28.02.2024

Wutscher zu Mitarbeiterbeteiligung: „Diskussion in Österreich fehlt die Vogelperspektive“

Interview. Der Weg zur neuen Mitarbeiterbeteiligung in Österreich war von Diskussionen der Interessensvertretungen geprägt. Auf europäischer Ebene verläuft der Diskurs gänzlich anders, erklärt Business Angel und Startup-Rat-Mitglied Werner Wutscher.
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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Einige Jahre hat es gedauert, bis Österreich die neue Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung und die nicht direkt, aber doch relativ eng damit verbundene neue Rechtsform FlexCo hatte. In diesen Jahren wurde teils heftig diskutiert. Es seien vor allem die Kammern gewesen, die beim einen oder andern Punkt blockierten, hörte man dazu von mehreren Seiten – meist unter der Hand. Am Ende kam ein Kompromiss heraus. Eine „österreichische Lösung“, mit der niemand komplett zufrieden ist.

Unter den Verhandler:innen auf dem Weg zur neuen Mitarbeiterbeteiligung war auch Werner Wutscher. Der Business Angel war als Teil des im Wirtschaftsministerium angesiedelten Startup-Rats am Verhandlungstisch. Mit dem Anfang 2024 eingeführten Gesetz schloss der Investor aber nicht mit dem Thema ab. Im Gegenteil: Nun versucht er, auf europäischer Ebene in der Arbeitsgruppe zum Thema Mitarbeiterbeteiligung des European Innovation Council für Verbesserungen für Startups zu sorgen.

Darüber, welche Verbesserungen auf nationaler und europäischer Ebene wünschenswert wären und warum die Diskussion international ganz anders geführt wird, als in Österreich, sprachen wir mit Wutscher im Interview.


Du bist in der Arbeitsgruppe des European Innovation Council zum Thema Mitarbeiterbeteiligung. Wie steht denn Österreich jetzt mit dem neuen Gesetz im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern dar?

Österreich wird sich damit sicherlich von der vorletzten Stelle, wo wir nach Index Ventures, die dazu seit Jahren eine Übersicht herausgeben, stehen, zu den Spitzenplätzen vorarbeiten. Denn wir haben nun erstmalig in zentralen Bereichen eine einheitliche und klare Regelung, etwa der Dry-Income-Besteuerung, aber auch der Frage der Behaltefristen. Es laufen derzeit die Bewertungen, bei denen ich auch mit eingebunden bin. Ich glaube, das wird Österreich ziemlich nach vorne katapultieren.

Du hast in unserem Vorgespräch gesagt, dass sich die Diskussionen in Österreich und auf europäischer Ebene relativ stark unterscheiden. Was sind denn diese großen Unterschiede?

Auf europäischer Ebene diskutieren wir sehr, sehr intensiv, wie wir den Wettbewerbsnachteil, den Europa gegenüber den USA in dem Bereich hat, aufholen können. Denn es ist, wenn man sich die Zahlen anschaut, faktisch so, dass zu den großen Vorteilen der Amerikaner nicht nur die höheren Mengen an Risikokapital zählen, sondern auch die sehr, sehr gut geregelten Optionen für Mitarbeiter:innen. Im Later-Stage-Bereich werden in den USA 50 Prozent mehr an Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen ausgegeben, als in Europa. In Europa hingegen gehen zwei Drittel der ausgegebenen Unternehmensanteile nur ans Management. Die anderen Mitarbeiter:innen gehen also eigentlich weitgehend leer aus.

Und das wird als sehr, sehr großer Wettbewerbsnachteil erkannt. Und zwar aus zwei Gründen: Erstens fällt damit eine sehr starke Komponente der Förderung unternehmerischer Kultur weg. Denn man sieht: Wenn viele Mitarbeiter:innen Unternehmensanteile bekommen und damit ein entsprechendes Kapital aufbauen, gründen viele nachher selbst Unternehmen. In der Literatur redet man vom „Magic Wheel of Entrepreneurship“. Dazu gibt es auch hierzulande gute Beispiele. Man sieht hier deutlich, dass es zu einer viel breiteren Ausrollung von unternehmerischem Denken in der Gesellschaft kommt, was extrem wichtig ist, damit wieder neue Startups entstehen. Bei Spin-Offs fehlen etwa sehr oft diese Serial Entrepreneurs, die technischen Gründer:innen helfen könnten, in den Markt einzutreten.

Ich glaube, dass wir in Österreich sehr oft eine reine Interessensvertretungsdiskussion haben, der manchmal die Vogelperspektive fehlt. Jeder verteidigt seine kleinen Interessen und seinen jeweiligen Schrebergarten.

Der zweite Punkt, der in der Diskussion auf europäischer Ebene ganz wichtig ist, ist Distribution of Wealth. Da geht es um die Frage, wie wir sicherstellen können, dass die Gewinne, die im Startup-Bereich gemacht werden, fairer verteilt werden. Es ist faszinierend für mich, dass diese Diskussion in Österreich überhaupt keine Rolle gespielt hat. Auf europäischer Ebene und auch in der Literatur ist es dagegen ein entscheidender Punkt, dass eine stärkere Beteiligung von Mitarbeiter:innen – also nicht nur des Managements, sondern in der Breite – dazu führt, dass natürlich auch die Gewinne nicht nur bei den Gründer:innen, dem Management und vielleicht ein paar Investor:innen bleiben. Damit kann auch in der Diskussion um die Konzentration von Reichtum von Unternehmerseite ein Beitrag geleistet werden.

Aber wieso haben diese Punkte in der Diskussion um die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich und im Entstehungsprozess des neuen Gesetzes keine Rolle gespielt?

Ich glaube, dass wir in Österreich sehr oft eine reine Interessensvertretungsdiskussion haben, der manchmal die Vogelperspektive fehlt. Jeder verteidigt seine kleinen Interessen und seinen jeweiligen Schrebergarten. Das fällt es oft schwer, das Ganze zu sehen. Es wurde etwa in den Verhandlungen zur neuen Mitarbeiterbeteiligung von einer Seite auch die Meinung vertreten, man sollte diese nur aufs Management beschränken und die Mitarbeiter:innen sollten dafür besser bezahlt werden. Dabei ist es aus meiner Sicht gerade in Zeiten wie diesen extrem spannend, wenn man auch Angestellten ein Finanzeinkommen ermöglicht und ihnen damit auch Zugang zu diesen Quellen gibt. Hier gibt es sehr oft ein traditionelles Denken, das es im Sinne neuer Zugänge zu überwinden gilt.

Die neue Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung in Österreich ist auf Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und bis zu 40 Millionen Euro Jahresumsatz beschränkt. Ist der Aspekt der Verteilung des Reichtums da trotzdem relevant?

Ich glaube, es ist ein extrem guter Start. Aber wir haben uns von Seiten des Startup-Rats und der Startups hier auch aus diesem Grund viel, viel mehr gewünscht. Es sollten möglichst breit Mitarbeiter:innen über alle Finanzierungsrunden beteiligt werden können. In anderen Ländern sieht man hier jedoch positive Entwicklungen. Schweden hat etwa 2018 eine ähnliche Regelung erlassen mit einer Mitarbeitergrenze von 50 und hat jetzt auf 250 erhöht. In Deutschland waren 250 Mitarbeiter:innen und 50 Millionen Euro Umsatz als Grenzen vorgeschlagen und es wurde mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz auf 500 Mitarbeiter:innen und 100 Millionen Euro Umsatz erhöht. Und die baltischen Länder haben überhaupt keine Begrenzung. Estland, Lettland und Litauen sind übrigens Spitzenreiter, was die Möglichkeiten von Mitarbeiterbeteiligung angeht.

Ich erwarte, dass uns diese Diskussion in der nächsten Zeit begleiten wird und dass über die Zeit noch nachgebessert wird. Dafür gibt es auch ein Review-Klausel im Gesetz.

Neben diesen Grenzen: Wo könnte Österreich im Review-Prozess noch nachbessern? Und gibt es da auch Positiv-Beispiele in Europa?

Ein riesiges Thema ist natürlich auch nach wie vor die Besteuerung. Auch da stechen die baltischen Länder heraus, die Flat-Tax-Modelle haben, die von 15 bis 20 Prozent gehen. In Deutschland wurde mit dem neuen Gesetz eine generelle 25-prozentige Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vorgeschlagen. Auch Belgien hat dazu ein neues Gesetz erarbeitet. Da sieht man, dass es auch hier sozusagen Bewegung gibt.

Die Steuerunion wird zwar von vielen Mitgliedstaaten abgelehnt, aber in der Mitarbeiterbeteiligung einen europäischen Weg zu gehen und das stärker anzugleichen, wäre spannend.

Ich denke aber, die Frage der Besteuerung ist einer der zentralen Punkte, wo wir europaweit einen Handlungsauftrag hätten. Das diskutieren wir in der Arbeitsgruppe sehr, sehr intensiv als Maßnahme, die die Europäische Union setzen könnte. Die Steuerunion wird zwar von vielen Mitgliedstaaten abgelehnt, aber in der Mitarbeiterbeteiligung einen europäischen Weg zu gehen und das stärker anzugleichen, wäre spannend.

Wir sehen in den Gesprächen, die wir in der Arbeitsgruppe führen, dass die einzelnen Mitgliedsländer durchaus offen für positive Beispiele sind und dass es auch einen Spill-over-Effekt gibt: Die Skandinavier und die Balten haben mit extensiven Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung begonnen. Dann hat Frankreich nachgezogen, dann Deutschland, jetzt auch Österreich und Belgien. Also da ist etwas in Bewegung gekommen. Jetzt wäre es eben spannend, gerade im Besteuerungsbereich noch auch auf europäischer Ebene Modelle vorzuschlagen.

Was wären weitere mögliche Maßnahmen auf europäischer Ebene?

Neben der Besteuerung diskutieren wir sehr intensiv die zentrale Frage des Kapitalmarkts und welche Maßnahmen die EU hier setzen könnte. Wir wissen alle, dass es extrem wünschenswert wäre, wenn Europa einen besser funktionierenden Kapitalmarkt hätte. Dann würden wir uns auch viel leichter in der Startup-Finanzierung tun. Denn wir sind immer nur eine Teilmenge des Kapitalmarktes. Beide Themen – Kapitalmarkt und Besteuerung – sind sehr, sehr harte Bretter. Wir sind uns im Klaren darüber, dass sie unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht einfach zu diskutieren sind. Aber ich denke, gerade im Europawahljahr muss man diese Punkte aufs Tablett bringen.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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