19.12.2022

Österreich fällt bei Wettbewerbsfähigkeit mehrere Plätze zurück

Eine Analyse von EcoAustria auf Basis des European Competitiveness Index (ECI) zeigt eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im europäischen Vergleich.
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Österreich liegt in Sachen Wettbewerbsfähigkeit laut ECI im europäischen Mittelfeld
Österreich liegt in Sachen Wettbewerbsfähigkeit laut ECI im europäischen Mittelfeld

Von Rang 12 auf Rang 17 von 30 – um ganze fünf Positionen fiel Österreich zuletzt im European Competitiveness Index (ECI) zurück. Das zeigte das Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria nun in einer Kurzanalyse, für die Daten bis inklusive drittes Quartal 2022 einbezogen wurden. Der ECI berücksichtigt zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit Exporte, Investitionen und Arbeitsproduktivität der einzelnen Länder und stellt sie in den internationalen Vergleich.

Irland ganz vorne im Index, Norwegen Schlusslicht

Österreich liegt mit einem Gesamt-Indexwert von 103 (nach 104,6 in Q2) allerdings nach wie vor im europäischen Mittelfeld. Sehr deutlich auf der ersten Stelle liegt aktuell Irland (134,9), gefolgt von Ungarn (112,2) und Slowenien (108,1). Auf den letzten beiden Plätzen sind Luxemburg (97,6) und Norwegen (96,7) zu finden. Der ECI-Indexwert für die Wettbwerbsfähigkeit korreliert also in keiner Weise mit der Wirtschaftsleistung der Länder.

ECI-Ranking Wettbewerbsfähigkeit Östrerreich
(c) EcoAustria

Wettbewerbsfähigkeit: Besonders starker Rückgang im Teilbereich Investitionen

Zurückzuführen sei dieser Rückgang des Indexwerts für Österreich vor allem auf die Entwicklung der Bruttoanlageinvestitionen, heißt es von EcoAustria. In Österreich sind diese nämlich relativ zum BIP von 26,2 Prozent im ersten, auf 24,4 Prozent im dritten Quartal 2022 gesunken. In vergleichbaren Ländern wie etwa Frankreich oder Schweden sind diese hingegen von 24,6 Prozent auf 25,2 Prozent beziehungsweise von 26,4 Prozent auf 27,5 Prozent gestiegen.

Auch Rückgang bei Exporten

Ein Rückgang war im dritten Quartal auch im Teilbereich Nettoexporte zu verzeichnen. Betrugen diese im zweiten Quartal 2022 noch 2,2 Prozent des BIP, waren es im dritten Quartal nur noch 1,7 Prozent. Entscheidend sei dabei der Rückgang der Bruttoexporte von 60,9 Prozent des BIP auf 59 Prozent, heißt es von EcoAustria. Zwar seien zugleich auch die Bruttoimporte von 58,7 Prozent auf 57,3 Prozent gesunken, dies jedoch in geringerem Ausmaß als die Bruttoexporte.

Österreich hält Rang im Bereich Produktivität des Wettbewerbsfähigkeit-Index

Im Bereich reale Arbeitsproduktivität hält Österreich mit einem Indexwert von 106,7 im dritten Quartal 2022 seine Position aus dem zweiten Quartal 2022. „Die längerfristige Entwicklung der Arbeitsproduktivität ist zwar im Trend positiv, jedoch nur bei geringen Wachstumsraten“, analysiert EcoAustria. Mit dem aktuellen Indexwert belegt Österreich Rang 15 von 30, ist also nur gerinfügig besser platziert, als im Gesamtranking und liegt knapp über den Vergleichswerten der EU-27 Mitgliedstaaten (105,3) bzw. der Eurozone (103,8).

EcoAustria: Ausbau der erneuerbaren Energien zentral

Für eine insgesamt längerfristig positive Entwicklung in der Wettbewerbsfähigkeit benötige es möglichst stabile Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven, meint EcoAustria-Experte Nikolaus Graf: „Der Ausbau der Infrastruktur bei erneuerbaren Energien, eine verstärkte Integration des europäischen Energiemarktes sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren für Anlagen der Energieerzeugung stellen einen nutzvollen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dar“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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