05.04.2023

Drei Gründe, warum die Wettbewerbsfähigkeit in Österreich sinkt

Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria hat drei variablen erhoben, warum Österreichs Wettbewerbsfähigkeit abnimmt. Zudem gibt es auch klare Empfehlungen zum Gegensteuern.
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In Österreich geht die Wettbewerbsfähigkeit zurück- (C) Fotolia
In Österreich geht die Wettbewerbsfähigkeit zurück- (C) Fotolia

Die österreichische Wettbewerbsfähigkeit nimmt ab. Zu diesem Schluss ist das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria bei einer neuesten Erhebung gekommen. Dafür nennen die Expert:innen drei Gründe.

1. Nettoexporte nehmen ab

Die aktuellen Ergebnisse der ECO-Studie zeigen, dass Österreich im Index der Wettbewerbsfähigkeit einen Dämpfer von 104,8 auf 104,3 hinnehmen musste. Im internationalen Vergleich liegt Österreich somit auf Rang 14 von insgesamt 30 erhobenen Wirtschaftsräumen.

Zurückzuführen ist dieser Rückgang zum einen auf eine Verschlechterung der Nettoexporte. Betrugen diese im dritten Quartal 2022 noch 2,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), machten sie im vierten Quartal nur noch 1,5 Prozent aus.

2. Bruttoexporte sinken ebenfalls

Hinzu kommt, dass im Jahr 2022 auch die Bruttoexporte zurückgegangen sind. Die Anstiege von 3,6 bzw. 2,4 Prozent im zweiten bzw. dritten Quartal 2022 konnten dabei den allgemein negativen Trend nicht mehr kaschieren. Importe nach Österreich sind im vierten Quartal hingegen um 0,5 Prozent gestiegen.

Die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit (C) EcoAustria

Gestiegen sind im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 auch die Bruttoanlageinvestitionen – von 25,3 auf 25,5 Prozent. Dies wirkt sich im Regelfall positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Jedoch haben sich in vielen anderen Ländern die Anlageinvestitionen schneller und dynamischer entwickelt als in Österreich.

3. Arbeitsproduktivität rückläufig

Die dritte Variable des Index ist die reale Arbeitsproduktivität. Diese ist im vierten Quartal 2022 im Vergleich zu den davor liegenden drei Monaten um fast einen Prozent gesunken. Österreich liegt zwar mit einem Wert von 106,4 weiterhin über dem EU-Durschschnitt (104,9) und auch vor Deutschland (104). Allerdings weisen gerade die neuen EU-Mitgliedstaaten ein deutlich schnelleres Produktivitätswachstum auf.

EcoAustria empfiehlt Förderungen und Anreize

Laut EcoAustria brauche es zum Gegensteuern des aktuellen Trends einen ausgewogenen Politikmix und eine Förderung systemischer Anreize, etwa im Innovationssystem oder in den Systemen der sozialen Sicherung. Wichtig wäre laut ECO nun die Schaffung sicherer Rahmenbedingungen für Unternehmen – vor allem im Energiesektor.

„Im Energiebereich können der Ausbau der erneuerbaren Energieinfrastrukturen, die Integration des europäischen Energiemarktes sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren für Anlagen der Energieerzeugung einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit darstellen“, sagt EcoAustria Experte Nikolaus Graf.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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