7 Milliarden US-Dollar in der Tasche gegangen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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